Abmahnfalle Onlinebuchungen: Was Du in Deinen AGB beachten musst!
03. März 2020
Lesedauer: 1:15 Minute
Alle Veranstalter von Sportcamps, Personal-Trainings, Laufkursen etc. setzen sich kostspieligen Abmahnungen aus, wenn sie die gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten nicht erfüllten. Hier die beiden Wichtigsten.
1. Hinweis auf OS-Plattform Die Europäische Union die Online-Streitbeilegungs-Plattform freigeschaltet. Was zunächst banal klingt, zwingt sogleich jedoch alle im Internet aktiven Anbieter von Sportcamps und Personal-Trainer zu weiteren Informationspflichten und setzt sie der Gefahr kostspieliger Abmahnungen aus.
Kern der neuen Informationspflicht ist die verpflichtende Nennung des Links zur OS-Plattform im Impressum der Internetseite. Ich rate Ihnen daher an, folgenden Text in Ihr Impressum einzupflegen:
Die Informationspflicht gilt für alle Unternehmer, die über eine eigene Internetseite Dienstleistungen (Zimmerbuchungen, Radtouren, Schwimmkurse etc.) oder Waren (z.B. Laufschuhe) vertreiben.
Ausgeschlossen sind lediglich Unternehmer welche die Internetseite rein als Präsentationsseite nutzen oder die ihre Waren und/ oder Dienstleistungen ausschließlich gegenüber anderen Unternehmern anbieten.
Bitte pflegen Sie daher folgenden Passus in Ihr Impressum ein:
Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die Europäische Union eine Online-Plattform („OS-Plattform”) eingerichtet, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichen.
2. Angabe einer E-Mailadresse In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online- Dienstleistungsverträge eingehen, sind nun auch rechtlich verpflichtet ihre E-Mail-Adressen anzugeben. Allein die Anschrift samt Telefon- / Faxnummer ist nicht mehr ausreichend.
Fehlt der den Hinweis auf der Internetseite oder die E-Mail-Adresse droht rechtlicher Ärger samt kostspieliger Abmahnung.
Sichern Sie sich ab - handeln Sie jetzt!
|
Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf
aktivKANZLEI
|
d Artikel in E-Mail als Link verschickend Weitere interessante Artikel und Videos
Newsletter: Bleiben Sie auf dem Laufenden!
Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter zu den Blogbeiträgen. Melden Sie sich an und erhalten Sie einmal die Woche interessante Neuigkeiten aus der Welt des Sportrechts!
Verständlich und praxisnah erkläre Ich Ihnen in Artikeln und Videos interessante Rechtsprobleme und gebe Ihnen konkrete Tipps zur Fehlervermeidung in der Praxis.
d News abonnieren