Vorsicht Abmahnung: Adresse im Impressum vs. Privatsphäre
18. Oktober 2022
Lesedauer: 2:30 Minuten
Neulich habe ich mich mit einem Mandanten fast gestritten. Ich kann es ja wirklich nachvollziehen, aber es geht einfach nicht.
Oftmals sage ich, es gibt kein schwarz oder weiß in der Juristerei, aber es gibt einfach bestimmte Dinge, die im Gesetz so drin stehen und über die man dann halt auch nicht hinwegkommt.
Was war passiert:
Mein Mandant wollte partout keine Adresse im Impressum auf seiner Website angegeben.
Als Personal Trainer hat er keine eigenen Trainingsräume, sondern trainiert seine Kunden Outdoor oder bei denen zu Hause. Er hat aber eine Website, auf der er seine Dienstleistungen anbietet und über die man auch Trainings buchen kann.
Er wollte seine Privatsphäre schützen und deswegen im Impressum nur eine E-Mailadresse und eine Telefonnummer angegeben, aber eben keine Adresse.
Rechtliche Konsequenz:
Es drohen kostspielige Abmahnungen von der Konkurrenz oder auch Verbraucherverbänden.
Und es ist ja nicht so, als ob nie was passiert.
Ein anderer Personal Trainer hat genau für dieselbe Sache eine Abmahnung erhalten. Er wollte sich gerichtlich dagegen wehren, und hat verloren.
Das Recht des Verbrauchers Deine ladungsfähige Anschrift zu kennen wiegt mehr als Deine Privatsphäre.
Ein fehlerhaftes Impressum ist ein Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, so dass der Personal Trainer eine strafbewährte Unterlassungserklärung abgeben und Gerichtskosten sowie die Anwaltskosten des Konkurrenten bezahlen musste.
So machst Du es richtig:
Sobald Du Deine selbstständige Tätigkeit im Internet bewirbst, unterliegst Du der Impressumspflicht nach § 5 des Telemediengesetzes. Dort sind auch die notwendigen Pflichtangaben geregelt.
Das Impressum muss auf Deiner Internetseite leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar (maximal zwei Klicks von der Startseite aus) und ständig verfügbar sein.
Zu den Pflichtangaben im Impressum gehören:
- der vollständige Name
- eine ladungsfähige Anschrift
- eine weitere Kontaktmöglichkeit
Neben dem Namen und der Anschrift musst Du eine (!) weitere Kontaktmöglichkeit z.B. E-Mail oder Telefon angeben. Du kannst also zum Schutz deiner Privatsphäre die Telefonnummer weglassen, aber nicht Deine Anschrift.
Weitere Infos was beim Impressum zu beachten ist sowie ein Muster für ein Impressum, findest Du in meinem Blog-Beitrag „Impressum für Personal Trainer: Was unbedingt drin stehen muss, um Abmahnungen zu verhindern“.
Viele sportliche Grüße
Julia
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Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf
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