Achtung Kostenfalle: Kostenlose Datenschutz-Generatoren können teuer werden

04. März 2025 Lesedauer: 3:00 Minuten
Virtual Race

Achtung: Kostenlose Datenschutz-Generatoren können teuer werden

Du willst dich voll und ganz auf deine Kunden konzentrieren – doch hast du auch deine Website rechtssicher aufgestellt? Die Website ist deine Visitenkarte im Netz – jeder kann sie sehen.

Letztens haben wir euch auf dringende Aktualisierungen beim Impressum hingewiesen (lies gerne hier nochmal nach: https://www.aktivkanzlei.de/blog/impressum-neue-pflichten-in-2025) , heute geht es um die Datenschutzerklärung.

Wer braucht eine Datenschutzerklärung?

Laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) braucht jeder Webseitenbetreiber, der personenbezogene Daten auf seiner Website erhebt, übermittelt oder verarbeitet eine Datenschutzerklärung. Da aber bereits die IP-Adresse der Webseitenbesucher unter den Begriff „personenbezogene Daten“ fällt und viele Seiten automatisch Server-Logfiles erstellen, braucht quasi jeder eine Datenschutzerklärung. Ganz unstreitig ist dies, wenn du ein Kontaktformular hast, Analysetools verwendest oder eine Newsletter-Anmeldung zur Verfügung stellst.

Generator aus dem Internet: ja oder nein?

Beim Datenschutz muss man unterscheiden zwischen 1.) der „Datenschutzerklärung für die Website“ und 2.) der Datenschutzerklärung für die Kunden, z.B. die „Datenschutzinformation für die Mitgliedschaft im Studio“. In beiden Fällen werden unterschiedliche Daten verarbeitet und gespeichert.

Im ersten Teil der Datenschutzerklärung, wo es um die Benutzung der Website geht, kann man einen Generator guten Gewissens benutzen. Diese sind mittlerweile so gut, dass sie die richtige Formulierung für alle gängigen Analyse-Tools, Cookie-Einstellungen, Newsletter-Formate, Social Media Plugins usw. haben.

Das funktioniert aber auch nur so gut, weil es dafür egal ist, welches Business du betreibst. Der Generator spuckt dasselbe für ein Fitnessstudio wie für ein Beerdigungsinstitut aus.

Der wichtige zweite Teil mit dem du deine Informationspflichten aus der DSGVO erfüllst, ist aber viel individueller. Es wäre viel zu aufwendig und fehleranfällig genau abzufragen, wie du dein Check-in gestaltest, was du in einem Anamnesegespräch abfragst, mit welcher Software du arbeitest, welche Daten an Externe weitergegeben werden usw.

In der individuellen Ausgestaltung deines Business liegt auch der Grund dafür, warum du für diese zweite Datenschutzerklärung keine Generatoren im Netz findest.

Teures Missgeschick: Was einer Unternehmerin passiert ist

Der folgende Fall zeigt jedoch, dass Datenschutz-Generatoren zwar praktisch sind, aber auch zur rechtliche Stolperfalle werden können.

Eine Unternehmerin nutzte den Datenschutzgenerator von AdSimple, um eine Datenschutzerklärung für ihre Website zu erstellen. Was sie übersah: Die kostenlose Nutzung war nur erlaubt, wenn ein spezieller Quellenhinweis auf den Anbieter gesetzt wurde. Da sie diesen entfernte, erhielt sie plötzlich eine Zahlungsaufforderung – entweder 300 Euro zahlen (entspricht den Kosten eine Premiumlizenz) oder eine rechtliche Auseinandersetzung riskieren. Aus Angst vor weiteren rechtlichen Auseinandersetzungen beglich sie die Summe.

ACHTUNG: Gleiches gilt für AGB

Aufgrund von individuellen Anpassungen auf das Studiokonzept haben AGB noch schneller eine eigene Schöpfungshöhe und sind damit urheberrechtlich geschützt.

Was bedeutet das für dich?

Sobald du eine Website betreibst, brauchst du eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung. Aber Achtung:

1. Nicht blind auf Generatoren verlassen: Lies die Nutzungsbedingungen genau durch und halte dich an Lizenzvorgaben.
2. Kostenlose Versionen prüfen: Falls eine Quellenangabe Pflicht ist, setze diese unbedingt – oder investiere in eine Premium-Lizenz.
3. Individuelle Beratung einholen: Da du wahrscheinlich eh auch die individuelle Datenschutzinformation für deine Kunden benötigst, kannst du dir auch gleich beide Datenschutzerklärungen rechtssicher von uns erstellen lassen.



Fazit: Schütze dein Business!

Datenschutzverstöße sind kein Kavaliersdelikt – und Abmahnungen können für Selbstständige richtig teuer werden. Stelle sicher, dass deine Datenschutzerklärung für die Website rechtssicher ist und du zusätzlich eine Datenschutzinformation über die Verarbeitung der Mitgliederdaten hast. So kann dir weder der Landesdatenschutzbeauftragte noch deine Mitglieder oder die Konkurrenz an den Karren fahren.

Wenn du den Datenschutz ein für alle Mal rechtssicher erledigt haben willst, schau dir gerne mal unser DSGVO-Schutzpaket an.

Du bekommst neben der Datenschutzerklärung für die Website und der Datenschutzinformation für deine Kunden auch ein rechtssicheres Impressum und einen Quick-Check deiner Website auf rechtliche Fallstrike. Damit bist du vor Ärger mit dem Landesdatenschutzbeauftragten und teuren Bußgeldern geschützt.





Viele sportliche Grüße

Astrid & Julia



Julia beim Trainieren Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf

aktivKANZLEI


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