Was tun bei Google Fonts Abmahnung?

01. November 2022 Lesedauer: 3:00 Minuten
Abmahnung

Ich hoffe du bist noch nicht betroffen.

Seit letzter Woche überzieht Rechtsanwalt Lenard im Auftrag von Herrn Ismail das Land mit Abmahnungen.

Nicht 10, nicht 100 … nein über 1000 Personen wurden wegen einer angeblichen Persönlichkeitsrechtsverletzung aufgrund der Nutzung von Google Fonts bereits abgemahnt.

Solltest du betroffen sein, lies unbedingt weiter. Ich sage dir, was du tun kannst, und stelle dir ein Musterantwortschreiben zur Verfügung.

Wenn du bisher nicht betroffen bist, aber Google Fonts nutzt, überprüfe unbedingt, ob deine Website gefährdet ist.

Dies kannst du ganz einfach über diese Seite tun: https://sicher3.de/google-fonts-checker/

Wird dir angezeigt, dass deine Seite die Anforderungen nicht erfüllt, lies auch gerne weiter.

Was steckt hinter der Abmahnung?

Jeder Website-Betreiber kann Google Fonts frei verwenden, ohne dafür Lizenzgebühren zahlen zu müssen. Dabei können mittels Google Fonts Schriften auf der eigenen Website eingebunden werden, ohne dass dies auf den eigenen Server hochgeladen werden müssen.

Im Zuge dessen wird beim Aufruf der Website durch einen Besucher die Schrift über einen Google-Server nachgeladen. Das bewirkt, dass Daten an Google übertragen werden. Da Google auch Daten in die USA überträgt, stellt dies ein Problem dar.

Wenn man die DSGVO nun sehr streng auslegt, müsste man von jedem Nutzer der Website eine Einwilligung zur Weitergabe seiner IP an Google einholen.

Das kann umgangen werden, wenn die Schriften lokal auf der Website eingebunden werden. Dadurch wird die Verbindung zum Google-Server getrennt und eine Informationsübertragung kann nicht mehr stattfinden.

Wenn du Google Fonts dynamisch eingebunden und bisher keine Einwilligung über ein Consent-Tool (z.B. Cookie Banner) eingeholt hast, stellt dies einen Datenschutzverstoß dar. Dieses Problem tritt meistens auf, wenn die Websites mit sogenannten Page Buildern (Wix, Squarespace) oder auch Content-Management-Systemen (z.B. Joomla, WordPress) gebaut werden.

Hinweis: Jimdo hat bereits reagiert und Google Fonts auf den eigenen Servern eingebunden. Alle Jimdo Nutzer dürften damit nicht mehr betroffen sein.

Kurzum: Der Vorwurf der Datenschutzverletzung stimmt, aber ob man dafür Schadensersatz verlangen kann, ist eine ganz andere Frage.

Was ist zu tun?

Vor allem nicht einschüchtern lassen und auch nicht denken „Ach, ich zahl das, dann habe ich meine Ruhe.“. Das ist (halb) legale Abzocke.

Ich empfehle folgende drei Schritte:

  1. Google Fonts richtig einbinden
  2. Datenschutzerklärung ergänzen
  3. Antwortschreiben an Rechtsanwalt Lenard verschicken


Google Fonts richtig einbinden

Sorge umgehend dafür, dass die Google Schriften für deine Website lokal eingebunden werden.

Hat die Seite eine Agentur für dich erstellt, dann soll diese sich umgehend darum kümmern. Hast du die Seite selbst erstellt, musst du dich selbst dringend darum kümmern. Im Internet findest du für alle Page Builder und CMS eine Anleitung.

Nutzt du WordPress? Dann findest du hier eine Anleitung:
https://www.webchaniker.de/ratgeber/google-fonts-lokal-einbinden-wordpress/

Datenschutzerklärung ergänzen

In der Datenschutzerklärung für die Website musst du dann folgenden Passus ergänzen.

Google Fonts (lokales Hosting)
Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten so genannte Google Fonts, die von Google bereitgestellt werden. Die Google Fonts sind lokal installiert. Eine Verbindung zu Servern von Google findet dabei nicht statt.


Weitere Informationen zu Google Fonts findet ihr unter https://developers.google.com/fonts/faq
und in der Datenschutzerklärung von Google:
https://policies.google.com/privacy?hl=de.

Antwortschreiben verschicken

Mittlerweile ist bekannt, dass der Anwalt tausende von Abmahnschreiben verschickt hat. Daher drängt sich hier ein rechtsmissbräuchliches Verhalten auf.

Es scheint so, dass es Herrn Martin Ismail und seinem Anwalt nicht um den Datenschutz und den Schutz der Persönlichkeitsrechte geht, sondern sie von sogenannten „sachfremden Erwägungen“, also Geld machen, geleitet werden. In dem Moment, wo Abmahnungen zum Geschäftsmodell werden, kann ein Schadensersatzanspruch trotz berechtigter Forderung auch rechtsmissbräuchlich sein.

Machen wir es kurz. Ich habe ein Muster für ein Antwortschreiben erstellt.

Bitteschön:



Warum mache ich das kostenlos?

Weil mich so eine Abzocke von Anwaltskollegen ärgert.

Wenn nur 10% bezahlen, haben die sich in nur wenigen Wochen ein ganz ordentliches Jahresgehalt auf zumindest halb legalem Weg ergaunert.

Wer beauftragt denn schon ein Anwalt bei einer Forderung von € 170,00, wenn ein Antwortschreiben vom Anwalt ca. € 200,00 kostet.

Darauf setzen wahrscheinlich auch Herr Ismail und sein Anwalt.

Ich kann natürlich keine Erfolgsgarantie geben.

Herr Ismail könnte bei einer Aufsichtsbehörde Beschwerde einlegen oder Klage erheben. Dass er dies tatsächlich macht, glaube ich und auch andere Kollegen nicht.

Schmerzengeld unter 200,00 € einzuklagen, ist einfach nicht wirtschaftlich und wird von vielen Gerichten per se zurückgewiesen. Da es der Gegenseite um Geld geht, wird sie sich auch nicht an einen Landesdatenschutzbeauftragten wenden. Da kann man sich nämlich nur beschweren, aber bekommt kein Geld.

Hier noch mal meine Vorlage für ein Antwortschreiben für die Abmahnung wegen der falschen Einbindung der Google Fonts:



Viele sportliche Grüße

Julia



Julia beim Trainieren Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf

aktivKANZLEI


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