Gefährlicher Rechtsrat – warum nur Anwältinnen beraten dürfen
12. November 2024
Lesedauer: 2:30 Minuten
Gib es ruhig zu. Du hast dich auch schon auf rechtliche Tipps und AGB-Vorlagen von Personen verlassen, die kein Jura studiert haben. Aber Vorsicht, das kann richtig teuer werden.
Als Studiobetreiberin stehst du oft vor einer Vielzahl rechtlicher Herausforderungen. Fragen zu Haftung, Versicherungen, Datenschutz, Vertragsgestaltung und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind nur einige der Themen, die du im Blick haben musst.
Ich kann daher absolut verstehen, dass du Antworten auf rechtliche Fragen direkt von einem deiner Berater haben möchtest. Dennoch gilt es hier eine klare Grenze zu beachten:
Rechtlich verbindliche Auskünfte dürfen ausschließlich Anwältinnen (und mitgemeinte Anwälte) sowie Personen mit besonderer Sachkunde (begrenzt auf ihr Gebiet z.B. Inkasso- und Rentenberatung) erteilen. Dies steht so im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).
Business-Coaches ohne entsprechende Ausbildung gehören nicht dazu!
Warum ist das so?
Dies dient deinem Schutz: Anwältinnen verfügen nicht nur über die erforderliche juristische Ausbildung, sondern sind auch haftpflichtversichert.
Sollte dir also eine Anwältin oder ein Anwalt eine fehlerhafte Auskunft geben, haftet diese*r und muss dir im Schadensfall Schadensersatz zahlen. Damit bist du auch im Ernstfall abgesichert und musst nicht zahlen. Bei einer Falschberatung durch z.B. einen Business-Coach ist das nicht der Fall.
Risiken bei nicht qualifizierten Auskünften
Besonders ärgert es mich, wenn Coaches oder Businessberater meinen, sie könnten sogar Verträge und AGB erstellen bzw. Muster dafür ausgeben.
Oft versuchen diese sich zwar durch Formulierungen wie „Ich darf keine Rechtsberatung erteilen, aber ...“ rauszureden, geben dann aber doch - mit teils gefährlichem Halbwissen - rechtliche Ratschläge.
Die große Gefahr für dich besteht darin, dass sie keine verbindlichen rechtlichen Auskünfte geben dürfen und über keine Versicherung verfügen, falls ihre Aussagen fehlerhaft sind. Sollte dir eine Person ohne Anwaltszulassung eine falsche Auskunft geben, haftest du allein für die Konsequenzen und bleibst auf den Kosten sitzen.
Besondere Gefahr bei Verträgen und AGB
Bei AGB und Verträge ist entscheidend, dass diese die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzeslage berücksichtigen. Daher müssen diese regelmäßig aktualisiert und an das Studiokonzept angepasst werden.
Gerade im Bereich Verbraucherschutz gibt es häufig neue gesetzliche Regelungen und Urteile, die direkte Auswirkungen auf deine Vertragsgestaltung haben.
Ich gebe dir gerne ein paar
Beispiele, die viele Betreiber nicht umgesetzt haben:
Die sogenannte „Schriftform“ für Kündigungen ist aufgehoben wurden. Daher musst du eine Kündigung auch in „Textform“, beispielsweise per E-Mail, akzeptieren und darfst die Schriftform auch nicht mehr in deinen AGB stehen haben.
Darüber hinaus dürfen Verträge nach Ablauf der Erstlaufzeit nicht mehr stillschweigend für ein weiteres Jahr verlängert werden, sondern stillschweigend nur auf unbestimmte Zeit. Außerdem haben die Mitglieder dann das Recht, jederzeit mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.
Solche Änderungen machen es für juristische Laien nahezu unmöglich, rechtssichere Verträge und AGB eigenständig zu erstellen und auf dem aktuellen Stand zu halten.
Fazit:
Verlass dich bei rechtlichen Fragen rund um dein Studio stets auf qualifizierte Anwältinnen, die auf die rechtliche Absicherung von Dienstleistungen im Fitness- und Gesundheitsbereich spezialisiert sind. Nur so kannst du sicherstellen, dass deine rechtlichen Dokumente aktuell, rechtlich bindend und auf deine spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Auch wenn Coaches oder Businessberater den Eindruck erwecken, rechtliche Aspekte abdecken zu können – bleibe vorsichtig und wähle den rechtlich abgesicherten Weg.
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Viele sportliche Grüße
Julia
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Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf
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