AGB für Ihr Fitnessstudio: Wann der AGB Generator ausreicht und wann Sie besser individuelle AGB erstellen lassen

04. Februar 2021 Lesedauer: 5:20 Minuten
AGB erstellen lassen Fitnessstudio

Viele Fitnessstudioinhaber:innen sind verunsichert, wenn Mitglieder sich beschweren oder den Beitrag nicht mehr bezahlen wollen. Sie wissen dann oftmals nicht, wie sie darauf reagieren sollen und geben frustriert den Forderungen der Kund:innen nach oder verstricken sich in einen Rechtsstreit. Das muss nicht sein.

Mit verständlichen, transparenten und wirksamen Regeln können Sie bestimmen, was in Ihrem Studio gelten soll und kommen auch im Streitfall zu Ihren Mitgliedsbeiträgen.

Welche Möglichkeiten es gibt, solche Regeln aufzustellen und was Sie dabei unbedingt beachten müssen, erfahren Sie in diesem Blogbeitrag.



AGB als verbindliche Regeln: Wann lohnen sich AGB und wann nicht?

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind mittlerweile fester Bestandteil im heutigen Geschäftsleben. Viele Selbstständige und Studios haben neben den Mitgliedsverträgen zusätzlich AGB.

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Weniger entscheidend ist, wie man diese nennt. Statt Allgemeine Geschäftsbedingungen kann man sie auch z.B. „Allgemeine Trainingsbedingungen” oder „Teilnahmebedingungen” nennen. Entscheidend ist, dass der/ die Vertragspartner:in erkennt, dass es sich um rechtlich verbindliche Reglungen handelt.

Wer die einzelnen Konditionen (Zahlungsbedingungen, Kündigungsfristen, Renovierungsklauseln usw.) nicht mit jedem neuen Mitglied einzeln verhandeln will, kann diese Regeln zu AGB zusammenfassen. Diese gelten dann für eine Vielzahl von Verträgen und stellen eine Ergänzung zum Mitgliedsvertrag dar.

Da die AGB einseitig von Ihnen vorgegeben werden können, aber die Mitglieder meistens Verbraucher sind, gibt es rechtliche Vorgaben, was in den AGB drin stehen darf und was nicht. Damit soll Missbrauch, wie z.B. eine unangemessene Benachteiligung des Mitglieds, verhindert werden. Die Entscheidung für oder gegen AGB ist daher nicht immer leicht.

• Pro – Vorteile von AGB
Beim Abschluss von gleichartigen Verträgen mit verschiedenen Mitglieder, muss der Inhalt nicht immer neu ausgehandelt und formuliert werden. Das spart Zeit und man vergisst keine wichtigen Inhalte.

Als Studiobetreiber:in kann man so die eigenen Bedingungen zur Vertragsgrundlage machen und Haftungsrisiken minimieren.

• Contra – Nachteile von AGB
Wirksame AGB-Klauseln ohne Rechtswissen zu erstellen ist schwierig. Bei unrechtmäßigen AGB-Klauseln droht dem Studio eine Abmahnung. Diese kommen meist gar nicht von den eigenen Mitgliedern, sondern werden durch Verbraucherschutzvereine oder auch Konkurrenten veranlasst.

Gut zu wissen: Es besteht keine Pflicht zur Verwendung von AGB!

Wer sich gegen AGB entscheidet handelt nicht im rechtsleeren Raum. Für ihn/ sie gelten die allgemeinen Gesetze wie z.B. das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) oder das Handelsgesetzbuch (HGB).

Wer individuell für den Kunden/ die Kundin gestaltete Trainingspläne anbietet, kann sich darauf beschränken in einem Vertrag die individuellen Wünsche, den Trainingsumfang, den Zeitraum und das Honorar festzuhalten und ansonsten auf die Regeln des BGB vertrauen. Bei individualisierten Leistungen lohnen sich AGB nicht.

Mit AGB können Sie im eigenschränkten Rahmen aber auch von gesetzlichen Vorgaben abweichen. Ein aktuelles Beispiel aufgrund der Corona Pandemie sind die „höhere Gewalt Klauseln“. Solche Klauseln werden verwendet, um sich beim Eintritt von höherer Gewalt von den eigenen Verpflichtungen gegenüber dem Vertragspartner befreien zu können. Was dies für Fitnessstudios bedeutet und wie diese davon profitieren können, habe ich in einem anderen Blogbeitrag erklärt.

Hinzu kommt, dass das Gesetz nicht immer konkret genug ist oder dem Anwender/ der Anwenderin bewusst einen Handlungsspielraum gibt. AGB lohnen sich daher auch, wenn das Mitglied bestimmte Verhaltenspflichten einhalten soll. Beispiele dafür wären, dass das Mitglied den Wellnessbereich nur nutzen darf, wenn es den zusätzlichen Tarif gebucht hat oder dass das Mitglied seinen Beitrag für das Fitnessstudio nicht kürzen darf, wenn eine zeitlich begrenzte Renovierung durchgeführt wird.

Weitere Themen für AGB sind außerdem Haftungsbeschränkungen, Regelungen zu Vertragslaufzeiten und Kündigungen oder Zahlungsmodalitäten.

Fazit: AGB lohnen sich immer dann, wenn keine individualisierten Leistungen angeboten werden, Geschäftsabläufe vereinfacht werden sollen oder eine Haftungsbegrenzung festgeschrieben und somit die eigene Rechtsposition abgesichert werden soll.


Warum es für Fitnessstudios so wichtig ist, wasserdichte AGB zu haben

Nicht selten versuchen Mitglieder die Rechtslage und die Kulanz des Studios auszureizen, weil im Vertrag ein bestimmter Punkt nicht eindeutig geregelt wurde. Unterstützung bekommen Sie dabei insbesondere von den Verbraucherzentralen , die auf ihren Internetseiten kostenlose Rechtstipps für Verbraucher posten. Ebenso findet man in renommierten Zeitungen Artikel darüber wie sich Mitglieder gegen ihr Fitnessstudio wehren können. Auch Rechtsschutzversicherungen locken mit kostenloser Beratung zu Freizeitthemen.

Das Mitglied ist meistens ein:e Verbraucher:in und wird deshalb vom Gesetz besonders geschützt. Das Gesetz geht dabei jedoch von der Annahme aus, dass das Mitglied nicht so gut informiert ist wie der/ die Studioinhaber:in, also wie ein:e Unternehmer:in.

Aufgrund der vielfältigen Informationsquellen im Internet sind es in der Praxis aber eher die Mitglieder, die besser über die Rechtslage Bescheid wissen und die Lücken in den AGB finden.

Meistens steckt der Teufel im Detail, warum AGB-Klauseln unwirksam sind und das Mitglied letztlich den Beitrag doch nicht bezahlen muss oder vorzeitig kündigen kann.

Ja, es gibt viele rechtliche Stolperfallen im Vertrag und den dazugehörigen AGB. Nichts desto trotz können Sie gute AGB vor Haftung, langen Rechtsstreites und teuren Gerichtsprozessen schützen. Daher ist es nicht ratsam nur deswegen auf diese zu verzichten.

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Mit wirksamen AGB müssen Sie den Forderungen von dreisten Mitgliedern nicht länger unnötig nachgeben.




AGB erstellen: 4 Wege und ihre Vor- und Nachteile

Wie kommt man nun aber an gute AGB? Die vier gängigsten Möglichkeiten stelle ich Ihnen nun etwas genauer vor.

1. AGB Generator benutzen
2. Muster nutzen und AGB selbst erstellen
3. Vorlage von der Konkurrenz kopieren
4. AGB vom Anwalt erstellen lass

Dies ist nur eine Auswahl von mir und erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Auch die Bewertung ist eine persönliche Einschätzung nach besten Wissen und Gewissen.

1. AGB Generator benutzen

Ein AGB-Generator ist einfacher Weg an AGB zu kommen. Mit wenigen Klicks erstellt man sich über eine Eingabemaske und einen Fragekatalog standardisierte AGB.

Wirklich abmahn- und rechtssicher sind diese jedoch nicht. Darauf weisen die Anbieter auch explizit hin. Da die Inhalte pauschalisiert verfasst wurden, um möglichst viele Unternehmensformen abdecken zu können, passen nicht alle Klauseln zu jedem Studio-Modell. Einige Anbieter von AGB-Generatoren, wie z.B. advocado bieten daher zusätzlich an, die kostenlosen Muster-AGB von einem Anwalt noch mal überprüfen zu lassen.

Im Internet gibt es verschiedenste Anbieter. Ehe Sie sich für einen AGB-Generator entscheiden, sollten Sie prüfen, ob dieser nur gesetzliche Pflichtangaben oder auch zusätzliche Regelungen berücksichtigt. Zu letzteren zählen bei einem Dienstleistungsangebot unter anderem die Haftung, Mitwirkungspflichten der Mitglieder und steuerliche Aspekte.

Für Selbstständige mit kleinen Onlineshops und nur wenigen Geschäftsprozessen stellen AGB-Generatoren eine gute Grundlage dar. Hingegen sollten Fitnessstudios, die verschiedene Dienstleistungen anbieten und ein innovatives Studio-Konzept haben, die erstellten AGB auf jeden Fall noch mal rechtlich prüfen lassen.


2. Muster nutzen und AGB selbst erstellen

Im Internet finden sich etliche Seiten mit Muster und Vorlagen für AGB, die kostenlos verwendet werden können. Als Hinweis liest man dann oft: „Einfach die Muster-AGB an deine Bedürfnisse anpassen.“. Aber gerade dieses Anpassen an die eigenen Bedürfnisse stellt einen Nichtjuristen vor erhebliche Probleme.

Wer jedoch rechtliches Wissen und ein Händchen für Rechtstexte hat, kann mit genügend Zeit auch selbst gute AGB erstellen. Dafür sollte man zunächst ausgiebig recherchieren und alle notwendigen Klauseln für das eigene Studio zusammentragen.

Dabei ist zu beachten, dass der zulässige Wortlaut der AGB-Klauseln von Branche zu Branche abweicht. Die Formulierung der Klauseln sollte zu einem Fitnessstudio passen.

Geben Sie die konkrete Formulierung ruhig mal in eine Suchmaschine ein, um zu sehen, ob es Rechtsprechung dazu gibt. So können Sie ausschließen, dass die Klauseln gegen geltendes Recht verstoßen. Sollte sich eine Klausel nämlich später als unwirksam herausstellen, können Sie sich als Studioinhaber:in nicht damit rausreden, dass Sie Muster-AGB verwendet haben.

Verwenden Sie also nur die Vorlage für Ihre AGB, die auch zu Ihrem Studio-Modell und Ihren Geschäftsprozessen passt.


3. Vorlage von der Konkurrenz kopieren

Am schnellsten kommt man an AGB, wenn man diese von der Konkurrenz kopiert. „Copy `n paste“ von AGB ist jedoch in mehrerlei Hinsicht gefährlich. Im Konkreten ergeben sich aus rechtlicher Sicht zwei Problempunkte:

• schlechte Qualität der AGB-Klauseln

AGB müssen immer auf die individuelle Trainingsgestaltung und die Räumlichkeiten angepasst werden. Trotzdem verwenden viele Fitnessstudios AGB, die sie von anderen Internetseiten kopiert haben. Dabei übernehmen sie auch unwirksame AGB Klauseln oder wandeln den Text leicht ab, so dass wirksame AGB dadurch unwirksam werden.

Bereits 2012 hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass das Verwenden unwirksamer AGB ein Wettbewerbsverstoß ist, der die Konkurrenz zur Abmahnung berechtigt. Damit ist es legal Konkurrenten abzumahnen, wenn diese unwirksame AGB Klauseln verwenden. Die gesamten Verfahrens- und Anwaltskosten muss dann das abgemahnte Fitnessstudio bezahlen.

Hinzu kommt, dass man seineHaftung mit unwirksamen AGB-Klauseln nicht ausschließen oder begrenzen kann. So drohen dann auch noch Schadensersatzansprüche, z.B. von der Krankenkasse des Mitglieds.

Ebenso stellen veraltete Klauseln ein Problem dar. AGB sind veraltet, wenn sie nicht die Änderungen der Gesetzeslage berücksichtigen oder Klauseln enthalten, die von Gerichten bereits für unwirksam erachtet wurden.

Ein gutes Beispiel dafür ist die Klausel: „Das Mitglied bestätigt, dass es sportgesund und den Anforderungen des Fitness- und Gerätetrainings gewachsen ist“. Oft kopiert und dennoch falsch. Eine Klausel in den AGB mit der das Mitglied bestätigt, dass es sportgesund ist, ist unwirksam. Die Gerichte haben entschieden, dass dadurch die Beweislast zum Nachteil des Mitglieds verändert wird. Da das Mitglied meistens auch Verbraucher ist, geht das nicht.

• gute Qualität der AGB-Klauseln, aber urheberrechtlich geschützt

Nur Wenigen ist bekannt, dass AGB auch urheberrechtlich geschützt sein können. Das ist immer dann der Fall, wenn sich das gedankliche Konzept oder die Formulierungen von gebräuchlichen juristischen Standardformulierungen abheben. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn die AGB neuartige Trainingsmethoden umfassen oder für ein innovatives Studiokonzept erstellt wurden. Das Urheberrecht schützt also nicht den rechtlichen Inhalt, jedoch deren individuelle Gestaltung.

Unterliegen die kopierten AGB dem Urheberschutz droht eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung. Meist erfolgt diese durch den/ die Anwält:in, der/ die die kopierten AGB erstellt hat. Neben der Löschung der AGB kann dann von Ihnen auch die Zahlung von Schadensersatz in Höhe einer Lizenzgebühr verlangt werden. Diese fiktive Lizenzgebühr kann mehrere Hundert Euro betragen.

Wenn Sie also keine:n Studioinhaber:in mit demselben Studiokonzept und den gleichen Prozessen kennen, der/ die Sie bereitwillig die AGB kopieren lässt, sollten Sie die Finger davon lassen.


4. AGB vom Anwalt erstellen lassen

Der sicherste Weg zu guten AGB ist nach wie vor sich an eine:n Anwält:in zu wenden. Die Gefahr, vom Verbraucherschutzverband oder der Konkurrenz abgemahnt zu werden, schließen Sie auf diese Weise nahezu aus.

Von einem/ einer Rechtsanwält:in erhalten Sie auf Ihr Studio zugeschnittene und rechtssichere AGB, die Sie im Streitfall auch juristisch durchsetzen können. Für mögliche Fehler haftet dann der/ die Anwält:in.

Auch wenn die AGB Klauseln für Nichtjuristen oft ähnlich aussehen, ist es ein Fehler zu glauben, dass die AGB nur „aus der Schublade“ geholt werden. Der oder die Anwält:in kann so viel mehr für sie tun.

So ist es für ein:e Anwält:in durchaus möglich wirksam in die AGB einzubauen, dass


Somit kann eine anwaltliche Beratung durchaus auch geldwerte Tipps beinhalten.

Zu einem ähnlich sicheren Ergebnis kommen Sie, wenn Sie die AGB selbst erstellen und anschließend anwaltlich prüfen und ergänzen lassen.



Fünf Fehler, die Sie unbedingt vermeiden sollten, damit Ihre AGB nicht unwirksam werden

Wenn Sie AGB selbst erstellen wollen oder bereits welche benutzen, versichern Sie sich, dass Sie keinen der folgenden Fehler machen.

Fehler Nr. 1: Die Einbeziehung in den Mitgliedsvertag wird vergessen.

AGB werden erst zu verbindlichen Regeln, wenn sie wirksam in den Mitgliedsvertrag einbezogen worden sind. Für eine wirksame Einbeziehung müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:


Wenn das Mitglied auf die AGB hingewiesen wurde und eine Möglichkeit zur Kenntnisnahme hatte und den Fitnessstudioertrag sodann abschließt, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass es mit der Einbeziehung der AGB einverstanden ist.

Praxistipp: Im Mitgliedsvertrag sollte der Hinweis auf die AGB unbedingt vor der Unterschriftenzeile stehen. Das Abdrucken der AGB auf der Rückseite des Vertrages allein reicht nicht.


Fehler Nr. 2: Die AGB sind zu ausführlich.

Wen die AGB zu lang oder nicht auf die Fitnessbranche bzw. die Dienstleistung des Studios zugeschnitten sind, kann dies ein Verstoß gegen das sogenannte Transparenzgebot sein. Gemäß dem Transparenzgebot muss eine AGB-Regelung die Rechte und Pflichten des Mitglieds möglichst klar und durchschaubar darstellen. Bei zu langen oder unverständlichen AGB besteht außerdem die Gefahr, dass das Mitglied die AGB gar nicht erst liest und gegebenenfalls später überrascht und unzufrieden ist.


Fehler Nr. 3: Es werden unwirksame Klauseln verwendet.

Die wichtigste Grundregel für AGB lautet: Keine unangemessene Benachteiligung des/ der Vertragspartner:in. Nach § 307 Abs. 1 S. 2 BGB darf das Mitglied durch den Inhalt der AGB-Klauseln nicht unangemessen benachteiligt werden. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Klausel nicht klar und verständlich ist oder wesentliche Rechte des Mitglieds eingeschränkt werden.

Typische Beispiele für unwirksame AGB Klauseln:

„Art und Inhalt des gebuchten Kursprogramms können vom Fitnessstudio jederzeit angepasst werden.“

Die Änderungsmöglichkeit eines gebuchten Kurses benachteiligt das Mitglied einseitig, da seine Interessen gar nicht berücksichtigt werden.

Gerne wird auch versucht die Haftung für Unfälle im Kurs oder an den Geräten im Fitnessstudio mit folgenden AGB Klauseln auszuschließen:

„Ich erkenne den Haftungsausschluss des Fitnessstudios für Schäden jeder Art an.”

Der Haftungsausschluss ist zu pauschal und verstößt gegen § 309 Nr. 7 BGB.

„Der Vertragspartner nutzt die Geräte, Räumlichkeiten und Kurse auf eigene Gefahr."

Solche AGB Klauseln sind unwirksam, da diese auch die Haftung für Schäden ausschließen, die sich aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ergeben. Ebenso darf auch nicht die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen werden.

Bereits seit den 80er Jahren setzt sich die Rechtsprechung zum Schutz der Verbraucher:innen immer wieder mit der Thematik AGB auseinander. Die Aufzählung ließe sich daher noch mit etlichen (unwirksamen) Klauseln fortsetzen.

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Fehler Nr. 4: Es werden mit dem Mitglied individuelle Vereinbarungen getroffen.

Vielen Studioinhaber:innen ist nicht bewusst, dass wenn sie zusätzliche individuelle Absprachen mit dem Mitglied vereinbaren, diese die AGB-Klauseln verdrängen. Werden neben AGB auch individuelle Abreden getroffen, haben diese immer Vorrang. Dazu zählen auch mündliche Vereinbarungen.

Beispiel: In den AGB steht drin, dass bei einem längeren Auslandsaufenthalt (z.B. Dienstreise) der Vertrag ruhendgestellt werden kann und sich die Vertragslaufzeit bei Kündigung entsprechend verlängert. Wenn mit dem Mitglied nun mündlich oder per E-Mail vereinbart wird, dass der Vertrag für den zwei monatigen Urlaub ruht, ohne auf die Verlängerung der Vertragslaufzeit hinzuweisen, geht diese individuelle Vereinbarung den AGB vor.

Ein Aushandeln einzelner Vertragsbedingungen ändert aber grundsätzlich nichts daran, dass die übrigen Klauseln in den AGB wirksam bestehen bleiben.


Fehler Nr. 5: Die AGB werden nicht regelmäßig auf ihre Aktualität überprüft.

Gesetzesänderungen oder neue Urteile führen dazu, dass das was vor ein paar Monaten noch rechtskonform war heute unwirksam sein kann. Sie sollten Ihre AGB daher regelmäßig auf Aktualität prüfen lassen. Empfehlenswert ist 2x im Jahr, da zum 01. Januar und meist zum 01. Juli eines Jahres neue Gesetze eingeführt werden.

Das bedeutet aber nicht, dass die AGB jedes Mal im Gesamten geprüft und überarbeitet werden müssen. Ein:e erfahrene:r Anwält:in weiß, welche Klauseln von den Gesetzesänderungen und durch die Urteile betroffen sind, sodass sich der finanzielle Einsatz in Grenzen hält.

Praxistipp: Vereinbaren Sie vorab einen Pauschalbetrag für die Aktualisierung Ihrer AGB.



Fazit

AGB können Fluch und Segen zugleich sein. Nichts desto trotz bieten AGB einige beachtenswerte Vorteile. So können Sie unter anderem Ihre Regeln vorgeben, persönliche Haftungsrisiken minimieren und Ihr Studio krisenfest machen.

Je nach Studiomodell müssen die AGB individuell gestaltet und einige rechtliche Stolperfallen beachtet werden. Daher empfiehlt es sich, die AGB vom Anwalt oder einer Anwältin erstellen zu lassen oder zumindest die selbst erstellten AGB noch mal anwaltlich prüfen zu lassen.

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Julia beim Trainieren Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf

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