AGB ändern: So geht`s richtig!
12. April 2022
Lesedauer: 2:40 Minuten
Wie häufig liest Du die AGB, wenn Du etwas kaufst?
Eine Umfrage unter Online-Käufern von „Consumer & Business Insight“ ergab, dass 17% niemals AGB lesen und immerhin 7% dies immer tun. Die restlichen 76% Prozent teilen sich fast gleichmäßig auf die Angaben „meistens, manchmal und selten“ auf.
Damit dürfte klar sein, dass das Argument „Die liest doch eh keiner.“, so nicht stimmt.
Das „Kleingedruckte“ hat es damit auch verdient, dass man sich darum kümmert.
Corinna, Personal Trainerin aus Salzgitter hat mir dazu einige wichtige Fragen geschickt.
„Ich bin dabei meine AGBs anzupassen.
Gelten die neuen AGBs dann nur für Mitglieder mit Neuabschluss oder auch für Altmitglieder?
Und wenn ja, müssen die Altmitglieder zustimmen?
Wie kommuniziert man das?“
AGB werden nicht in Stein gemeißelt. Ganz im Gegenteil. Die AGB sollten sich mit Deinem Business entwickeln und sich an Deinen Werte und deiner Trainingskultur orientieren. Du kannst mit den AGB deine Regeln festlegen und vorgeben, was Dir wichtig ist.
Willst Du nach Vertragsschluss Deine AGB ändern, musst Du Deine Mitglieder darüber besonders informieren. Die Änderung wird nur wirksam, wenn das Mitglied zustimmt.
Damit Du nicht mit jedem einzelnen Mitglied reden musst, hier mein
„Grauzonen“ – Tipp.
Schicke eine E-Mail an alle Mitglieder mit folgendem Textblock:
„Wir haben unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen aktualisiert. Folgende Punkte wurden geändert:
- ...
- ...
- ...
Die neuen AGB kannst Du hier einsehen: www….de [Link einfügen]
Die Änderungen treten ab ... [Datum 6 Wochen nach Mitteilung eintragen] in Kraft. Solltest du Fragen dazu haben, melde dich gerne per E-Mail vorher bei mir. Wir finden eine Lösung. Bist du damit einverstanden, musst Du nichts weiter tun, dann entfalten die neuen AGB automatisch ab … [Datum einfügen] ihre Gültigkeit.“
Damit ist klar, dass die AGB Änderungen alle Mitglieder betreffen und nicht nur die Neukunden. Du kannst Dich natürlich auch dafür entscheiden, dass die neuen AGB nur für diese gelten sollen. Wenn es keinen wichtigen Grund gibt, dann rate ich davon ab, damit man nicht unterschiedliche rechtliche Dokumente im Umlauf hat und nicht tracken muss wer wann den Vertrag abgeschlossen hat.
Allen die bei mir ihre AGB prüfen und aktualisieren lassen, schreibe ich immer eine sogenannte
Abänderungsklausel rein. In dieser steht dann, wie der Ablauf ist, wenn Du die AGB änderst und dann ist bereits bei Vertragsschluss darüber informiert.
… zumindest wenn man die AGB liest.
Hast Du noch weitere Fragen?
Melde Dich und vereinbare gerne ein kostenloses Kennlerngespräch.
Sportliche Grüße
Julia
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Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf
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