Änderungen 2020 in Sport & Freizeit
07. Januar 2020
Lesedauer: 2:10 Minuten
Neben der Kassenbon-Pflicht und dem Verbot von Plastiktüten (ausgenommen leichte Kunststofftragetaschen wie für Obst und stabilere Tragetaschen ab einer Wandstärke von 50 Mikrometern) gibt es insbesondere im Straßenverkehr ab 2020 einige Neuigkeiten für Sportler.
Höhere Bußgelder für Radweg-Blockierer Die Bußgelder für entsprechende Vergehen steigen. Das Parken auf einem Geh- oder Radweg war bisher mit € 20,00 belegt und steigt nun auf € 55,00. Kommt die Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern hinzu sind es € 70,00 und ein Punkt. Neu ist der Tatbestand der Gefährdung von Fußgängern oder Radfahrern, was € 80,00 und einen Punkt ausmacht. Wer auf einem Geh- oder Radweg parkt und dabei eine Sachbeschädigung verursacht, muss künftig mit € 100,00 samt eines Punktes rechnen.
Abstände beim Überholen nun auch gesetzlich festgeschrieben Wer einen Radfahrer, Fußgänger oder ein Kleinstfahrzeug überholt, muss innerorts mindestens 1,5 Meter Abstand halten, außer Orts zwei Meter. Bisher schrieb die StVO lediglich einen „ausreichenden Seitenabstand” vor, was immer wieder zu Diskussionen geführt hat. In den Fahrschulen wurden diese Abstände jedoch schon immer gelehrt und auch die Gerichte haben diese Abstände ihren Urteilen zugrunde gelegt. Nun kann es jedoch jeder auch nachlesen. Allerdings muss dies - wie auch das Blockieren der Radwege – erstmal kontrolliert und geahndet werden, damit es tatsächlich zu mehr Sicherheit für Radfahrer führt.
Grünpfeil ausschließlich für Radfahrer Mit der StVO-Novelle wurde die bestehende Grünpfeilregelung auch auf Radfahrer ausgedehnt, die aus einem Radfahrstreifen oder baulich angelegten Radweg heraus rechts abbiegen wollen. Außerdem wird ein gesonderter Grünpfeil, der allein für Radfahrer gilt, eingeführt.
Rettungsgasse Künftig kann das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse genauso verfolgt und geahndet werden wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse und ja, dies gilt auch für Motorräder und Fahrräder. Es drohen Bußgelder zwischen € 200,00 - € 320,00 sowie ein Monat Fahrverbot. Zudem wird es künftig für diese Verstöße zwei Punkte geben. Neu ist auch das Fahrverbot für einen einfachen Verstoß des Nichtbildens einer Rettungsgasse.
Daneben ist auch noch interessant:
Höherer Freibetrag für Betriebliche Gesundheitsförderung Unternehmer die ihren Mitarbeitern besondere Gesundheitsleistungen anbieten oder bezuschussen, erhalten dafür einen steuerlichen Freibetrag. Dieser steigt 2020 von € 500,00 auf € 600,00 pro Arbeitnehmer und Jahr.
Dienstfahrräder weiterhin steuerfrei
Seit 2019 ist die Überlassung eines Dienstrads durch den Arbeitgeber für den Mitarbeiter steuerfrei. Auch diese Regelung wird bis 2030 verlängert. Die Steuerbefreiung gilt sowohl für herkömmliche Räder als auch für Pedelecs.
Was kommt noch in 2020: •das Verkehrszeichen „Radschnellweg” soll in die StVO aufgenommen werden
•Einführung des neuen Verkehrsschildes, dass es Pkw und Lkw verbietet einspurige Fahrzeuge zu überholen
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Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf
aktivKANZLEI
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