• | Füge Alt-Texte für Bilder und Videos ein: Screenreader helfen Menschen mit Sehbehinderung, Inhalte zu erfassen, wenn diese vorhanden sind. |
• | Verwende einfache Sprache: Kein Fach-Chinesisch (und auch kein Juristendeutsch) – klare und verständliche Formulierungen sind gefragt. |
• | Farben mit Kontrasten: Sorgt dafür, dass Texte und Buttons leicht zu erkennen sind. Dafür gibt es konkrete Werte. Besprich das am besten mit deinem Programmierer. |
• | Navigation ohne Maus: Auch mit der Tastatur oder einem Screenreader soll man sich durchklicken können. |
• | Keine flackernden Inhalte: Verhindert gesundheitliche Risiken, wie Epilepsieanfälle. |
• | Videos mit Untertiteln: Audioinhalte müssen für Hörbehinderte lesbar sein. |
• | Rechtlich: Marktüberwachungsbehörden können bei Verstößen Bußgelder verhängen oder sogar Deinen elektronischen Geschäftsverkehr stilllegen. |
• | Chancen: Eine barrierefreie Website macht Dich nicht nur rechtssicher, sondern verbessert auch Deine Reichweite – alle können Deine Angebote nutzen! |
• | 2025: Unternehmen müssen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen |
• | 2026: PDFs und Papier bleiben erlaubt, wenn der Empfänger zustimmt |
• | 2027: Pflicht zur Ausstellung und Übermittlung von E-Rechnungen für Unternehmen mit einem Vorjahres-Umsatz von mehr als 800.000,00 € |
• | 2028: E-Rechnungen werden für alle verpflichtend, auch für Kleinstunternehmen. |
• | Kleinbetragsrechnungen (≤ 250 € brutto) |
• | Fahrausweisen |
• | steuerfreien Umsätzen nach § 4 Nr. 8–29 UstG Achtung: § 4 Nr. Nr. 14 UstG sind die Heilbehandlungen, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme oder einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit durchgeführt werden! |
• | Rechnungen von Kleinunternehmern, die nach § 19 UStG steuerfrei sind |
• | Überprüfe, ob deine Website barrierefrei ist. |
• | Stelle sicher, dass dein Buchhaltungssystem E-Rechnungen erstellen und verarbeiten kann. |
Julia Ruch die Anwältin für die Fitness- & Gesundheitsbranche Inhaberin der aktivKANZLEI und aktive Triathletin aktivKANZLEI j.ruch@aktivkanzlei.de |
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Astrid Bemfert die Anwältin für die Fitness- & Gesundheitsbranche Bereich Fitness aktivKANZLEI a.bemfert@aktivkanzlei.de |
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