Änderungen 2025: Was Du über Barrierefreiheit und E-Rechnungen wissen musst
17. Dezember 2024
Lesedauer: 4:00 Minuten
Heute gibt's wichtige News. 2025 bringt gleich zwei große Veränderungen mit sich:
neue Regeln für Websites und E-Rechnungen. Damit Ihr bestens vorbereitet seid, habe ich die wichtigsten Punkte zusammengefasst – kompakt und verständlich.
#1 Barrierefreiheit von Websites – Dein Check für 2025
Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen – unabhängig von Einschränkungen – Zugang zu Deiner Website haben. Das ist nicht nur ein Zeichen von Inklusion, sondern ab dem
28. Juni 2025 auch gesetzlich vorgeschrieben (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz).
Wer muss handeln?
Betroffen sind private Unternehmen – auch aus der Fitness- und Gesundheitsbranche.
WICHTIG: Davon ausgenommen sind
Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte und weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz).
Studios mit wenig Mitarbeitern sind also nicht betroffen.
ACHTUNG: Bei den 10 Personen zählen auch der Werkstudent, die Putzkraft & Co mit!
Was musst Du umsetzen?
Damit Deine Website barrierefrei wird, achte auf diese Punkte:
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Füge Alt-Texte für Bilder und Videos ein: Screenreader helfen Menschen mit Sehbehinderung, Inhalte zu erfassen, wenn diese vorhanden sind. |
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Verwende einfache Sprache: Kein Fach-Chinesisch (und auch kein Juristendeutsch) – klare und verständliche Formulierungen sind gefragt. |
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Farben mit Kontrasten: Sorgt dafür, dass Texte und Buttons leicht zu erkennen sind. Dafür gibt es konkrete Werte. Besprich das am besten mit deinem Programmierer. |
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Navigation ohne Maus: Auch mit der Tastatur oder einem Screenreader soll man sich durchklicken können. |
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Keine flackernden Inhalte: Verhindert gesundheitliche Risiken, wie Epilepsieanfälle. |
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Videos mit Untertiteln: Audioinhalte müssen für Hörbehinderte lesbar sein. |
Warum ist das wichtig?
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Rechtlich: Marktüberwachungsbehörden können bei Verstößen Bußgelder verhängen oder sogar Deinen elektronischen Geschäftsverkehr stilllegen. |
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Chancen: Eine barrierefreie Website macht Dich nicht nur rechtssicher, sondern verbessert auch Deine Reichweite – alle können Deine Angebote nutzen! |
#2 E-Rechnungen – das ändert sich 2025
Auch bei der Rechnungsstellung tut sich etwas: Ab dem
1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) im Geschäftsverkehr Pflicht – zumindest im
B2B-Bereich.
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist ein strukturiertes Format, das eine
automatische, elektronische Verarbeitung ermöglicht.
Rechnungen dürfen spätestens ab 2028 nicht mehr in Papierform oder als einfache PDF-Dateien versendet werden. Stattdessen sind Formate wie z.B. XRechnung oder ZUGFeRD zu verwenden.
Für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber ist sogar die Einreichung über spezielle Plattformen oder das jeweilige Landesportal verpflichtend.
Welche Übergangsfristen gelten?
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2025: Unternehmen müssen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen |
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2026: PDFs und Papier bleiben erlaubt, wenn der Empfänger zustimmt |
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2027: Pflicht zur Ausstellung und Übermittlung von E-Rechnungen für Unternehmen mit einem Vorjahres-Umsatz von mehr als 800.000,00 € |
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2028: E-Rechnungen werden für alle verpflichtend, auch für Kleinstunternehmen. |
ACHTUNG AUSNAHMEN!
Keine E-Rechnung brauchst Du bei:
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Kleinbetragsrechnungen (≤ 250 € brutto) |
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Fahrausweisen |
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steuerfreien Umsätzen nach § 4 Nr. 8–29 UstG
Achtung: § 4 Nr. Nr. 14 UstG sind die Heilbehandlungen, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme oder einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit durchgeführt werden! |
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Rechnungen von Kleinunternehmern, die nach § 19 UStG steuerfrei sind |
Dein nächster Schritt:
Setze die neuen Anforderungen frühzeitig um:
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Überprüfe, ob deine Website barrierefrei ist. |
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Stelle sicher, dass dein Buchhaltungssystem E-Rechnungen erstellen und verarbeiten kann. |
Wenn auch du Fragen zur rechtlichen Absicherung deines Business oder zur Umsetzung neuer Geschäftsideen hast, lass uns reden.
Buche dir gerne eine 1:1 Kurzberatung und in einem persönlichen Gespräch per Telefon oder Zoom bekommst du direkt Antworten auf deine Fragen.
zur Kurzberatung
Viele sportliche Grüße
Julia
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Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf
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