Arbeiten an Wochenenden & Feiertagen – Was ist erlaubt, was nicht

11. Februar 2025 Lesedauer: 3:30 Minuten
Service im Fitnessstudio

Weißt du, was du beachten musst, wenn deine Mitarbeitenden am Wochenende oder an Feiertagen im Studio arbeiten? Gerade in einer Branche, die oft abends und an Wochenenden Hochbetrieb hat, ist die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorgaben essenziell.

Wenn du dir jetzt denkst: „Als Fitnessstudio (oder Yogastudio) fallen wir doch unter die Ausnahmeregelung der Sonn- und Feiertagsarbeit. Warum muss ich denn da was beachten?“, dann lies unbedingt weiter.




Exkurs:
Bevor ich zum rechtlichen Teil komme, möchte ich einen Aufruf an alle Frauen aus der Fitnessbranche starten.

Es gibt Feiertage die in jedem Bundesland gelten, z. B. 25. und 26. Dezember (nicht der 24.12.!!!) oder auch der Tag der deutschen Einheit. Und dann gibt es regionale Feiertage.

So ist der Internationale Frauentag am 8. März nur in Berlin ein offizieller gesetzlicher Feiertag. Warum? Die Berliner Landesregierung sah in der Einführung des Feiertags ein Zeichen für mehr Gleichberechtigung und Anerkennung der gesellschaftlichen Leistung von Frauen. In anderen Bundesländern wurde die Idee zwar diskutiert, jedoch nicht umgesetzt.

Gerade in der Fitnessbranche, in denen Frauen immer noch für ihre Anerkennung kämpfen müssen, ist dieser Tag ein wichtiges Symbol.

Daher trifft sich die Interessensgruppe der Frauen in der Fitnessbranche (kurz WIFA Deutschland) am 08.03.2025 zum Netzwerken in Köln!

Komm doch auch vorbei!

Melde dich jetzt an:
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Was dich erwartet:
✨ Inspirierender Austausch mit Frauen aus der Fitnessbranche
🏋️‍♀️ Ein gemeinsames HYROX-Training
🥂 Gemütliches Beisammensein mit leckerem Essen und dem ein oder anderen Sekt 😉

📍 Wo? All Inclusive Fitness in Köln/Hürth
🕙 Wann? Start um 10:00 Uhr
💶 Kosten: Verpflegungspauschale 10 €

Warum wir dabei sind:
Als Frauen in der Fitness- und Gesundheitsbranche wissen wir, wie wichtig gegenseitige Unterstützung und Vernetzung sind – egal ob es um rechtliche Themen, Businessfragen oder persönliche Stories geht. Gemeinsam können wir Großes bewegen!

Mach auch du mit und melde dich jetzt noch schnell an und sei am 08.03.2025 mit dabei:
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Rechtliche Verpflichtungen trotz Ausnahme für Studios

Richtig ist, dass im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zwar ein Arbeitsverbot für Sonn- und Feiertage geregelt ist, es aber für den Sport sowie Freizeit-, Erholungs- und Vergnügungseinrichtungen eine Ausnahme gibt (§ 10 Abs.1, Nr. 7 ArbZG).

Daher dürfen in dein Studio auch am Wochenende und an Feiertagen angestellte Trainer auf der Fläche sein und Kurse stattfinden.

ABER ...
Das bedeutet jedoch nicht, dass du dich nicht an die anderen Paragraphen aus dem ArbZG halten musst.

Wichtige Regelungen für Studiobetreiber
Dokumentationspflicht: Die Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen müssen immer dokumentiert werden – unabhängig davon, wie es sonst im Studio gehandhabt wird.
Bei der Planung der Arbeitszeiten musst Du darauf achten, dass jeder Mitarbeiter pro Jahr mindestens 15 Sonntage frei hat.
Ein Streitpunkt sind auch immer Zuschläge. Mitarbeiter:innen, die an Sonn- und Feiertagen arbeiten, haben keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Zuschlag. Zahlst du einen, ist das reine Kulanz.
Ersatzruhetage: Laut § 11 Abs. 3 ArbZG steht jedem Mitarbeitenden für jeden Sonntag und für jeden Feiertag, wenn dieser auf einen Werktag (Montag – Samstag) fällt, ein Ersatzruhetag zu.



Gut zu wissen:
Für diesen Ersatzruhetag muss keine Vergütung gezahlt werden. Der Ersatzruhetag muss an einem Werktag gewährt werden. Falls eine Mitarbeiterin/ ein Mitarbeiter an einem Samstag frei hat, kann dieser als Ersatzruhetag angerechnet werden.

Achtung Bußgelder bei Verstößen

Ein Verstoß gegen diese Regeln stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld belegt werden. Bereits mehrfach wurden Fitnessstudios zu Strafen von bis zu 350 Euro pro nicht gewährtem Ersatzruhetag verurteilt.

Gar nicht so einfach, sich immer korrekt zu verhalten und seine Rechte durchzusetzen, aber mit der aktivKANZLEI durchaus machbar.

Wenn du Fragen zu dem Thema hast, vereinbare ein kostenloses Kennlerngespräch. Wir zeigen dir gerne, wie wir dich dabei unterstützen können.



Ich würde mich freuen zu hören, wie viele Kunden Du zurückgewinnen konntest.

Viele sportliche Grüße

Astrid &Julia



Julia beim Trainieren Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf

aktivKANZLEI


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