Jährlich Beiträge erhöhen: So geht`s rechtssicher!

06. August 2024 Lesedauer: 3:00 Minuten
Kundin unterzeichnet Vertrag

Nachdem sich mittlerweile herumgesprochen hat, dass Servicepauschalen in Mitgliedsverträgen nur möglich sind, wenn das Mitglied eine Gegenleistung erhält und diese auch noch gleichwertig sein muss, rückt nun das Thema Beitragserhöhungen wieder in den Fokus.

Das mit den Pauschalen war dir neu?
Dann lies auch noch mal in meinen Blogartikel zum Thema „Pauschalen im Mitgliedsvertrag: Das musst du dazu wissen“ rein: https://www.aktivkanzlei.de/blog/pauschalen-im-mitgliedsvertrag


Zurück zu den Beitragserhöhungen.

Wie bei Ärztinnen gilt auch bei uns Anwältinnen: Bei rechtlichen Themen ist Google kein guter Ratgeber und alle anderen, die keine juristische Ausbildung durchlaufen haben (in den meisten Fällen) auch nicht.

Mandant: Ich möchte in die AGB aufnehmen, dass ich jährlich den Beitrag um 5% erhöhen kann.

Ich: Schwierig, so eine Klausel verstößt gegen das Transparenzgebot und ist unwirksam.

Mandant: Mein Businesscoach hat gesagt, das geht.

Ich: Hat dein Businesscoach Jura studiert?

Mandant: Nein.

Ich: Dann verlass dich lieber auf uns.

Pauschale Preiserhöhungen in Mitgliedsverträgen sind umstritten. Die Formulierung „jährliche Erhöhung um 5 %“ würden wir nicht empfehlen. Da das Mitglied nicht sofort erkennen kann, was die Mitgliedschaft kostet, verstößt eine solche AGB-Klausel gegen das Transparenzgebot.

Dieses besagt, dass der Nutzer von AGB dazu verpflichtet ist, die Rechte und Pflichten seines Vertragspartners möglichst klar, verständlich und durchschaubar darzustellen.

Aber das ist nicht gegeben, wenn der Beitrag jährlich prozentual angehoben wird. Und mal ehrlich, kaum einer kann auf Anhieb sagen, wie viel 5 % von € 29,90 sind.

LÖSUNG:
Was ginge, wäre eine Ausgestaltung wie bei einer Staffelmiete. Das bedeutet, dass du im Vertrag und den AGB deutlich darauf hinweisen musst, dass es zu einer jährlichen Preiserhöhung kommt und wann diese für das jeweilige Mitglied erfolgt.

Weiter musst du den neuen Beitrag konkret in Euro angeben, damit das Mitglied weiß, was es für ihn bedeutet.

Zwischen den Erhöhungen sollte der Beitrag jeweils mindestens für ein Jahr unverändert bleiben.

Beispiel:
 Der Mitgliedsbeitrag erhöht sich jährlich wie folgt:

  1. Erhöhung am xx.xx.2025 um xx Euro auf einen Beitrag von xx Euro
  2. Erhöhung am xx.xx.2026 um weitere xx Euro auf einen Beitrag von xx Euro
  3. Erhöhung am xx.xx.2027 um weitere xx Euro auf einen Beitrag von xx Euro
  4. ...



Willst du dir die Höhe der Beitragserhöhung offenlassen, dann wird es noch komplizierter. Da brauchst du dann eine richtig gut formulierte Klausel für deine AGB, damit das rechtlich hält.

Was eine solche Klausel enthalten muss?

Darüber habe ich auch schon mal was geschrieben. Lies gerne hier weiter: https://www.aktivkanzlei.de/blog/beitrage-erhohen-im-fitnessstudio


Du willst was einführen, was manche deiner Mitglieder nicht gut finden werden? Dann sprich vorher mit uns. Wir freuen uns auf dich.





Viele sportliche Grüße

Julia



Julia beim Trainieren Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf

aktivKANZLEI


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