Online Mitgliedsverträge: Das musst Du bei den Buttons beachten
17. Mai 2022
Lesedauer: 2:30 Minuten
Erinnerst Du Dich an die Werbung „viele, viele bunte Smarties“?
Und wusstest Du, dass die Farben von Land zu Land variieren? Für den englischen Markt werden zum Beispiel zusätzlich orangefarbene Smarties mit Orangengeschmack hergestellt.
Das hat jetzt rein gar nix mit dem Thema Online-Verträge zu tun, aber der Werbejingle kam mir in den Sinn, als ich mich rechtlich mit dem Thema „Buttons“ und deren Beschriftung beschäftigt habe.
Ein "Button" ist eine kleine Grafik auf einer Internetseite. Ein Tippen oder Mausklick darauf bewirkt, dass etwas in Gang gesetzt wird.
Soweit so gut.
Rechtlich ist jedoch einiges mehr zu beachten.
• Der Bestell-Button
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass ein online abgeschlossener Vertrag nur wirksam zustande kommt, wenn der Verbraucher allein anhand der Worte auf der Schaltfläche eindeutig verstehen kann, dass er einen kostenpflichtigen Vertrag abschließt.
Dein Button sollten daher z.B. die Aufschrift haben „jetzt kostenpflichtig Mitglied werden“.
Nicht eindeutig und daher auch nicht rechtssicher ist die Beschriftungen „Anmeldung“, da es auch eine Anmeldung für ein kostenloses Probetraining sein könnte.
• Der Kündigungsbutton
Ab Juli ist für Dauerschuldverhältnisse, also auch für Mitgliedsverträge, ein Kündigungsbutton im Online-Bereich verpflichtend.
Auch Altverträge, die digital abgeschlossen wurden, müssen ab 01.07.2022 über den Kündigungsbutton digital und einfach gekündigt werden können.
Der Button muss leicht zu finden und gut lesbar sein.
Weiter muss auch der Kündigungsbutton eine eindeutige Beschriftung haben, z.B. „Mitgliedschaft hier kündigen“.
Wichtig zu wissen: Durch das Bestätigen des Kündigungsbuttons gibt das Mitglied die Kündigungserklärung ab und diese gilt dann auch unmittelbar nach ihrer Abgabe als zugegangen, d.h. unabhängig davon, wann Du sie liest.
Damit kann es dann auch sein, dass Verträge z.B. zum Monatsende noch um 23:59 Uhr ordnungsgemäß gekündigt werden.
Drei weitere wichtige Dinge, die du bei Online-Verträgen beachten musst, findest du in folgendem Blogbeitrag:
https://www.aktivkanzlei.de/blog/online-mirgliedschaft-was-ist-zu-beachten
Sportliche Grüße
Julia
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Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf
aktivKANZLEI
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