Besondere Kündigungsfristen für Honorartrainer - was gilt?

17. November 2020 Videodauer: 3:07 Minuten


Charlotte aus Rheine ist selbstständige Kurs- und Personaltrainerin und fragt: Ich arbeite seit ca. 1 Jahr, 2 Mal die Woche zu festen Terminen je 2 Stunden in einem Kursstudio.

Meine Rechnungen erstellte ich monatlich. Es gibt keinen Arbeitsvertrag, alle Absprachen erfolgten mündlich. Jetzt wurde mir wegen Meinungsverschiedenheiten gekündigt.

Meine Chefin meint, sie kann mich jeder Zeit kündigen und muss mir nichts außer den geleisteten Stunden zahlen. Stimmt das?

Rechtsanwältin Julia Ruch antwortet!
Julia beim Trainieren Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf

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