Besondere Kündigungsfristen für Honorartrainer - was gilt?
17. November 2020
Videodauer: 3:07 Minuten
Charlotte aus Rheine ist selbstständige Kurs- und Personaltrainerin und
fragt: Ich arbeite seit ca. 1 Jahr, 2 Mal die Woche zu festen Terminen je 2
Stunden in einem Kursstudio.
Meine Rechnungen erstellte ich monatlich. Es gibt keinen Arbeitsvertrag,
alle Absprachen erfolgten mündlich. Jetzt wurde mir wegen
Meinungsverschiedenheiten gekündigt.
Meine Chefin meint, sie kann mich jeder Zeit kündigen und muss mir nichts
außer den geleisteten Stunden zahlen. Stimmt das?
Rechtsanwältin Julia Ruch antwortet!
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Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf
aktivKANZLEI
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