„Black Friday“ Werbung wieder möglich
03. November 2020
Lesedauer: 2:30 Minuten
Auch Sport-Shops werben gerne mit einem „Black Friday Sale“ und etliche Kunden warten schon darauf, ihre Lieblings-Laufschuhe oder Sportgeräte günstig zu bekommen. Letztes Jahr wurden (Online) Händler jedoch gewarnt, den Begriff „Black Friday“ bei Ihren Werbemaßnahmen besser nicht zu verwenden, da dieser beim Deutschen Patent- und Markenamt als Wortmarke eingetragen war.
Eine eingetragene Marke darf nämlich nur von demjenigen benutzt werden, der sich die Marke hat schützen lassen. Wer die Marke trotzdem zu Werbe- und Marketingzwecken nutzte, musste mit einer Abmahnung rechnen.
Die Markeninhaberin hatte in der Vergangenheit insbesondere die Internetplattform „BlackFriday.de“ sowie einige Partner des Portals abgemahnt.
2020 ist alles anders!
Bereits Anfang des Jahres bestätigt das Bundespatentgericht die Löschung der Marke "Black Friday" für Werbedienstleistungen. Das Gericht hält die Marke "Black Friday" für die Dienstleistung "Werbung" für nicht schutzfähig.
Damit dürfen ab diesem Jahr die Wörter „Black Friday“ zu Werbezwecken verwendet werden, ohne dass eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung droht.
Und es geht weiter ...
Das Portal blackfriday.de geht noch weiter und hat bereits eine Klage auf Löschung der gesamten Marke wegen „Verfalls aufgrund von Nichtbenutzung“ beim Landgericht Berlin eingereicht.
Nach § 49 Abs. 1 MarkenG muss eine Marke nach ihrer Eintragung für jede einzelne geschützte Ware oder Dienstleistung ernsthaft benutzt werden.
Der Begriff muss also so verwendet werden, dass er als Hinweis auf die Waren oder Dienstleistungen aus einem ganz bestimmten Unternehmen zu bewerten ist. Geschieht dies nicht, kann auf Antrag die nicht benutzten Waren bzw. Dienstleistungen gelöscht werden.
Da es keine „Black Friday Produkte“ eines Unternehmens gibt (z.B. keine Computerbildschirme von Black Friday) stehen die Chancen recht gut für eine erfolgreiche Klage und damit auch die komplette Nutzungsfreigabe.
Wer hat`s erfunden?
Der Black Friday findet immer einen Tag nach dem amerikanischen Erntedankfest Thanksgiving statt und gilt als inoffizieller Beginn des Weihnachtsgeschäfts in Amerika. 2006 nutzte erstmals Apple in Deutschland den Black Friday. Seit dem haben immer mehr deutsche Händler diese „Tradition“ für sich genutzt. Anders als in den USA findet der deutsche Black Friday jedoch vorwiegend online statt.
Der nächste Black Friday ist übrigens am 27. November 2020.
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Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf
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