Der Blick in die Glaskugel: Was bringt 2021 für Sport & Freizeit
14. Januar 2021
Lesedauer: 2:40 Minuten
Seit nunmehr 10 Monaten hält Corona die Sport- und Fitnessbranche im Würgegriff. Die konkreten Schritte und aktuellen Verordnungen zum Sport regeln die einzelnen Bundesländer jedes für sich. Was wir aktuell wissen:
Radsport
Mit dem letzten Jahreswechsel 2019/ 2020 gab es insbesondere für Radsportler einige Neuerungen (vergleiche
www.aktivkanzlei.de/blog/anderungen-2020-sport-und-freizeit). Seit 28.04.2020 trat dann zusätzlich die StVO Novelle in Kraft. Aber nicht mal 2 Monate später war diese dann wegen eines Formfehlers auch schon wieder außer Kraft gesetzt. Der Bundesrat findet keinen Kompromiss. Damit gelten die alte Bußgeldsätze weiter.
Interessant zu wissen:
- Radweg in falscher Fahrtrichtung befahren: aktuell € 15,00, geplante Erhöhung auf € 55,00
- unerlaubt auf dem Gehweg oder in der Fußgängerzone fahren: aktuell € 15,00, geplante Erhöhung auf € 55,00
Also aufgepasst, wenn die StVO Novelle doch noch 2021 „nebenbei“ eingeführt wird.
Laufen
Das Spazierengehen, Walken und Joggen hatte die Bundesregierung vor Augen, als sie sich dazu entschloss, den Individualsport weiterhin zuzulassen. Im ersten Lockdown führte das jedoch zu einigen Verwirrungen, weil ebenso z.B. Tennis, Golfen und Kampfsport unter die allgemeine Definition des Individualsports fiel. Mittlerweile ist klargestellt, dass Sport bis auf weiteres nur alleine zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands, aber außerhalb von öffentlichen oder privaten Sportstätten, durchgeführt werden darf. Ein Hoch auf das Laufen … solange man keiner Laufgruppe angehört.
Schwimmen
Der Freizeit- und Amateursportbetrieb bleibt bis auf weiteres auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen und somit auch in Schwimmbändern verboten. Dass die Maßnahmen, die zwischenzeitlich eingeführt wurden, nicht ausreichen sollen, ist nur schwer nachvollziehbar. Wahrscheinlicher ist wohl, dass die Schwimmbäder es sich schlichtweg nicht leisten können, nur eine beschränkte Anzahl an Gästen reinzulassen und weiteres Personal für die zusätzlichen Reinigungsarbeiten zu bezahlen. Bleiben also noch der See und der Wechsel zum Eisschwimmen:
https://www.fitforfun.de/workout/fitness/eisschwimmen-eisschwimmen-macht-fit_aid_14431.html
Fitnessstudios
Durch die geschlossenen Studios fallen nicht nur für Fitnessstudiofans die Bewegung weg, sondern auch das Gerätetraining und der Muskelaufbau für viele Ausdauersportler. Vom Gesundheitsvorteil für die Risikogruppen ganz zu schweigen. Aber die Regelung dazu ist ganz klar: Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen müssen geschlossen bleiben.
EIN BLICK IN DIE GLASKUGEL
Auch nach den Corona-Impfungen wird das Jahr 2021 und damit auch der Trainings- und Wettkampfbetrieb von Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung geprägt sein. Auf Grund des Vorgehens und der Corona Maßnahmen aus 2020 lassen sich für das Jahr 2021 Prognosen ableiten.
„Im Wesentlichen werden wir es mit einer abgestuften Risikodichte zu tun haben, die sich auch auf das Freizeitverhalten und auf Freizeitangebote auswirkt“, so der Jurist Dr. Wolfgang Stock (
https://freizeitrecht.blogspot.com/
und
www.freizeitrecht.at).
Danach wird es wohl eine Einteilung des Sports geben in:
- geringes Risiko/ hohe Ausübungswahrscheinlichkeit = Outdoor ohne Körperkontakt
z.B.: Skifahren, Langlaufen, Tennis, Golfen, Wandern, Schwimmen in öffentlichen Gewässern
- mittleres Risiko/ mittlere Ausübungswahrscheinlichkeit = Outdoor-Sportanlagen mit Körperkontakt & Indoor-Sportanlagen ohne Körperkontakt
z.B. Fußball, Fitnessstudio
- hohes Risiko/ geringe Ausübungswahrscheinlichkeit = Indoor-Sportanlagen mit Köperkontakt
z.B. Tanzen, Kampfsport
Wahrscheinlich ist, dass diese oder eine ähnliche Einteilung vorgenommen wird und sich daran die Maßnahmen und Einschränkungen orientieren werden. Zu hoffen bleibt, dass dies dann auch für den Wettkampfsport übernommen wird und das Training endlich wieder „einen Sinn“ hat. ;-)
Haben Sie noch Fragen? Nehmen Sie unverbindlich Kontakt über unser Kontaktformular zu uns auf oder rufen Sie uns an:
Tel.: 0151 – 68 18 30 84
Wir freuen uns auf Sie.
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Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf
aktivKANZLEI
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