Corona: Höhere Gewalt in AGB

15. Dezember 2020 Videodauer: 6:52 Minuten


Katja ist Personal Trainerin und Ernährungsberaterin aus Stuttgart und sie fragt: "Ich hatte für 2020 auf einer Messe einen Stand gebucht, um mein selbst entwickeltes Ernährungskonzept vorzustellen und zu promoten. Die Messe wurde wegen Corona abgesagt und nun streite ich mich mit dem Veranstalter, weil man mir meine Standkosten nicht erstatten will, obwohl das Event ausgefallen ist. Der Veranstalter beruft sich auf höhere Gewalt. Ist das rechtens?"

Rechtsanwältin Julia Ruch antwortet, was bei höherer Gewalt in AGB wirksam ist und was nicht.
Julia beim Trainieren Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf

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