Corona: Höhere Gewalt in AGB
15. Dezember 2020
Videodauer: 6:52 Minuten
Katja ist Personal Trainerin und Ernährungsberaterin aus Stuttgart und sie
fragt: "Ich hatte für 2020 auf einer Messe einen Stand gebucht, um mein
selbst entwickeltes Ernährungskonzept vorzustellen und zu promoten. Die
Messe wurde wegen Corona abgesagt und nun streite ich mich mit dem
Veranstalter, weil man mir meine Standkosten nicht erstatten will, obwohl
das Event ausgefallen ist. Der Veranstalter beruft sich auf höhere Gewalt.
Ist das rechtens?"
Rechtsanwältin Julia Ruch antwortet, was bei höherer Gewalt in AGB wirksam
ist und was nicht.
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Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf
aktivKANZLEI
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