Corona Update: Gutscheinlösung oder Beitragsfreiheit, was gilt?
06. Oktober 2020
Videodauer: 4:17 Minuten
Jetzt werden die Nachwirkungen der Corona bedingten Schließung sichtbar. Uns
erreichten mehrere Fragen zur Gutscheinlösung und der Verlängerung der
Vertragslaufzeit wegen der coronabedingten Schließung der Fitnessstudios.
Betty aus Magdeburg betreibt ein kleines Fitnessstudio für Frauen und
schreibt:
Unser Mitgliedsvertrag verlängert sich um weitere 3 Monate. Eine Kundin
kündigte Ihren Vertrag im März 2020 fristgemäß zum 31.07.2020
Auf Grund der offiziellen Empfehlung einiger Verbände habe ich wegen der
coronabedingten Schließung die Beiträge im April und Mai nicht eingezogen.
Im Juni habe ich meinen Mitgliedern mitgeteilt, dass die Beiträge
nachträglich eingezogen werden und dafür Gutscheine an sie versendet werden,
die sie für Getränke oder zwei weitere freie Trainingsmonate nach
Vertragsende einlösen können. Bis auf eine Dame die bereits im März
gekündigt hatte, waren alle einverstanden. Kann ich die Beiträge für April
und Mai trotzdem bei ihr einziehen?
Rechtsanwältin Julia Ruch antwortet!
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Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf
aktivKANZLEI
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