Haftungsfalle Trainingsplan: Ohne diese Einwilligung wird`s teuer
13. Mai 2021
Lesedauer: 2:45 Minuten
Als Trainer:in und Studioinhaber:in werden von Ihnen viel Fingerspitzengefühl und weitreichende Überlegungen erwartet. Trotzdem haben sich bisher nur Wenige darüber Gedanken gemacht, dass der BMI eines Mitglieds, welcher aus der Körpergröße und dem Gewicht ermittelt wird, zusammen mit dem Namen einen besonders zu schützenden Gesundheitswert im Sinne der DSGVO darstellt.
Auch bei der Anamnese im Eingangsgespräch werden zum Teil hochsensible Daten wie Vorerkrankungen oder Unverträglichkeiten erfasst. Wer als Reha-Sportzentrum anerkannt ist, erhält die Gesundheitsdaten sogar direkt vom Arzt.
Wer sich noch nicht intensiv mit dem Thema Datenschutz beschäftigt hat, besitzt von seinem Mitglied auch meist nicht die erforderliche Einwilligungserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Gesundheitsdaten nach der DSGVO.
Was fällt alles unter Gesundheitsdaten?
Zu den Gesundheitsdaten zählen alle Angaben, die den Gesundheitszustand einer Person betreffen. Die DSGVO bezeichnet diese als „besondere Kategorien von personenbezogenen Daten“. Als solche müssen die Gesundheitsdaten besonders geschützt werden. Das bedeutet auch, dass Sie von dem Mitglied eine extra Einwilligung brauchen, damit Sie diese Daten verarbeiten dürfen.
Praxistipp
Am einfachsten ist es, sich die Einwilligung bereits zusammen mit dem Mitgliedsantrag oder dem Trainingsvertrag geben zu lassen. In den Vertrag sollten Sie folgende Klausel aufnehmen:
„Ich willige ein, dass das Studio XY/ Trainer XY meine Gesundheitsdaten und biometrischen Daten zum Zwecke der Trainingsunterstützung und Trainingsplanung verarbeitet.“
Ziel der DSGVO ist es, den Datenschutz auch in Fitnessstudios deutlich zu erhöhen. Fehlt es an einer solchen erforderlichen Einwilligung drohen bei einer Kontrolle durch den Landesdatenschutzbeauftragten (z.B. alarmiert durch einen Konkurrenten) hohe Bußgelder. Also aufgepasst und nachgebessert!
Haben Sie noch Fragen? Nehmen Sie unverbindlich Kontakt über unser Kontaktformular zu uns auf oder rufen Sie uns an:
Tel.: 0151 – 68 18 30 84
Wir freuen uns auf Sie.
|
Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf
aktivKANZLEI
|
d Artikel in E-Mail als Link verschickend Weitere interessante Artikel und Videos
Newsletter: Bleiben Sie auf dem Laufenden!
Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter zu den Blogbeiträgen. Melden Sie sich an und erhalten Sie einmal die Woche interessante Neuigkeiten aus der Welt des Sportrechts!
Verständlich und praxisnah erkläre Ich Ihnen in Artikeln und Videos interessante Rechtsprobleme und gebe Ihnen konkrete Tipps zur Fehlervermeidung in der Praxis.
d News abonnieren