Elektronische AU: das musst du als Arbeitgeber dazu wissen
24. Januar 2023
Lesedauer: 2:00 Minuten
Alles Neue macht der Mai ... oder eben das Jahr 2023. Neben der Verpflichtung des Fachkundenachweises für EMS und der Einführung der Zeiterfassung hat der Gesetzgeber auch die Umsetzung der Elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz eAU) auf 2023 geschoben.
Bereits 2022 wurde anstelle des „gelben Scheins“ die digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingeführt. Seit dem 01. Januar 2023 sind auch Studiobetreiber/ Studiobetreiberinnen verpflichtet, für Ihre Mitarbeitenden diese zu nutzen. Mitarbeitende, die gesetzlich krankenversichert sind, müssen als Beleg für Ihre Arbeitsunfähigkeit keine Papierbescheinigung mehr einreichen.
1. Pflicht zum Abruf der digitalen AU bei der Krankenkasse
Die digitale Bescheinigung muss vom Arbeitgeber/ von der Arbeitgeberin über ein eigenes Portal bei der jeweiligen Krankenkasse digital abgerufen werden. Auch Minijobs sind von der neuen Vorgabe betroffen (Ausnahme: Privathaushalte). Eine Einführung für privatversicherte Personen ist derzeit gesetzlich nicht vorgesehen. Für diese läuft alles wie bisher.
Gut zu wissen: Für die Mitarbeitenden entfällt nur die Vorlage der Papier-AU. Sie sind aber weiterhin verpflichtet, das Studio unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren und dies (soweit möglich) vor dem geplanten Arbeitsbeginn.
2. Anpassungen im Arbeitsvertrag
Die Änderung hat auch zur Folge, dass die meisten Arbeitsverträge angepasst werden müssen.
Solltest du in deinen Arbeitsverträgen drinstehen haben, dass der Mitarbeiter zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verpflichtet ist, muss dies für neue Arbeitsverträge abgeändert werden. Weiter sollte ein extra Passus für privat versicherte Mitarbeitende sowie für sonstige AU-Bescheinigungen (z. B. Kind krank) aufgenommen werden.
Praxistipp: Korrekt wäre es, auch die Altverträge anzupassen. Da dies aber eine „Erleichterung“ für die Mitarbeitenden ist, reicht es auch, wenn du an alle deine Mitarbeiter eine Rundmail schreibst und sie über die Neuerungen informierst.
Bist du dir unsicher bei der Vertragsanpassung oder hast weitere Fragen? Dann buche dir gerne ein Beratungsgespräch mit mir:
Viele sportliche Grüße
Julia
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Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf
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