Das Glaskugeldilemma: Rechtliches bei Werbung auf Facebook

07. Dezember 2021 Videodauer: 4:06 Minuten


Es hat sich so einfach und verlockend angehört: „Mit nur 10 € pro Tag kann man mit Social Media Ads schon richtig was erreichen.“. Ja, hat auch funktioniert. Aber als ich dann die Kosten meiner Adventskalender-Aktion in Summe gesehen habe … ho, ho, ho.

An diesem Punkt sind sich Werbung und präventive Rechtsberatung ziemlich ähnlich. Es wird eine Dienstleistung erbracht, die sich positiv in der Zukunft auswirken soll.

Ob es aber tatsächlich klappt, also ob man mehr Kund:innen bekommt oder weniger verklagt wird, weil man tolle AGB hat, erfährt man in der Regel nicht … außer man hat eine Glaskugel oder der Kunde bzw. die Kundin hat die Nutzung des Facebook Pixels und Googe Analytics akzeptiert.

Das sind bei mir übrigens lediglich ca. 18% meiner Website-Besucher. Eine Glaskugel hab ich auch nicht.

Aber zurück zu den Werbeanzeigen. Letztens hatten wir es von Gewinnspielen auf Social Media und heute geht es um Werbeanzeigen auf Social Media und was Du dabei beachten musst.

Konkret mailte mir Yannik aus Stuttgart folgende Frage:

„Ich bin Fitnesstrainer und verkaufe Pulver für Bio-Proteinshakes. Ich möchte auf Facebook und Instagram Werbung für mich und meine Produkte machen.

Wie muss so eine Werbeanzeige aussehen? Reicht ein Link über den man auf meine Homepage kommt, wo das Impressum sowie die Infos zum Rückgaberecht und Versand angegeben sind? Oder muss ich direkt in der Anzeige diese Angaben machen?“


Da hat sich jemand schon richtig Gedanken gemacht. Und damit ist er schon vielen einen Schritt voraus.

Der Schritt, über den sich viele gar keine Gedanken machen, ist nämlich, dass es solche Pflichtangaben überhaupt gibt.

Zu diesen Pflichtangaben gehört immer

• ein korrektes Impressum

Dieses sollte auch auf der jeweiligen Social Media Plattform im Profil hinterlegt werden. Das ist nicht immer einfach, da die ausländischen Plattformen auf die Angabe eines Impressums nicht besonders gut vorbereitet sind.

Facebook bietet mittlerweile eine eigene Impressumsrubrik an, womit es nunmehr einfach ist der Impressumspflicht nachzukommen. Bei Instagram ist jedoch kein Feld für die Angabe des Impressums vorhanden, so dass man hier andere Möglichkeiten nutzen muss, wie etwa einen Link-Tree über den klickbaren Link in der Bio, der dann auch auf das Impressum auf der eigenen Website verweist.

Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass der Verbraucher/ die Verbraucherin mit nur zwei Klicks, das Impressum erreichen kann.

Es ist auch generell sinnvoll einen zusätzlichen Link auf das Impressum, welches auf der eigenen Homepage hinterlegt ist, zu setzen, für den Fall, dass Facebook & Co Einstellungen oder Layouts ändern.

• Widerrufsrecht, Zahlungsbedingungen & Co

Im zweiten Schritt muss man dann schauen, ob es noch weiterer Angaben bedarf, also z.B. über ein Widerrufsrecht belehrt werden muss.

Dies hängt davon ab, ob es sich lediglich um eine Werbeanzeige handelt oder man auch direkt das Proteinpulver kaufen kann.

Auf einen Großteil der Informationen kann verzichtet werden, wenn es sich um eine Anzeige handelt, mit der das Angebot lediglich beworben wird. Besteht jedoch die Möglichkeit, unmittelbar einen Vertrag abzuschließen, wie z. B. in einem Webshop, müssen die gesetzlich vorgegebenen Pflichtinformationen direkt in der Anzeige angegeben werden, da diese dem Kunden vor dem Kaufabschluss mitgeteilt werden müssen.

Praxistipp: Aus rechtlicher Sicht empfiehlt es sich daher, lediglich das Produkt zu bewerben und mit einem Link auf eine Verkaufsseite weiterzuleiten, auf der dann alle Pflichtangaben hinterlegt sind.

Neben den Angaben aus dem Impressum zählen dazu auch Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen sowie Infos zum Rücktritt und die Widerrufsbelehrung.

Eine Preisangabe ist in einer Anzeigenwerbung grundsätzlich nicht erforderlich. Wird jedoch ein Preis genannt, so sind die Vorgaben der Preisangabenverordnung zu beachten, insbesondere die Pflicht zur Angabe eines Endpreises sowie aller anfallenden Fracht-, Liefer- und Zustellkosten.

Soweit in gebotener Kürze alle wichtigen Fakten.

Noch Fragen? Dann vereinbare gerne einen Telefontermin oder Zoom Call oder schreib mir eine E-Mail



Sportliche Grüße

Julia
-Anwältin für Sportrecht-





Julia beim Trainieren Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf

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