Beiträge erhöhen, so geht`s!
20. Dezember 2022
Lesedauer: 2:00 Minuten
Das Thema Beitragsanpassung ist aufgrund der Energiekrise wieder in den Fokus gerückt. Daher erkläre ich gerne noch mal, auf was du dabei rechtlich unbedingt achten musst.
Aus rechtlicher Sicht ist eine Beitragserhöhung nicht ganz einfach durchzusetzen. Verbraucheranwälte sagen sogar, es sei nicht möglich eine Preisanpassungsklausel rechtlich wirksam zu formulieren.
Meine Meinung: Schwierig ja – unmöglich nein!
Die Gerichte sind (ausnahmsweise) auf deiner Seite ...
Preisanpassungsklauseln sind insbesondere bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. Mitgliedsverträgen) grundsätzlich geeignet und anerkannt, um das Gleichgewicht von Preis und Leistung zu wahren.
Sie dienen einerseits dazu dir das Risiko bei langfristigen Kalkulationen abzunehmen und dir deine Gewinnspanne trotz nachträglicher, belastender Kostensteigerungen zu sichern, ohne den Vertrag kündigen zu müssen.
Und seien wir doch mal ehrlich, wenn das nicht ginge, dann würde man bereits bei Vertragsschluss vorsorglich höheren Beiträgen ansetzen.
Aus Verbrauchersicht dienen die Preisanpassungsklauseln also auch dazu, den Verbraucher vor überzogenen Einstiegspreisen zu schützen. So sieht es auch der Bundesgerichtshof und das LG Berlin in seinem Urteil vom 16.12.2021 (Az: BGH 52 O157/21).
... vorausgesetzt, du hältst dich an die „Spielregeln“
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Preisanpassungsklausel wirksam ist:
- die Preiserhöhung wird nur wegen steigender Kosten durchgesetzt (keine höheren Gewinne), aber Investitionen möglich)
- die notwendige Preisanpassung darf nicht von dir veranlasst sein
- es muss aufgezeigt werden, welche Kosten Einfluss auf den Beitrag haben
- die Voraussetzungen und der Umfang der Beitragserhöhung müssen in nachvollziehbaren Weisen aufgeschlüsselt werden (z.B. bei einer Preiserhöhung der Energiekosten von mind. xx % erhöht sich der Beitrag um yy %)
- die Klausel muss sowohl eine Steigerung als auch eine Senkung der Kosten beinhalten
- das Mitglied muss der Preisanpassungsklausel zugestimmt haben (z.B. Unterschrift auf Mitgliedsvertrag)
So machst du es richtig
Im ersten Schritt ist es wichtig, dass du eine Preisanpassungsklausel in deinen Mitgliedsvertag oder in die AGB aufnimmst. Das Mitglied muss von Beginn an darüber Bescheid wissen. Ohne eine solche Klausel geht es im Nachhinein nicht.
Bei der Formulierung solltest du dann darauf achten, dass alle von mir aufgezählten Punkte enthalten sind.
Empfehlung: Berücksichtige dabei die gerichtlich festgelegte maximale Preiserhöhung. Gerichte haben entschieden, dass eine Preiserhöhung von 5% in Ordnung ist.
Willst fu während der Vertragslaufzeit die Beiträge um mehr als 5% erhöhen, geht das auch, aber du musst dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht einräumen - ähnlich wie man es von Autoversicherungen kennt.
Wenn du dir unsicher bist oder du noch Fragen hast, vereinbare gerne eine Beratungstermin:
Viele sportliche Grüße
Julia
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Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf
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