Selbstzahlerleistungen: Formulierungshilfen für den rechtssicheren Verkauf
25. März 2025
Lesedauer: 3:30 Minuten

Selbstzahlerleistungen rechtssicher anbieten
Stell dir vor, ein Patient interessiert sich für eine zusätzliche Behandlung, aber du bist unsicher, wie du sie korrekt anbietest oder was deine Mitarbeitenden sagen dürfen, ohne rechtliche Grenzen zu überschreiten. Wie formuliert man es richtig? Was muss unbedingt vermieden werden?
Damit du auf der sicheren Seite bist, findest du hier für dich und deine Mitarbeitenden die wichtigsten Tipps zur Abgrenzung von Kassen- und Selbstzahlerleistungen – verständlich, praxistauglich und rechtssicher.
Formulierung für Selbstzahler-Angebote
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Selbstzahlerleistungen müssen deutlich von Kassenleistungen abgegrenzt werden – sowohl in der Abrechnung als auch in der Kommunikation. |
„Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die medizinisch notwendige Behandlung gemäß ärztlicher Verordnung. Darüber hinaus gibt es weitere Maßnahmen, die Ihre Genesung unterstützen können. Diese sind jedoch nicht Teil der kassenfinanzierten Therapie und können privat gebucht werden.“
oder
„Die von Ihrer Krankenkasse verordnete Therapie umfasst [Anzahl] Minuten. Zusätzlich bieten wir Ihnen ergänzende Leistungen an, die über den Umfang der Kassenleistung hinausgehen. Diese können Sie auf Wunsch als Selbstzahler in Anspruch nehmen.“
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Patienten müssen vorab über die Kosten informiert werden. Idealerweise unterschreibt der Patient vor Erbringung der Selbstzahlerleistung eine schriftliche Vereinbarung, in der Preis, Leistung und freiwillige Inanspruchnahme festgehalten sind. |
„Falls Sie sich für die zusätzliche Leistung entscheiden, gibt es eine kleine schriftliche Bestätigung. Darin stehen noch einmal alle wichtigen Infos, damit Sie genau wissen, was Sie buchen.“
oder
"Wir möchten sicherstellen, dass alles ganz transparent für Sie bleibt. Deshalb gibt es eine kurze Vereinbarung, die den Umfang und die Kosten der Zusatzleistung noch einmal klar festhält. Bitte nehmen Sie sich einen Moment Zeit, um die Vereinbarung durchzulesen. Falls Sie Fragen dazu haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.“
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Es darf kein Druck auf Patienten ausgeübt werden, eine Selbstzahlerleistung zu buchen. |
NICHT: "Die Verordnung allein wird ihnen nicht viel bringen."
Besser: "Ihre Therapie umfasst die von der Krankenkasse vorgesehene Behandlungsdauer. Falls Sie sich zusätzlich mehr Zeit für Ihre Behandlung wünschen, können wir Ihnen eine Verlängerung als private Zusatzleistung anbieten – ganz nach Ihren Bedürfnissen.“
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Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass die reguläre Kassenleistung unzureichend ist oder dass eine optimale Therapie nur mit zusätzlichen privaten Zahlungen möglich ist. Selbstzahlerleistungen dürfen nur als ergänzende Option angeboten werden, nicht als zwingender Bestandteil der kassenärztlichen Behandlung. |
NICHT: "Ohne die Zubuchung macht der Rest keinen Sinn."
Besser: „Die von Ihrer Krankenkasse verordnete Therapie deckt alle notwendigen Maßnahmen zur Behandlung ab. Wenn Sie sich jedoch eine individuellere Betreuung oder weitere Maßnahmen zur Unterstützung wünschen, bieten wir Ihnen gerne ergänzende Leistungen an.“
WICHTIGES zur „Therapiezeitverlängerung“ als Selbstzahlerleistung
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Eine Therapiezeitverlängerung darf nicht als „Verlängerung der Kassenleistung“ bezeichnet werden, sondern als separate Zusatzleistung. |
NICHT: "Wenn Sie möchten, können wir die verordnete Massagezeit um 10 Minuten verlängern."
Empfehlung: Lass das Wort
Therapiezeitverlängerung komplett weg.
Besser: „Ihre Verordnung umfasst [Anzahl] Minuten je Behandlungseinheit. Gerne können Sie Ihre Therapieeinheit über die verordnete Dauer hinaus verlängern. Diese Mehrzeit fällt nicht unter die kassenärztliche Versorgung und ist daher eine private Zusatzleistung, die von Ihnen bezahlt werden müsste.“
Bitte beachten: Korrekte Abrechnung und Dokumentation
- Kassenleistungen müssen über das normale Abrechnungsverfahren mit der Krankenkasse abgerechnet werden.
- Selbstzahlerleistungen müssen separat und direkt mit dem Patienten abgerechnet werden.
- Alle erbrachten Leistungen sollten transparent dokumentiert werden, um Nachweise im Falle einer Prüfung durch die Krankenkasse zu haben.
Deine TO DOS:
- Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter
- Keine „Verlängerung“ von Kassenleistungen, sondern Zusatzangebote
- Klare Trennung von Kassen- und Selbstzahlerleistungen
- Transparente Kommunikation mit den Patienten
- Vertragliche Absicherung durch eine Zusatzvereinbarung
Gar nicht so einfach, sich immer korrekt zu verhalten und seine Rechte durchzusetzen, aber mit der
aktivKANZLEI durchaus machbar.
Wenn du Fragen zur rechtlichen Absicherung deiner Praxis oder zur Umsetzung neuer Geschäftsideen hast, lass uns reden.
Buche dir gerne eine 1:1 Kurzberatung und in einem persönlichen Gespräch per Telefon oder TEAMS bekommst du direkt Antworten auf deine Fragen.
Viele sportliche Grüße
Astrid & Julia
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