An diese Gegner hast Du nicht gedacht
10. Mai 2022
Lesedauer: 1:30 Minuten
Über Geld spricht man nicht … und über Rechtsstreits anscheinend auch nicht.
Nach Außen heißt es oftmals:
„Wir brauchen keine Anwältin, bei uns ist noch nie was gewesen und mit unseren Mitgliedern haben wir immer eine Einigung gefunden.“
Interessant.
Warum das aber nicht wahr sein kann, zeige ich Dir in den nächsten 60 Sekunden.
Allein der Verbraucheranwalt Thomas Hollweck hat auf seiner Internetseite eine Gegnerliste mit über 200 (!) Fitnessstudios veröffentlicht, die er verklagt hat.
Hinzu kommen die Verfahren der Verbraucherzentralen, die Unterlassungsverfügungen der Datenschutzbeauftragten und die Abmahnungen der Konkurrenz wegen Verstößen gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb.
Zu meinem „Anwalts-Glück“ passiert halt doch Einiges.
So hat z.B. der Bundesverband der Verbraucherzentralen Ende 2021 Berliner Fitnessstudios verklagt und gewonnen.
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass Betreiber von Fitnessstudios ihre Kunden nicht mit irreführenden Mitteilungen über ihre Rechte täuschen dürfen.
Aufhänger waren hier einmal mehr die Corona bedingten Schließungen. Laut Gericht hätten den Mitgliedern nicht nur Gutscheine angeboten werden dürfen. Die Studios hätten den Mitgliedern alle rechtlichen Möglichkeiten aufzeigen müssen. Das Weglassen, hier der Erstattung der Beiträge, war irreführend im Sinne des § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG).
Corona ist aber nur ein Beispiel.
Nach dem UWG sind Studios immer verpflichtet, die Mitglieder über alle ihre Rechte aufzuklären und nicht nur ein oder zwei Möglichkeiten anzubieten.
Konsequenz: Ein Verstoß gegen das UWG führt zum einen dazu, dass das Verhalten zu unterlassen ist, aber oftmals auch zu einer Verurteilung zur Zahlung von Schadensersatz.
Ein weiteres Beispiel für einen typischen Verstoß gegen das UWG ist die Verknüpfung von Google-Bewertungen mit der Verlosung von Gewinnen.
Interessiert?
Dann schau Dir gerne den Blogbeitrag dazu an:
https://www.aktivkanzlei.de/blog/geschenke-fur-bewertungen-testimonials
Sportliche Grüße
Julia
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Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf
aktivKANZLEI
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