Marketing & Akquise: 5 Rechtsipps zu Verlosungen und Gewinnspielen
01. April 2021
Lesedauer: 3:20 Minuten
Ein Gewinnspiel oder auch die Verlosung von Probetrainings sind ein super Marketinginstrument und schnell erstellt. Einige rechtliche Vorgaben muss man jedoch beachten, damit man sich nicht strafbar macht oder von der Konkurrenz abgemahnt wird.
•Kein Glücksspiel
Bei dem Gewinnspiel darf es sich nicht um ein Glücksspiel handeln. Rechtlich gesehen handelt es sich um ein
Glücksspiel, wenn man Geld für die Teilnahme bezahlen muss. Für solche Veranstaltungen braucht man eine Genehmigung.
•Teilnahmeschluss angeben
Das Gesetz spricht auch nicht von Gewinnspielen oder Verlosungen, sondern von sogenannten Auslobungen. In § 661 BGB steht dazu, dass eine Auslobung nur gültig ist, wenn in der Bekanntmachung eine Frist für die Bewerbung bestimmt wird.
Einfach ausgedrückt: Sie müssen bei der Beschreibung des Gewinnspiels angeben, bis wann die Teilnahme möglich ist.
•Kein unlauterer Wettbewerb
Für die Ausgestaltung von Gewinnspielen geben die §§ 4 Nr. 5 und 6 UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) den rechtlichen Rahmen vor. Folgende Dinge müssen nach dem UWG beachtet werden:
- die Teilnahmebedingungen klar und eindeutig angeben
- die Teilnahme am Gewinnspiel darf nicht von dem Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig gemacht werden
- nicht nur mit hohen Gewinnen werben, wenn daneben auch geringwertige Gewinne verteilt werden
•Daten nicht anderweitig verwenden
Bitte beachten Sie auch, dass die von den Teilnehmenden angegebenen Daten ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels genutzt werden dürfen. Die angegebenen Kontaktdaten dürfen also nicht automatisch für Newsletter etc. weiterverwendet werden.
Ausnahme: Sie informieren die Teilnehmenden und holen sich die explizite Einwilligung z.B. auf dem Teilnahmeformular dafür ein.
WICHTIG: Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Teilnahme am Gewinnspiel auch ohne Einwilligung zur weiteren Datennutzung möglich ist. Die Teilnehmenden müssen die Wahl haben.
Weiter müssen Sie auch auf die Teilnahmebedingungen und die Datenschutzerklärung hinweisen und sich am besten auf dem Teilnahmeformular bestätigen lassen, dass die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen wurde.
•Gewinner fragen
Wenn Sie die Namen der Gewinner:innen veröffentlichen wollen, muss dies bereits in die Teilnahmebedingungen stehen oder die Einwilligung im Nachgang eingeholt werden. Ansonsten ist die
Veröffentlichung nicht erlaubt. Dies dient ebenfalls dem Datenschutz, da eventuell nicht jede:r Teilnehmende möchte, dass öffentlich wird, dass er/ sie bei Ihrem Gewinnspiel mitgemacht hat.
Haben Sie noch Fragen? Nehmen Sie unverbindlich Kontakt über unser Kontaktformular zu uns auf oder rufen Sie uns an:
Tel.: 0151 – 68 18 30 84
Wir freuen uns auf Sie.
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Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf
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