Marketing & Akquise: 5 Rechtsipps zu Verlosungen und Gewinnspielen

01. April 2021 Lesedauer: 3:20 Minuten
Gewinnspiel

Ein Gewinnspiel oder auch die Verlosung von Probetrainings sind ein super Marketinginstrument und schnell erstellt. Einige rechtliche Vorgaben muss man jedoch beachten, damit man sich nicht strafbar macht oder von der Konkurrenz abgemahnt wird.

Kein Glücksspiel

Bei dem Gewinnspiel darf es sich nicht um ein Glücksspiel handeln. Rechtlich gesehen handelt es sich um ein Glücksspiel, wenn man Geld für die Teilnahme bezahlen muss. Für solche Veranstaltungen braucht man eine Genehmigung.

Teilnahmeschluss angeben

Das Gesetz spricht auch nicht von Gewinnspielen oder Verlosungen, sondern von sogenannten Auslobungen. In § 661 BGB steht dazu, dass eine Auslobung nur gültig ist, wenn in der Bekanntmachung eine Frist für die Bewerbung bestimmt wird.

Einfach ausgedrückt: Sie müssen bei der Beschreibung des Gewinnspiels angeben, bis wann die Teilnahme möglich ist.

Kein unlauterer Wettbewerb

Für die Ausgestaltung von Gewinnspielen geben die §§ 4 Nr. 5 und 6 UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) den rechtlichen Rahmen vor. Folgende Dinge müssen nach dem UWG beachtet werden:


Daten nicht anderweitig verwenden

Bitte beachten Sie auch, dass die von den Teilnehmenden angegebenen Daten ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels genutzt werden dürfen. Die angegebenen Kontaktdaten dürfen also nicht automatisch für Newsletter etc. weiterverwendet werden.

Ausnahme: Sie informieren die Teilnehmenden und holen sich die explizite Einwilligung z.B. auf dem Teilnahmeformular dafür ein.

WICHTIG: Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Teilnahme am Gewinnspiel auch ohne Einwilligung zur weiteren Datennutzung möglich ist. Die Teilnehmenden müssen die Wahl haben.

Weiter müssen Sie auch auf die Teilnahmebedingungen und die Datenschutzerklärung hinweisen und sich am besten auf dem Teilnahmeformular bestätigen lassen, dass die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen wurde.

Gewinner fragen

Wenn Sie die Namen der Gewinner:innen veröffentlichen wollen, muss dies bereits in die Teilnahmebedingungen stehen oder die Einwilligung im Nachgang eingeholt werden. Ansonsten ist die Veröffentlichung nicht erlaubt. Dies dient ebenfalls dem Datenschutz, da eventuell nicht jede:r Teilnehmende möchte, dass öffentlich wird, dass er/ sie bei Ihrem Gewinnspiel mitgemacht hat.



Haben Sie noch Fragen? Nehmen Sie unverbindlich Kontakt über unser Kontaktformular zu uns auf oder rufen Sie uns an:

Tel.: 0151 – 68 18 30 84

Wir freuen uns auf Sie.



Julia beim Trainieren Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf

aktivKANZLEI


d Artikel in E-Mail als Link verschicken


d Weitere interessante Artikel und Videos



Newsletter: Bleiben Sie auf dem Laufenden!


Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter zu den Blogbeiträgen. Melden Sie sich an und erhalten Sie einmal die Woche interessante Neuigkeiten aus der Welt des Sportrechts! Verständlich und praxisnah erkläre Ich Ihnen in Artikeln und Videos interessante Rechtsprobleme und gebe Ihnen konkrete Tipps zur Fehlervermeidung in der Praxis.

d News abonnieren








Rechtssicher bis Weihnachten!


Mach dich fit für 2025 mit unserem exklusiven Adventskalender.

Von der Haftung über unwirksame Klauseln bis hin zu Fällen aus der Praxis – wir klären, was du wissen musst, um rechtlich abgesichert zu sein.
Ja, auch als Anwältin nutze ich Cookies ...

Generell sind Cookies gar nicht böse. Einige sind nötig, damit die Website funktioniert, andere helfen mir, Ihnen künftig noch gezielter Tipps & Tricks für Ihr rechtssicheres Business zu geben. Dazu nutze ich z.B. Google Analytics, Facebook Pixel und LinkedIn Insight Tag.

Daher helfen Sie mir, aber auch sich, wenn Sie alle Cookies akzeptieren.
Cookie



Mehr Informationen zu den Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.