Haftung vermeiden durch Anamnese – So geht`s richtig
09. August 2022
Lesedauer: 2:30 Minuten
Ich bin hoch erfreut, meine Social Media Posts werden gelesen.
Mir ist schon klar, dass man nicht gerne kommentiert „Ja, das Rechtsproblem habe ich auch.“, aber ab und an frage ich mich schon, ob ich die mehr für mich veröffentliche, als für meine Zielgruppe.
Jedenfalls erhielt ich auf meinen Post, in dem es um die unwirksame Klausel der „Bestätigung der Sportgesundheit“ ging, folgenden Kommentar:
„Was wäre wenn ich reinschreibe, daß der Kunde sich gerne optional vorher einem Check-up unterziehen darf und mir dann bescheinigen lasse, daß er "sportfähig" ist? Verzichtet er, wäre es ja dann sein Pech, oder?
Das ist durchaus eine kreative Idee, aber nein ... rechtlich hilft dir das nicht deine Haftung als Personal Trainer zu begrenzen.
Es geht hierbei darum, dass du deine Verantwortung als Trainer (hier Gefahren vom Kunden abzuwenden) nicht auf den Kunden als Verbraucher verlagern darfst. Und nichts anderes würdest du mit dem "Angebot eines optionalen Check-ups" machen.
PRAXIS-TIPP: Um sich abzusichern, bleibt meiner Meinung nach nur der Weg über einen Anamnese-Fragebogen. In diesem macht der Kunde Angaben zum Gesundheitszustand und unterschreibt, dass diese Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind und er den Trainer über Veränderungen umgehend informieren wird.
So kann man zumindest die Mitverantwortung auf den Kunden übertragen. Sollte dann im Training etwas schief gehen, musst du als Trainer nicht 100% der Verantwortung übernehmen, sondern z.B. nur 50%. Das Gericht bildet dann sogenannte
Haftungsquoten.
Vorsicht im Umgang mit Gesundheitsdaten
Wenn wir gerade dabei sind. Hier noch ein paar wichtige Infos zum Thema Gesundheitsdaten und Datenschutz im Personal Training.
Hast du dir schon mal Gedanken darüber gemacht, dass der BMI zusammen mit dem Namen eines Kunden einen besonders zu schützenden Gesundheitswert im Sinne der DSGVO darstellt?
Bei der Anamnese im Eingangsgespräch oder im Fragebogen werden zum Teil hochsensible Daten wie Vorerkrankungen oder Unverträglichkeiten erfasst.
Achtung Haftung: Wer sich noch nicht mit dem Thema Datenschutz beschäftigt hat, besitzt von seinem Kunden auch meist keine Einwilligung für die Erhebung und Verarbeitung von Gesundheitsdaten. Diese ist nach der DSGVO aber zwingend erforderlich.
Am einfachsten ist es, sich die Einwilligung bereits zusammen mit dem Personal Trainer Vertrag geben zu lassen. Ich empfehle dir daher, in deinen Vertrag folgende Klausel aufzunehmen:
„Ich willige ein, dass der Trainer XY meine Gesundheitsdaten und biometrischen Daten zum Zwecke der Trainingsunterstützung verarbeitet.“
Ziel der DSGVO ist es, den Datenschutz auch in der Fitnessbranche deutlich zu erhöhen. Fehlt es an einer solchen erforderlichen Einwilligung, drohen bei einer Kontrolle durch den Landesdatenschutzbeauftragten (z.B. alarmiert durch einen Konkurrenten) hohe Bußgelder.
Noch Fragen?
Dann vereinbare gerne ein kostenloses Kennlerngespräch mit mir .
Sportliche Grüße
Julia
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Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf
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