Das Hamlet Dilemma: Die versteckte Helmpflicht
28. September 2021
Lesedauer: 3:00 Minuten
Neulich erst wieder habe ich einen Rennradfahrer mit Helm gesehen.
Nur hing der Helm am Lenker.
Die Anwältin in mir hat sofort gedacht: „Ob der weiß, dass es bei einem Unfall teuer werden kann?“.
Im Jahr 2020 wurden 5,04 Millionen Fahrräder verkauft. Davon waren 1,95 Millionen mit einem Motor bestückt. So beliebt war Radfahren noch nie.
Eng damit verbunden, lastet schwer auf unseren Schultern die schicksalhafte Überlegung:
Helm oder nicht Helm – das ist hier die Frage!
Nach wie vor sind Radfahrer:innen in Deutschland nicht verpflichtet einen Helm zu tragen.
Gilt das auch für das E-Bikes?
Die Antwort ist abhängig von der Art des E-Bikes. Wenn der Motor Tretunterstützung bis 25 km/h liefert und eine Anfahrtshilfe bis 6 km/h, gilt das E-Bike verkehrsrechtlich als Fahrrad und es besteht keine Helmpflicht. Alles darüber hinaus, sogenannte S-Pedelecs, erfordert einen Helm.
Gut zu wissen: Im beliebten Urlaubsland Spanien ist außerhalb von geschlossenen Ortschaften jede:r Radfahrende verpflichtet, einen Helm zu tragen. Unser Nachbar Österreich schreibt eine Helmpflicht zumindest für Kinder bis 12 Jahren vor.
Gilt das auch für Sportler:innen?
Viele wissen nicht, dass die Freiheit selbst zu entscheiden, rechtliche und finanzielle Risiken hat.
Wer ohne Helm unterwegs ist, bekommt bei einem Unfall von der Versicherung oftmals eine Mitschuld an den Verletzungen angelastet, auch wenn er/ sie sich völlig korrekt verhalten hat.
Der Bundesgerichtshof entschied dazu, dass bei Alltags- und Freizeitradler ein fehlender Helm allein noch keine negativen Folgen haben darf. Wer allerdings mit dem Mountainbike oder Rennrad unterwegs ist, kann ohne Helm aufgrund des höheren Verletzungsrisikos eine Mitschuld angelastet bekommen.
Folglich kann es bei Radsportler:innen auch ohne Helmpflicht zu einer Haftung kommen!
Was bedeutet das für Sportevents und Rad-Guides?
Rad-Guides und Veranstalter:innen von Sportevents kann ein fehlender Helm nicht direkt angelastet werden. Jedoch sind beide dazu verpflichtet, alle Schäden und Ereignisse, die Verletzungen nach sich ziehen können, von den Teilnehmenden fernzuhalten.
Dazu gehört es auch, auf die finanziellen Risiken hinzuweisen, welche bei einem Unfall ohne Helm entstehen können und bei höhten Verletzungsrisiko eine Helmpflicht vorzuschreiben.
Merke: Um auf Nummer sicher zu gehen, solltest Du bei deinem Kurs oder Sportevent auf das Tragen eines Helms bestehen, wenn ...
- die Fahrt einen sportlichen Hintergrund hat
- auf Straßen und außer Orts gefahren wird
- eine Geschwindigkeit von über 25 km/h erreicht werden kann
Solch ein Hinweis oder die Vorgabe einer Helmpflicht muss unbedingt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verankert werden.
Wenn Du Fragen dazu hast und wissen möchtest, wie du es für Dein Trainingskonzept oder Deine Veranstaltung am sichersten umsetzt, vereinbare gerne einen Gesprächstermin mit mir. Zusammen bekommen wir das hin. Versprochen!
Sportliche Grüße
Julia
-Anwältin für Sportrecht-
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Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf
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