Warum ein Haftungsausschluss sinnlos ist und was du stattdessen tun solltest
06. Februar 2024
Lesedauer: 2:45 Minuten
Egal ob du Veranstalter, Personal Trainer oder Physio bist, im Ernstfall hilft dir ein vom Kunden unterschriebener Haftungsausschluss leider nicht.
Wir bekommen immer wieder Anfragen, ob wir den selbst gestalteten Haftungsausschluss prüfen können. Ja klar, können wir. Bringt nur nichts, weil wir vorher bereits sagen können, dass diese zu 99 % unwirksam sind.
Seit ein paar Monaten beraten wir neben Veranstaltern von Sportevents und Sport-Camps auch verstärkt Anbieter von Retreats. Genauso wie Studios und Personal Trainer & Trainerinnen können sich Retreat-Anbietende rechtlich schützen und die persönliche Haftung reduzieren. Aber eben nicht mit einem Haftungsausschluss.
Aber gehen wir das Problem von vorne an:
Als Veranstalter/ Veranstalterin (genauso im Personal Training) trifft dich eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht.
Verständlicher ausgedrückt: Du bist für die Teilnehmenden verantwortlich und musst sie vor allen Gefahren schützen, die sich aus einer unzureichenden Organisation, Überforderung und fehlender Absicherung ergeben könnten.
Wichtig zu wissen: „Teilnahme auf eigene Gefahr“ gibt es nicht!
Eine solche Klausel in den AGB ist unwirksam. Für Verletzungen von Leib, Leben und Gesundheit kann man die Haftung nicht ausschließen.
Dennoch lassen sich viele Veranstalter und Veranstalterinnen einen „Haftungsausschluss“ von den Teilnehmenden unterschreiben.
Im Ernstfall hilft dir dieser jedoch nicht. Die Teilnehmenden lassen sich vielleicht noch einschüchtern, aber wenn diese sich ernsthaft verletzten und dann lange Zeit krankgeschrieben sind oder in Rhea müssen, sind es die Krankenkassen und Arbeitgeber, die Regress von dir fordern. Und die wissen, dass die Klausel unwirksam ist.
Sollte ein Teilnehmer sich verletzen und er oder z.B. seine Krankenkasse dich auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld verklagen, dann bilden die Gerichte sogenannte Haftungsquoten.
Es wird also geguckt, was du alles getan hast, um die Teilnehmenden vor Verletzungen zu schützen.
Dazu gehört eine umfassende Information z.B. über das Gelände, Anforderungen an das Fitnesslevel etc., aber auch eine
Abfrage des Gesundheitszustandes. Ein Anamnesebogen ist nicht nur dafür da, damit du dich besser auf den Kunden einstellen kannst, sondern auch um dich abzusichern. Sollte der/ die Teilnehmende eine Beeinträchtigung nicht angegeben oder falsche Angaben gemacht haben, sinkt deine Haftungsquote und die Mitverantwortung des Kunden steigt.
Mit wirksam gestalten AGB, einem Health-Disclaimer und einem guten Anamnesebogen, kann man die eigene Haftung zwar nicht ausschließen, aber massiv reduzieren.
Informiere dich über die rechtlichen Dinge und sichere dich ab, damit du dich erfolgreich am Markt positionieren und ruhig schlafen kannst.
Vereinbare gerne ein kostenloses Kennlerngespräch und wir zeigen dir, wie wir dich absichern können.
Viele sportliche Grüße
Julia
|
Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf
aktivKANZLEI
|
d Artikel in E-Mail als Link verschickend Weitere interessante Artikel und Videos
Newsletter: Bleiben Sie auf dem Laufenden!
Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter zu den Blogbeiträgen. Melden Sie sich an und erhalten Sie einmal die Woche interessante Neuigkeiten aus der Welt des Sportrechts!
Verständlich und praxisnah erkläre Ich Ihnen in Artikeln und Videos interessante Rechtsprobleme und gebe Ihnen konkrete Tipps zur Fehlervermeidung in der Praxis.
d News abonnieren