AGB & Impressum: Dringende Aktualisierung erforderlich
18. Februar 2025
Lesedauer: 3:00 Minuten

Hast du es mitbekommen? Wir sind es eigentlich gewohnt, dass von der EU immer wieder neue Vorgaben und Gesetze kommen, die zusätzlich umgesetzt werden müssen. Diesmal ist es anders! Jetzt ist mal etwas weggefallen. Und trotzdem musst du unbedingt aktiv werden.
Die
EU-Streitschlichtung / Universalschlichtungsstelle wird zum 20. Juli 2025 abgeschafft.
Und bereits ab
20. März 2025 werden keine neuen Beschwerden mehr angenommen.
Was musst du tun?
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Der Hinweis auf die EU-Streitschlichtung und der entsprechende Link müssen aus den AGB, dem Impressum und allen weiteren Stellen auf der Website entfernt werden. |
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Die gesetzliche Verordnung sieht vor, dass dies spätestens zum 20.03.2025 erfolgen muss. Es ist jedoch auch zulässig, die Änderung bereits jetzt vorzunehmen. |
Und wenn du schon dabei bist, dann überprüfe unbedingt, ob dein Impressum auf dem neusten Stand ist.
Ein korrektes Impressum ist für Webseitenbetreiber Pflicht, doch gerade hier schleichen sich oft Fehler ein. In der Fitness- und Gesundheitsbranche sind fehlerhafte oder veraltete Impressumsangaben keine Seltenheit.
Dies sind die häufigsten Fehler:
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Fehlende oder unzureichende Adressangaben
Im Impressum muss eine Adresse angegeben werden und diese Adresse muss ladungsfähig sein. Das bedeutet, dass dort rechtliche Schriftstücke zugestellt werden können. Es muss also jemand da sein, der den Empfang quittieren kann. Ein Postfach reicht nicht aus. |
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Telefonnummer: ja oder nein?
Hier gibt es unterschiedliche Auffassungen. Die Impressumspflicht verlangt, dass eine unmittelbare Kontaktaufnahme ermöglicht wird. Falls es im Studio vor Ort ein Telefon gibt, sollte die Nummer unbedingt angegeben werden. Ansonsten kann es ausreichen, alternative Kontaktmöglichkeiten wie E-Mail oder ein Kontaktformular anzubieten. |
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Veraltete Gesetzesangaben
Viele Webseitenbetreiber haben immer noch den Verweis auf § 55 Abs. 2 RStV (Rundfunkstaatsvertrag) in ihrem Impressum stehen. Dieser ist jedoch längst veraltet, da der RStV durch den Medienstaatsvertrag (MStV) ersetzt wurde. Stattdessen gilt nun § 18 MStV. Tausche die Paragrafen aus. Der genaue Paragraf muss aber gar nicht genannt werden, aber wenn du ihn aufführst, dann sollte er korrekt sein. |
Fazit:
Jetzt das Impressum überprüfen und Abmahnungen vermeiden!
Ein fehlerhaftes Impressum kann schnell zu Abmahnungen führen. Wer eine Website betreibt, sollte folgende Punkte unbedingt überprüfen:
- Ist eine Adresse angegeben und ist diese ladungsfähig?
- Ist die Telefonnummer angegeben?
- Wird noch der veraltete § 55 Abs. 2 RStV genannt? Falls ja, ändern!
- Ist der Hinweis auf die EU-Streitschlichtung noch vorhanden? Falls ja, löschen!
Und wenn du schon dabei bist ...
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Viele sportliche Grüße
Astrid & Julia
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Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf
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