Jahresrückblick 2024 für die Fitnessbranche
07. Januar 2025
Lesedauer: 4:00 Minuten
2024 war für Fitnessstudios und Personal Trainer ein Jahr der Anpassung und Optimierung. Von Scheinselbstständigkeit bis hin zu wichtigen Gerichtsurteilen – die rechtliche Landschaft hat sich gewandelt.
Hier meine persönlichen TOP 10:
#1 Scheinselbstständigkeit
Gefühlt haben wir das ganze Jahr zu nichts anderem beraten.
Ein großes Thema in 2024 war die Scheinselbstständigkeit von Kurstrainern und Yoga-Lehrern. Die Deutsche Rentenversicherung hatte die Praxis nochmals verschärft, sodass Honorarkräfte, die regelmäßig in Studios arbeiten, oft als abhängig beschäftigt eingestuft wurden. Dies führte zu horrenden Nachforderungen bei Sozialabgaben, die rückwirkend erhoben wurden.
Da das verrückte Treiben der DRV noch immer weitergeht, lass dich rechtlich beraten! Es gibt Möglichkeiten eine klare Abgrenzung zwischen angestellten Trainern und Trainern auf Honorarbasis zu erreichen. Mit einer „angepassten“ Kommunikation und entsprechend gestalteten Verträgen, kann man auch weiter Honorarkräfte beschäftigen und muss nicht alle in Minijobs drängen.
#2 Deutsches Urteil zu Servicepauschalen
Das OLG Bamberg hat mit Beschluss vom 13.03.2024 (Az. 3 U 4/24) entschieden, dass ein Verstoß gegen Wettbewerbsrecht vorliegt, wenn ein Studio nur mit dem Preis pro Monat wirbt, aber zusätzlich noch eine „Verwaltungspauschale“ für das Einpflegen der Daten ins Mitgliedersystem und einer “Energie- & Hygienepauschale“ erhebt, die in der Werbung nicht aufgeführt wird.
#3 Beitragserhöhung durch Durchschreiten eines Drehkreuzes unzulässig
Diesmal hat das Landgericht Bamberg im März 2024 entschieden, dass die Aufforderung an die Mitglieder mit Benutzung des Drehkreuzes am Eingang des Studios der Beitragserhöhung zuzustimmen, ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstellt. Damit ist auch die Preiserhöhung unzulässig und die gesamte Geschäftspraxis wurde der Fitnesskette untersagt (LG Bamberg, Endurteil v. 15.03.2024 – 13 O 730/22 UKlaG).
#4 Mindestlohn und Minijob-Grenze
Der Mindestlohn wurde auf € 12,41 pro Stunde angehoben. Im Jahr 2025 wird er nochmals angehoben auf dann € 12,82 pro Stunde.
Merke: Für dich als Bertreiber/ Betreiberin bedeutet dies, dass du ggf. die Arbeitsverträge von Werkstudenten, Aushilfskräften, Reinigungspersonal & Co entsprechend anpassen musst.
Parallel ergab sich für Minijobber eine neue Verdienstgrenze in 2024 von monatlich € 538,00. Auch diese erhöht sich in 2025 auf € 556,00.
#5 Neue Sammelklage stärkt Rechte von Verbrauchern
Die neue Sammelklage ermöglicht Organisationen wie den Verbraucherzentralen konkrete Leistungen für Verbraucher vor Gericht einzuklagen, z.B. Schadensersatz. Bisher wurde meist nur auf Feststellung geklagt, dass ein Verhalten, eine AGB-Klausel & Co unzulässig ist. Voraussetzung ist jedoch, dass mindestens 50 Verbraucher betroffen sind.
#6 Transfrauen in Frauen-Fitnessstudios
Ein Fall aus Erlangen erhitzt die Gemüter. Eine als Mann geborene Frau wollte in einem Frauenstudio Mitglied werden. Die 28-Jährige ist als Frau anerkannt, hat aber noch keine geschlechtsangleichende Operation gemacht. Das Studio lehnte die Mitgliedschaft ab. Daraufhin schaltete die Betroffene die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ein. Der Einigungsversuch scheiterte. Auch die von der Antidiskriminierungsstelle geforderte Zahlung von € 1.000,00 wegen der Persönlichkeitsverletzung wurde seitens des Studios mit Verweis auf das Hausrecht abgelehnt.
Eine Gerichtsentscheidung ist dazu bisher nicht bekannt. Das Gericht müsste anhand des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) die Interessen der Beteiligten gegeneinander abwägen. Sollte das Gericht dann eine Diskriminierung feststellen, hat sie Ansprüche auf Entschädigung und Schadenersatz gegenüber dem Studio.
#7 „Tank-Top-Verbot“ ist unzulässig, wenn ...
Ein Fitnessstudio untersagte das Tragen von „Tank-Tops“ im Studio. Die Einhaltung des Verbots wurde durch das Studiopersonal aber nur bei Männern kontrolliert. Ein männliches Mitglied sah darin eine Diskriminierung und das Amtsgericht Bad Urach gab ihm recht (Urteil vom 14.02.2024, Az. 1 C 161/23). Das Studio wurde verurteilt, dem Mann Schadensersatz wegen Diskriminierung in Höhe des 3,5-fachen Monatsbeitrags zu zahlen (hier rund € 250,00).
#8 Wieder die NiSV
Bereits seit 2023 gilt die Strahlenschutzverordnung, wonach eine Vielzahl von Geräten, so auch EMS und EMP-Stühle, nur noch mit einem entsprechenden Fachkundenachweis bedient werden dürfen. Die Fachkunde wird durch die Teilnahme an einer Schulung erworben. Neu seit 2024 ist, dass Schulungsanbieter nicht mehr selbst prüfen dürfen. Dies übernehmen jetzt gesonderte Zertifizierungsstellen.
Das bedeutet, dass man nun genau hingucken muss, bei welchem Anbieter man diese macht und was für zusätzliche Kosten für die Prüfung bei den Zertifizierungsstellen anfallen.
#9 Löschung negativer Kundenbewertungen wurde leichter
Bereits im Jahr 2022 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass es ausreicht, wenn das Unternehmen den tatsächlichen Kundenkontakt in Zweifel zieht, um die Prüfpflichten des Bewertungsportals auszulösen. Zu einer weiteren Darlegung ist das betroffene Unternehmen nicht verpflichtet. In 2024 wurde diese BGH-Entscheidung zur Grundlage etlicher Klageverfahren gegen Bewertungsportale, so dass diese die negative Bewertung letztlich löschen mussten.
#10 Leichtere Krankschreibung wieder möglich
Mitarbeiter die Symptome einer Erkältung oder eines grippalen Infektes zeigen, können sich wieder telefonisch vom Arzt krankschreiben lassen. Allerdings müssen die Patienten den Arztpraxen bekannt sein und die Krankschreibung darf nicht mehr als fünf Tage umfassen. Dies gilt auch für die Krankmeldung von Eltern erkrankter Kinder.
Damit bleibt Arbeitgeber nur die Chance zu prüfen, ob die 5-Tagesgrenze eingehalten wurde.
Gar nicht so einfach, sich immer korrekt zu verhalten und seine Rechte durchzusetzen, aber mit der
aktivKANZLEI durchaus machbar.
Wenn du Fragen zu dem Thema hast, vereinbare gerne ein kostenloses Kennlerngespräch. Wir zeigen dir gerne, wie wir dich dabei unterstützen können.
Nächste Woche kommt dann der Jahresrückblick 2024 für die Gesundheitsbranche!
Viele sportliche Grüße
Astrid & Julia
|
Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf
aktivKANZLEI
|
d Artikel in E-Mail als Link verschickend Weitere interessante Artikel und Videos
Newsletter: Bleiben Sie auf dem Laufenden!
Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter zu den Blogbeiträgen. Melden Sie sich an und erhalten Sie einmal die Woche interessante Neuigkeiten aus der Welt des Sportrechts!
Verständlich und praxisnah erkläre Ich Ihnen in Artikeln und Videos interessante Rechtsprobleme und gebe Ihnen konkrete Tipps zur Fehlervermeidung in der Praxis.
d News abonnieren