Können Einwilligungen verfallen?
11. Januar 2022
Lesedauer: 2:00 Minuten
Hast Du es überhaupt mitbekommen? Ich gebe zu, ich bin erst durch einen Mandanten darauf aufmerksam geworden. Er stellte mir die Frage, ob er nun tatsächlich alle 4 Jahre die Einwilligung für seinen Newsletter bei den Abonnent:innen einholen muss. Er hätte auf Social Media gelesen, dass die ein Verfallsdatum haben.
Was?
Nein.
In der DSGVO heißt es, dass man Daten nicht unbegrenzt aufheben darf. Es gilt das Prinzip der „Speicherbegrenzung“. Dieses besagt, dass personenbezogene Daten nur solange gespeichert werden dürfen, wie es für den Bearbeitungszweck erforderlich ist.
Beispiel:
Wenn Du Dich für meinen Newsletter angemeldet hast und ich dir regelmäßig diesen schicke, bleibt Deine Einwilligung unbegrenzt gültig. Schicke ich dir aber für einen längeren Zeitraum keinen Newsletter mehr – und wir reden hier von mehr als 1,5 Jahren – muss ich die Einwilligung bei Dir neu einholen.
Dies hat aber nichts mit einem Verfallsdatum zu tun, sondern weil Gerichte in Einzelfällen davon ausgegangen sind, dass der Zweck für die Datenspeicherung in den 1,5 Jahren weggefallen ist.
Ohne Juristendeutsch:
Die Gerichte haben angenommen, dass jemand, der 1,5 Jahre keinen Newsletter mehr geschrieben hat, auch nicht mehr vor hat dies zu tun. Das wiederum hat zur Folge, dass man dann die Daten von den Newsletter-Abonnenten zu löschen hat oder eben eine neue Einwilligung einholen muss.
Darf`s etwas mehr sein? - Rechtswissen intensiv:
Richtig ist, dass das Landgericht München im Jahr 2010 entschieden hatte, dass eine vor 17 Monaten erteilte und bisher nicht genutzte Einwilligung zur E-Mail- Werbung „ihre Aktualität verliert“. Dem steht jedoch die höherrangige Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus 2018 entgegen, welche klarstellt, dass eine Einwilligung grundsätzlich nicht allein durch Zeitablauf erlischt. Entscheidend ist im Einzelfall, ob der Zweck der Datenverarbeitung entfallen ist.
Fazit: Nein, Einwilligungen haben kein Verfallsdatum. Jedoch dürfen Daten nicht ungenutzt für längere Zeit gehortet werden.
Noch Fragen? Dann vereinbare gerne ein kostenloses Kennlerngespräch per Telefon oder Zoom Call oder schreib mir eine E-Mail
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Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf
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