Konkurrenz: Was diese nicht darf und was du beachten musst!

03. September 2024 Lesedauer: 3:30 Minuten
Platzhirsch

In London gibt es eine ganze Straße nur mit Buchläden. Es ist der Cecil Court, oft auch Booksellers' Row genannt. Ein Shop neben dem anderen und das seit Ende des 19. Jahrhunderts.

Wieso funktioniert das dort, aber nicht in der Fitnessbranche?

Doch Julia, das funktioniert. Wir sind Anbieter im Bereich Digitalisierung von Fitnessstudios und wir tauschen uns regelmäßig mit unserer Konkurrenz aus, z.B. wenn es um Schnittstellen geht oder wir zusammen was bei einem anderen Industriepartner erreichen wollen.

Okay, es klappt also in der Fitnessbranche (zumindest oftmals) und bei den Buchhändlern.

Es klappt aber nicht bei den Anwälten der Fitnessbranche.
Und das wissen wir aus eigener Erfahrung.

Erfahrung 1:
Fachartikel, die inhaltlich korrekt sind, aber eine andere Meinung zum Umgang mit Scheinselbstständigkeit oder zur Videoüberwachung enthalten, werden von einem großen Branchenmagazin nicht veröffentlicht.

Warum?

Weil das Magazin mit dem Platzhirsch unter den Anwälten kooperiert und dieser eine andere Meinung hat als wir. Das betrifft übrigens sowohl die Sparte Fitness, wie auch die Sparte Physio des Fachmagazins.


Erfahrung 2:
Wir haben für den Außendienst eines Industriepartners hilfreiche, rechtliche Informationen zusammengestellt, die einen Mehrwert für den Industriepartner und die Studiobetreiber darstellen. Für die Studios haben wir einen Beratungsgutschein erstellt. Mit dem Außendienst und dem Partnermanagement waren wir uns einig.

Nun kommen aber weder die Informationen für den Außendienst noch der Beratungsgutschein zum Einsatz.

Warum?

Weil der Industriepartner vom Platzhirsch beraten wird und daher „leider“ keine zusätzliche Zusammenarbeit mit uns möglich ist.


Erfahrung 3:
Ein Verband für Gesundheitsstudios ist an uns herangetreten und hat eine Kooperation angefragt. Einige Gespräche später waren wir uns einig und haben schon ein paar wichtige Ideen für die Absicherung der Mitglieder entwickelt.

Zu der Kooperation kommt es nun aber doch nicht.

Warum?

Weil man nochmal mit dem bisherigen Anwalt (nennen wir ihn Platzhirsch) gesprochen hat und man sich jetzt doch wieder auf eine Linie einigen konnte und keine zusätzliche rechtliche Beratung benötigt.


Loyalität in allen Ehren – aber ist das gut für die Branche?

Sicher nicht!

Warum lässt man nicht die Betreiber entscheiden, welcher Meinung Sie folgen wollen und welche Lösung für Sie die bessere ist?


Kann man dagegen was tun?
Jein.

Eine wirtschaftliche Machtstellung ist nicht verboten. Verboten ist aber ein behinderndes Verhalten, das sich objektiv nachteilig auf die Wettbewerbsposition anderer Unternehmen auswirkt und für das es keine sachliche Rechtfertigung gibt.

Lange Verträge und ein schlechtes Gewissen sind übrigens keine sachliche Rechtfertigung.

Aber eine dominierende Marktposition ist immer nur so lange sicher, wie der Markt nicht erkennt, dass es andere und bessere Alternativen gibt.

Dass die Fitness- und Gesundheitsbranchen von Alternativen, wie der aktivKANZLEI , erfährt, daran arbeiten wir Tag für Tag - mit Herz und Branchenkompetenz für unsere Mandantinnen und Mandanten.


Habt ihr schonmal das Gespräch gesucht?

Aber ja doch, zuletzt sogar persönlich beim Netzwerktreffen auf Mallorca. Da wurden wir mitten im Satz unterbrochen und vom Platzhirsch stehengelassen.


Aber nun genug Frust abgelassen, kommen wir zu dir.

Die beiden größten Angriffspunkte für deine Konkurrenz, um dir zu schaden, sind deine WERBUNG und deine AGB. Wenn du da gegen Gesetze wie z.B. das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) verstößt, können dich deine Konkurrenz und Verbraucherverbände abmahnen.

Folgende 3 Punkte musst du bei deiner Werbung beachten:

1. Ein wichtiger Punkt ist die Preisangabenverordnung. Danach bist du verpflichtet, den Preis einschließlich Umsatzsteuer und aller sonstigen Preisbestandteile anzugeben (= Gesamtpreis). Dies wird oftmals in sogenannte „Sternchentexten“ verpackt, die dann klein unter der Anzeige stehen. Diese müssen wirklich alles beinhalten, auch die Anbieterkennung, also wer verantwortlich für die Werbung ist. Das wird oftmals vergessen und bietet einen Angriffspunkt für Abmahnungen.


2. Keine Spitzengruppenwerbung ohne Beweis: „Wir sind die Nr. 1!“ oder „Wir sind die Billigsten!“. Sowas darfst du erst verwenden, wenn du nachweislich diese Spitzenposition für mindestens einen Monat innehast.

ACHTUNG: Dazu zählen auch Worte wie Zentrum und Institut (z.B. Yoga-Institut oder Zentrum für Schmerzfreiheit), wenn man keine gewisse Größe aufweisen kann.


3. Im Gesundheitsbereich musst du zusätzlich das Heilmittelwerbegesetz beachten. Das bedeutet, du darfst keine Heilversprechen, aber auch keine Wirkaussagen über Methoden, Übungen & Co machen, wenn es dafür keinen wissenschaftlichen Nachweis gibt.

Verboten: „Mit unserem individuellen Online-Training, wirst du endlich wieder schmerzfrei und ersparst dir lange Wartezeiten beim Arzt.“.


Folgende 3 Klauseln in deinen AGB sind unwirksam:

#1 „Das Mitglied nutzt die Geräte, Räumlichkeiten und Kurse auf eigene Gefahr."

Solche AGB-Klauseln sind unwirksam, da diese auch die Haftung für Schäden ausschließen, die sich aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ergeben. Das geht in Deutschland nicht. Ebenso darf auch nicht die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen werden.


#2 „Art und Inhalt des gebuchten Kursprogramms können vom Fitnessstudio bei Bedarf angepasst werden.“

Die Änderungsmöglichkeit eines gebuchten Kurses benachteiligt das Mitglied einseitig, da seine Interessen gar nicht berücksichtigt werden.

Gerne wird auch versucht die Haftung für Unfälle im Kurs oder an den Geräten im Fitnessstudio mit folgenden AGB-Klauseln auszuschließen:


#3 „Ich erkenne den Haftungsausschluss des Fitnessstudios für Schäden jeder Art an.”

Der Haftungsausschluss ist zu pauschal und verstößt gegen § 309 Nr. 7 BGB.

Bereits seit den 80er Jahren setzt sich die Rechtsprechung zum Schutz der Verbraucher immer wieder mit der Thematik AGB auseinander. Die Aufzählung ließe sich daher noch mit etlichen (unwirksamen) Klauseln fortsetzen.


Gar nicht so einfach, sich immer korrekt zu verhalten und seine Rechte durchzusetzen, aber mit der aktivKANZLEI definitiv machbar.

Wenn du Fragen zu dem Thema hast, vereinbare gerne ein kostenloses Kennlerngespräch. Wir zeigen dir gerne, wie wir dich dabei unterstützen können.




Viele sportliche Grüße

Julia



Julia beim Trainieren Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf

aktivKANZLEI


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