Beweglichkeitstest & Anfassen: Was ist erlaubt bei der Anamnese?
15. März 2022
Lesedauer: 2:15 Minuten
Neulich wurde ich beim Training so richtig angebaggert.
Okay, sagen wir, ich wurde angesprochen.
Na gut, ja, okay … ich wurde gefragt ob ich medizinische Hilfe brauche.
Ich find den lustig. Das ist mein Humor.
Was der Witz aber auch verdeutlicht, jeder Mensch ein subjektives Empfinden und dieses kann erheblich vom eigenen Empfinden abweichen.
Das müssen sich insbesondere Personal Trainer/ Trainerinnen bei Neukunden immer wieder vor Augen führen. Daher fand ich die folgende Frage von Euch auch total interessant.
? Darf ich als Personal Trainer bei Anamnesen den Kunden anfassen, auch passive Bewegungen (Innenrotation, Außenrotation) durchführen? Wie ist das, wenn dann was passiert?
! Aus rechtlicher Sicht ist das
Anfassen, auch bei der Korrektur von Übungen, ein Eingriff in die Persönlichkeitssphäre, auf die jeder anders reagiert. Bevor Du einen Kunden/ eine Kundin bzw. Mitglied anfasst, solltest Du unbedingt Blickkontakt herstellen und Dich vergewissern, ob eine Berührung okay ist und erklären, warum Du das machen willst. Juristisch ausgedrückt, holst Du Dir die Einwilligung ein.
Praxis-Tipp: Wer auf Nummer sicher gehen will, listet im Angebot bzw. Vertrag auf, was alles in der Anamnese enthalten sein kann und lässt das Mitglied dann ankreuzen und unterschreiben, was gemacht werden darf.
Bei der
passiven Bewegungsprüfung bewegst Du die Gelenke des Mitglieds. Die Abgrenzung nach oben ist noch recht leicht: Diagnosen und Therapien dürfen nur von Ärzten/ Ärztinnen durchgeführt werden.
Eine Abstufung nach Unten ist schon schwieriger.
Nimmst Du Handlungen, egal welcher Art, beim Mitglied vor, die zu einer Verletzung führen, hast Du dafür einzustehen. Die Haftung für gesundheitliche und körperliche Schäden können auch nicht ausgeschlossen werden. Ein Haftungsausschluss wie z.B.
„Der Kunde erkennt den Haftungsausschluss des Trainers für Schäden jeder Art an.” ist
unwirksam, auch wenn das Mitglied das unterschreibt.
Sollte bei der Bewegungsprüfung etwas passieren, wird entscheidend sein, was für eine Ausbildung bzw. welche praktischen Erfahrungen Du vorweisen kannst.
Wenn Du keinen sportmedizinischen Hintergrund und auch keine Ausbildung, z.B. zum Sport- und Bewegungstherapeuten hast, nimm besser keine Bewegungsüberprüfungen vor.
Praxis-Tipp: Gehe Kooperationen mit Sportmedizinern, Physiotherapeuten und Hausärzten/ -ärztinnen mit sportmedizinischen Hintergrund ein und verweise Deine Mitglieder für die Untersuchung an diese. Das strahlt Professionalität aus und sichert Dich in Deinem Job ab.
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Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf
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