Verträge mit Minderjährigen: 3 Probleme + Lösungen

28. Februar 2023 Lesedauer: 2:00 Minuten
Fitnesstrainer im Studio

Hast du minderjährige Mitglieder?

Ja, warum?

Weil du dir dann über folgende Punkte Gedanken machen solltest, ansonsten kann es teuer werden:

  1. Gültigkeit des Vertrags
  2. Digitale Verträge – richtige Abbildung des Vertragspartners/ der Zustimmung
  3. Aufsichtspflicht

Für mich als Anwältin ist total klar, dass ein Vertrag mit einem Minderjährigen schwebend unwirksam ist. Für dich auch?

Kinder unter 7 Jahren können keine Verträge schließen. Alle anderen Kinder und Jugendliche können zumindest keine rechtlich nachteiligen Verträge abschließen. In diesem Fall braucht es immer die Zustimmung der Erziehungsberechtigten.

Die Pflicht, den Beitrag fürs Studio zahlen zu müssen, stellt einen rechtlichen Nachteil dar. Das gilt unabhängig davon, ob die minderjährige Person eine angemessene Gegenleistung erhält.

Wichtig zu wissen: Es muss immer die Zustimmung von allen Erziehungsberechtigten vorliegen, meistens also von beiden Elternteilen.

Zwei Unterschriften? Das ist doch lebensfremd.

Ja, daher gibt auch die Möglichkeit, dass nur ein Elternteil unterschreibt und gleichzeitig bestätigt, dass er berechtigt ist, für den anderen mitzuentscheiden.

Wie soll ich das mit den Unterschriften machen? Wir nutzen die Verkauf-Software der Magicline. Ich kann nur mit einem "Bestätigt-Hacken" arbeiten, der auf das Dokument bezogen ist.

Wenn ihr über das Verkaufstool den Vertrag erstellt, kann im Bereich „weitere Optionen“ die Vertragsunterschrift für Online-Verträge aktiviert werden. Am Ende des Online-Prozesses wird ein digitales Unterschriften Feld angezeigt und im Anschluss wird die Unterschrift auf das Vertragsdokument übernommen. Analog hierzu wird auch für das SEPA-Mandat ein Unterschriftfeld eingeblendet.

Auf der rechtlich sicheren Seite bist du, wenn diese beiden Felder der Erziehungsberechtigte unterschreibt und Vertragspartner wird.

Es geht aber auch, dass der Minderjährige den Vertrag abschließt, der dann durch die Genehmigung der Eltern wirksam wird. In diesem Fall brauchst du aber trotzdem die Mitwirkung der Erziehungsberechtigten.

Praxistipp:
Neben den regulären Checkboxen zu AGB, Videoüberwachung, Verarbeitung Gesundheitsdaten & Co, solltest du dann eine Checkbox haben, wo der Erziehungsberechtigte anhakt, dass er mit dem Vertragsschluss einverstanden ist und bestätigt, dass er/ sie berechtigt ist, auch die Einwilligung des anderen Elternteils zum Vertragsschluss zu erklären.

In den meisten Softwares kann auch ein gesetzlicher Vertreter angelegt werden. Sofern die Daten hinterlegt wurden, ist der Empfänger aller Schreiben automatisch der gesetzliche Vertreter. Allerdings geht es der z.B. Magicline dabei nicht darum, wer Vertragspartner ist, sondern nur, dass gegen Minderjährige kein Mahnverfahren durchgeführt werden kann.

Wenn das Einverständnis der Erziehungsberechtigten nicht im Tool abgebildet werden kann, dann ist meine juristische Empfehlung, dass die Eltern Vertragspartner werden und mit dem 18. Geburtstag kann man dann einen Wechsel des Vertragsinhabers vornehmen. Der Minderjährige ist dann nicht Vertragspartner, aber der „Nutzungsberechtigte“.

Und was meintest du mit Aufsichtspflicht bei Minderjährigen?

Grundsätzlich bleibt die Aufsichtspflicht bei den Erziehungsberechtigten (anders als im Sportverein). Jedoch trifft das Studio die Pflicht, bestmöglich alle Gefahren vom Mitglied fernzuhalten. Dies betrifft auch den Schutz vor Überforderung.

Je jünger das Mitglied ist, desto mehr empfehle ich die Eltern mit einzubeziehen, um die Haftung zu verteilen.

Ich würde es daher zur Voraussetzung machen, dass die Eltern bei der Anamnese des Minderjährigen, sowie bei der Einstellung der Geräte/ Festlegung der Gewichte dabei sind. Damit denen bewusst ist, was im Studio passiert und sie gegebenenfalls ihr Veto einlegen können.

Lebensfremd? Auch hier kann man mit einer Checkbox im Vertrag arbeiten. Die Erziehungsberechtigten können dann anhaken, dass sie darauf verzichten, bei der Anamnese und der Erstellung des Trainingsplans dabei zu sein.

Uff, das war ganz schön viel, ich weiß.

Wenn du noch individuelle Fragen hast, buche gerne ein Beratungsgespräch. Gerne gucke ich mir deine konkrete Situation an und gebe dir Tipps für eine rechtssichere Umsetzung.




Viele sportliche Grüße

Julia



Julia beim Trainieren Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf

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