Nahrungsergänzungsmittel oder wie man heikle Gespräche blockt
10. Oktober 2023
Lesedauer: 2:30 Minuten
Kennst du auch solche Situationen, wenn jemand in privaten Situationen dein berufliches Wissen abgreifen will?
Neulich wieder passiert: „Sag mal, du bist doch Anwältin im Fitnessbereich. Ich habe da mal eine kurze Frage: Wenn ich ein Nahrungsergänzungsmittel verkaufen will, welche rechtlichen Vorgaben muss ich da beachten?“
Ähm ...
Ja stimmt, die Frage ist kurz.
Aber was dahinter steckt ist alles andere als trivial und kann auch nicht mal eben schnell beim Drink holen an der Bar beantwortet werden.
Wenn ich die Frage ernst nehme und die Antwort qualitativ hochwertig sein soll, dann müsste ich nachfragen:
- Was möchtest du konkret verkaufen?
- An wen möchtest du verkaufen?
- Wo möchtest du verkaufen (D/ EU/ weltweit)?
- ...
Dann wären wir aber mindestens 30 Minuten beschäftigt. Ich hätte also genervt sagen können: „Ey, es ist gleich 22:00 Uhr. Mach einen Beratungstermin über meine Website aus.“
So bin ich aber nicht … zumindest nicht, wenn es um Themen aus den Bereichen Sport und Gesundheit geht. 😉 Da kann es eher passieren, dass ich dich mit Lösungen überrenne, obwohl du das nur als Gesprächseinstieg nutzen wolltest.
Anders wenn du auf mich zukommst mit: „Wie ist das rechtlich, wenn ich rückwärts in eine Einbahnstraße gefahren bin und dann einen Unfall gebaut habe.“. Interessiert mich Null. Dann bekommst du von mir zu hören: „Oh sorry, das ist Verkehrsrecht. Nicht mein Gebiet. Ich bin spezialisiert auf Fitness- und Gesundheitsrecht. Schönen Abend noch.“
Für Themen, die mich interessieren, habe ich mir ab jetzt folgende Strategie zurechtgelegt:
- Ich frage interessiert nach, wer er oder sie ist und wie er/ sie auf die Frage kommt.
Es könnte ja durchaus sein, dass sich daraus eine langfristige Geschäftsbeziehung ergibt.
- Ich halte mich mit Fakten und Lösungen zurück und sage charmant:
- Möchtest du meine persönliche Meinung dazu, dann lass uns gerne ein paar Minuten quatschen.
- Oder möchtest du eine rechtliche Antwort, für die ich auch hafte? Dann kostet die Rechtsberatung aber auch was und wir sollten lieber einen richtigen Termin ausmachen.
So lerne ich die Leute kennen, schütze mich aber davor, in Gespräche verwickelt zu werden, die ich in dem Moment vielleicht gar nicht führen will und vor allem nicht kostenlos führen will.
Wenn du die ganze Zeit gerade gedacht hast: „Die Antwort würde mich aber schon interessieren.“ – hier die kurze Variante:
Nahrungsergänzungsmittel sind ein großes Feld. Pauschal lässt sich sagen, dass diese als Lebensmittel eingestuft sind, was zu einigen Besonderheiten führt.
- Anders als Arzneimittel bedürfen sie keiner Zulassung. Sie müssen lediglich vom Hersteller bzw. Importeur beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angezeigt werden, bevor sie in den Verkehr gebracht werden.
- Für den Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln braucht man keinen Sachkundenachweis, diese ist nur für freiverkäufliche Arzneimittel vorgesehen.
- Innerhalb der EU ist es verboten, Werbung für Nahrungsergänzungsmittel zu machen, die eine vorbeugende, lindernde oder heilende Wirkung haben (sollen), weil sie eben keine Arzneimittel sind.
Für alles Weitere vereinbare gerne einen Beratungstermin über meine Website. 😉
Viele sportliche Grüße
Julia
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Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf
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