Neue Abmahnwelle für Impressum & AGB
20. März 2018
Lesedauer: 1:15 Minute
Eine neue Abmahnwelle wurde von der Kanzlei Hager & Hülsen aus Miltenberg angeschoben. Abgemahnt und mit hohen Kostenrechnungen belegt werden insbesondere Inhaber von Onlineshops für Sportartikel, Personaltrainer sowie Reise- und Eventveranstalter die ihre Waren und Dienstleitungen über das Internet anbieten.
Die Kanzlei und deren Abmahnungen stellen keine Abzocke dar, die Anwälte nutzen lediglich die Unwissenheit und die schnelle Rechtsprechungsänderung zu ihren Gunsten. Das Vorgehen wurde auch von den Gerichten als berechtigt angesehen und damit als rechtmäßig.
Bitte prüfen Sie daher unbedingt Ihr Impressum sowie Ihre AGB auf folgende Punkte:
1. Vorhandensein von Informationen und dem Link zur Online-Streitbeilegungsplattform der EU
2. Beachtung der aktuellen Gesetzeslage zum Widerruf bei Fernabsatz (z.B. richtige Form des Widerrufs, Rückgewährung der Leistung nach 14 Tagen etc.)
3. Bereitstellung eines Muster-Widerrufformulars
4. Angabe einer Telefonnummer (wenn keine zwei anderen Kontaktmöglichkeiten gegeben sind)
5. "Der Vertragspartner nutzt die Geräte, Räumlichkeiten und Kurse auf eigene Gefahr." - die Klausel verstößt gegen § 309 Nr. 7 BGB.
Schützen Sie sich - handeln Sie jetzt!
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Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf
aktivKANZLEI
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