Neue Haftungsrisiken beim EMS-Training
10. Dezember 2019
Lesedauer: 1:20 Minuten
Eine Frau (Jg. 1951) verlangte € 50.000,00 Schmerzensgeld vom Betreiber eines EMS-Fitnessstudios!
Sie trug bei Gericht vor, aufgrund eines starken Stromschlages habe sie sich beide Schultern ausgerenkt und an den Oberarmköpfen Trümmerbrüche erlitten.
Das Kammergericht Berlin urteilte, dass es aufgrund des Unfalls offensichtlich sei, dass es bei dem Durchfluss von Strom in voller Stärke während eines EMS Trainings zu schweren Muskelkontraktionen und Folgeschäden kommen kann und den Trainer eine Verkehrssicherungspflicht bzgl. der Wartung der Geräte und der Aufklärung der Trainierenden trifft.
Der Frau wurde letztlich nur deshalb kein Schmerzensgeld zugesprochen, weil sie nicht hinreichend vorgetragen hat, dass der Studiobetreiber bereits vor ihrem Unfall von derart starken Verletzungen Kenntnis gehabt hat bzw. damit hätte rechnen müssen.
Da nach bisherigen medizinischen Erkenntnissen und Vorfallmeldungen solche schweren Verletzungen nicht bekannt waren, musste der Studiobetreiber diesmal nicht haften.
Dies wird sich mit bekanntwerden dieses Sachverhalts und Urteils nun wohl ändern. Daher:
SICHERN SIE SICH RECHTLICH AB! Rechtlich erforderlich sind gesonderte
•EMS-Mitgliedsverträge (neben und unabhängig vom Studio-Mitgliedsvertrag)
•EMS-AGB
da die Belehrungs- und Hinweispflichten sowie möglich Haftungsbeschränkungen beim EMS sich erheblich von den Standardklauseln unterscheiden.
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Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf
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