Gewinnspiele: Alles was Du rechtlich dazu wissen musst
30. November 2021
Lesedauer: 4:00 Minuten
Heute schon an einem Gewinnspiel teilgenommen und dafür Deine Seele verkauft?
Liken, teilen, Freunde taggen … das Ziel für den Anbieter von Online-Gewinnspielen ist klar:
Reichweite
Erstaunlicherweise klappt das tatsächlich immer noch ziemlich gut.
Ja, auch
meine Adventskalenderaktion dient dazu meine Reichweite auszubauen und ja, es gibt auch ein Gewinnspiel.
ABER ohne „liken, teilen, Freunde taggen“,
Warum? – Aus Protest!
Ich hasse das.
Da habe ich ein wirklich interessantes Gewinnspiel entdeckt (okay, es wurde mir sicherlich bewusst angezeigt), klicke mich durch die Fragen, weil ich glaube, mit meinen wahnsinnig wichtigen Antworten, dem anderen weiter helfen zu können.
Ich war ja sogar bereit meine E-Mail Adresse anzugeben. Kurz bevor man das Ganze abschickt, kommt dann der Pferdefuß. Um an der Verlosung teilzunehmen muss ich innerhalb von 24h, den Beitrag auf allen möglichen Plattformen liken, teilen und alle mir bekannten Personen - tot oder lebendig - verlinken.
Ganz ehrlich, ich kann mir keinen Gewinn vorstellen, für den ich das alles machen würde.
ABER es funktioniert. 2020 haben 43% mehr Leute an Online-Gewinnspielen teilgenommen als noch 2 Jahre zuvor.
UND ja, die Leute liken, teilen und verlinken.
Was Du bei Gewinnspielen unbedingt beachten musst
Daher hier auf die Schnelle
die wichtigsten Punkte, auf die Du achten musst, damit Du keine Abmahnung von Verbraucherverbänden oder Deiner Konkurrenz kassierst.
- Es darf kein Glücksspiel (= Teilnahme gegen Entgelt) sein, denn dafür brauchst Du eine Genehmigung.
- In der Ausschreibung des Gewinnspiels verweist Du auf die Teilnahmebedingungen (= AGB) und die Datenschutzerklärung und lässt Dir die Kenntnisnahme bestätigen.
- Deine Auslobung (so der rechtliche Begriff für Gewinnspiel) ist nur gültig, wenn Du angibst, bis wann die Teilnahme möglich ist.
- Du musst die §§ 4 Nr. 5 und 6 UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) beachten. Das heißt im Konkreten:
- Teilnahmebedingungen erstellen und klar und eindeutig auf diese hinweisen
- Die Teilnahme von Verbrauchern an einem Gewinnspiel darf nicht von dem Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig gemacht werden (soll sich aber demnächst ändern)
- Nicht mit hohen Gewinnen werben, jedoch verschweigen, dass daneben auch geringwertige Gewinne verteilt werden
- Adressen nicht automatisch für Newsletter etc. nutzen, die von den Teilnehmer:innen eingegebenen Daten dürfen ausschließlich für das Gewinnspiels genutzt werden (außer Du holst Dir gleichzeitig auch die Einwilligung für das Newsletter-Abo ein)
Da Du die
Gewinnspiele im Internet veranstalten willst, ist auch die Vorschrift des § 6 Absatz 1 Nr. 4 des Telemediengesetzes (TMG) relevant. Danach müssen Gewinnspiele mit Werbecharakter klar als solche erkennbar und die Teilnahmebedingungen leicht zugänglich sein, d.h. keine schwer auffindbaren Verlinkungen einbauen.
Facebook hat zusätzliche Richtlinien für Gewinnspiele für alle zugehörigen Plattformen. Diese verpflichten Dich die lokale Gesetzgebung einzuhalten und einen Disclaimer einzubauen, der klarstellt, dass Dein Gewinnspiel nicht in Verbindung mit Facebook steht. Beispiel: „Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.“.
WICHTIG:
Willst Du die Gewinnernamen veröffentlichen, musst Du dies ebenfalls in Deine Teilnahmebedingungen aufnehmen. Dies wäre nämlich ansonsten gar nicht erlaubt.
Was muss in den Teilnahmebedingungen drin stehen?
Was Du reinschreiben musst, richtet sich stark nach Deinem Gewinnspiel und dem was die Teilnehmer:innen alles tun müssen, um an der Verlosung teilnehmen zu können.
Auf jeden Fall solltest Du folgende Fragen beantworten:
- Wer ist Veranstalter:in des Gewinnspiels?
- Wer kann teilnehmen? (Alters- oder Wohnsitzbeschränkung, zukünftig auch die Koppelung der Teilnahme an einen Warenerwerb)
- Wann beginnt und wann endet das Gewinnspiel?
- Wie kann man teilnehmen (Internet, Geschäft vor Ort, Brief, Telefon)
- Wie funktioniert das Gewinnspiel?
- Wie wird der/ die Gewinner:in bestimmt und benachrichtigt?
- Was gibt es zu gewinnen?
Wenn Du meine Adventskalenderaktion samt Gewinnspiel trotzdem Freund und Feind weiterempfehlen möchtest, verschicke gerne den Link.
Du nimmst dafür auch garantiert an keinem Gewinnspiel teil! ;-)
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Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf
aktivKANZLEI
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