Optimales Personalmanagement: Rechtliche Fallstricke & Strategien

29. Oktober 2024 Lesedauer: 2:30 Minuten
Service im Fitnessstudio

Was verstehst du unter „optimalem Personalmanagement“? Mitarbeiterbindung ist wichtig für den wirtschaftlichen Erfolg – aber das bedeutet nicht, dass du als Arbeitgeber alle deine Mittel und Rechte dafür opfern musst.

Für mich ist ein optimales Personalmanagement ein Mix aus klugen Strategien und rechtlichen Tricks, mit dem du sicherstellst, dass dein Team engagiert und loyal bleibt, ohne dass du finanzielle Risiken eingehen musst. Wenn du wissen willst, auf was du aus rechtlicher Sicht achten musst, lies gerne weiter.

Investition in Mitarbeiter: Weiterbildungskosten absichern

Eine Investition in die Weiterbildung der Mitarbeiter ist für ein erfolgreiches Personalmanagement unerlässlich. Um dich abzusichern, solltest du gesonderte Fortbildungsverträge mit entsprechenden Rückzahlungsklauseln mit deinen Mitarbeitern abschließen.

ACHTUNG: Eine Rückzahlungsklausel muss vor Beginn der Weiterbildung vereinbart werden und darf den Mitarbeiter nicht unangemessen benachteiligen.

Laut Bundesarbeitsgericht müssen die Vorteile der Fortbildung und die Dauer der Bindung in einem angemessenen Verhältnis zueinanderstehen. Daher musst du folgende Punkte berücksichtigen.


1. Die Bindungsdauer orientiert sich an der Fortbildungsdauer



2. 1/12 Regel beachten

Die Rückzahlungsverpflichtung soll um 1/12 für jeden Monat sinken, den der Mitarbeiter nach der Fortbildung im Unternehmen bleibt.


Effektive Mitarbeiterbindung durch Prämien und Geschenke

Treueprämien
Um die Bindung deiner Mitarbeiter zu fördern, kannst du Treueprämien einsetzen. Diese Prämien werden an Mitarbeiter ausgezahlt, die über einen bestimmten Zeitraum in der Praxis oder im Studio bleiben. Du musst jedoch beachten, dass Treueprämien zum Arbeitslohn zählen und somit steuerpflichtig sind. Auf die Prämie sind also volle Abgaben zu bezahlen von dir und vom Mitarbeiter.

Geschenke und Sachzuwendungen
Aus steuerlicher Sicht ist ein Geschenk, welches der Mitarbeiter neben seinem Gehalt bekommt, ein sogenannter geldwerter Vorteil. Dabei handelt es sich um eine zusätzliche Einnahme und diese muss prinzipiell versteuert werden. Es gibt jedoch Freigrenzen.
Geburtstagsgeschenke sind beispielsweise bis zu einem Wert von € 60,00 steuerfrei.

Aber Vorsicht, dies gilt wirklich nur für Geburtstagsgeschenke. Weihnachtsgeschenke & Co fallen nicht darunter. Für Geschenke zu anderen Anlässen bleibt nur die € 50,00 Freigrenze für den sogenannten Sachbezug.

Pro Jahr können aber zwei Betriebsveranstaltungen mit einem Freibetrag von je € 110,00 pro Mitarbeitenden veranstaltet werden.


Wettbewerbsverbot: Voraussetzungen und Karenzentschädigung

Ja das geht tatsächlich: du kannst vertraglich festlegen, dass dein Mitarbeiter nach einer Kündigung nicht bei der Konkurrenz arbeiten darf.

ABER ... Da sowas aber nicht selten einem Berufsverbot gleichkommt und die Berufsfreiheit aus Art. 12 GG beeinträchtigt, ist ein solches Wettbewerbsverbot an eine wichtige Voraussetzung geknüpft.

Karenzentschädigung: Dabei handelt es sich um eine Zahlung, die für jedes Jahr des Wettbewerbsverbotes an den ehemaligen Mitarbeiter gezahlt werden muss. Die Zahlung muss mindestens die Hälfte, der vom Arbeitnehmer zuletzt bezogenen vertragsgemäßen Vergütung betragen.

Empfehlenswert ist solch ein Wettbewerbsverbot also nur, wenn deine Existenz damit gesichert werden kann und muss.


Fazit

Ein effektives Personalmanagement im Fitnessstudio oder in der Physiotherapie-Praxis erfordert sowohl rechtliche Kenntnisse als auch strategische Ansätze zur Mitarbeiterbindung. Informiere dich über die rechtlichen Rahmenbedingungen und investiere in deine Mitarbeiter, um die Zufriedenheit und Loyalität der Mitarbeiter nachhaltig zu stärken.

Bei der rechtlichen Absicherung sind wir der starke Partner an deiner Seite.

Wenn du Fragen zu dem Thema hast, vereinbare gerne ein kostenloses Kennlerngespräch. Wir zeigen dir gerne, wie wir dich dabei unterstützen können.



Ich würde mich freuen zu hören, wie viele Kunden Du zurückgewinnen konntest.

Viele sportliche Grüße

Julia



Julia beim Trainieren Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf

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