Vertrag ruhendstellen bei Krankheit: Das musst du wissen

01. Oktober 2024 Lesedauer: 2:30 Minuten
Kundin unterschreibt Vertrag

Wie gehst du mit kranken Mitgliedern um? Bist du kulant und bietest eine Ruhendstellung des Vertrages an oder läuft der Vertrag weiter?

Was du beim Thema Ruhendstellung des Vertrages beachten musst, zeige ich dir anhand einer interessanten Frage eines Studiobetreibers.

Frage:
In unseren AGBs ist geregelt, dass man bei Vorlage eines fachärztlichen Attests, den Vertrag pausieren kann. Es steht dort außerdem, dass nachträglich eingereichte Atteste nicht akzeptiert werden. 
Das Mitglied hat ein Attest eingereicht, welches seine Krankheit auch rückwirkend bestätigt. Die rückwirkende Ruhendstellung haben wir abgelehnt und nur für die Zukunft den Vertrag ruhend gestellt. Jetzt hat er regulär gekündigt und will nun die ausgefallenen Trainingszeiten, für die Zeit, wo wir die rückwirkende Ruhendstellung abgelehnt haben, von uns erstattet haben.

Antwort:
Aus rechtlicher Sicht gibt es nur zwei Möglichkeiten: die dauerhafte Vertragserfüllung oder die Sonderkündigung.

1.Das Gesetz kennt keine Ruhendstellung

Mitgliedsverträge sind durchgängig zu erfüllen. Solltest du die Möglichkeit einer Ruhendstellung über die AGB eingeräumt haben, dann ist die Formulierung entscheidend, also was konkret in deinen AGB dazu drinsteht. Dann muss geprüft werden, ob das Mitglied die festgelegten Voraussetzungen eingehalten hat.

ACHTUNG:
Zu beachten ist aber, dass die AGB-Klausel dem Kunden die Möglichkeit gibt bei dauerhafter Sportunfähigkeit außerordentlich zu kündigen (= Sonderkündigungsrecht). Ansonsten ist die Klausel im Gesamten unwirksam.

2.Sonderkündigung

Unabhängig von der Ruhendstellung gibt es im Gesetz aber den § 314 BGB, der eine Sonderkündigungsmöglichkeit festschreibt.

Bei einer dauerhaften Erkrankung, die vom Arzt attestiert ist, steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu.

Gut zu wissen:
Dauerhaft bedeutet, dass im Attest drinsteht, dass die Erkrankung über den nächstmöglichen Kündigungstermin hinausgeht. Eine Diagnose muss dir jedoch nicht genannt werden.

Bei kurzen Erkrankungen ist die Rechtslage umstritten.

Vereinzelt haben Gerichte ein Aussetzen des Vertrages für den Krankheitszeitraum anerkannt, wenn es dem Kunden unmöglich war das Studio zu nutzen, also auch keine alternativen Trainingsmethoden in Anspruch genommen werden können (z.B. Armtraining bei gebrochenem Bein). Aber dafür kannst du ein entsprechendes Attest verlangen. Auch in diesem Fall würde sich der Vertrag aber um den entsprechenden Zeitraum verlängern. Beiträge erstatten müsstest du hingegen nicht.

Fazit:
Wenn also das Mitglied die Voraussetzung für die Ruhendstellung nicht erfüllt hat, weil es die Atteste zu spät eingereicht hat, dann kannst du die Ruhendstellung ablehnen und brauchst die Trainingszeit auch nicht verlängern.

Um den Streitpunkt für die Zukunft ganz auszuräumen, solltest du in die AGB aufnehmen, dass eine Ruhendstellung erst ab dem Zeitpunkt der Vorlage des Attests und nicht rückwirkend erfolgt. Da es sich um Kulanz handelt, kannst du diese Vorgaben machen.

Wenn du Streit vermeiden willst und eine Rufschädigung befürchtest, dann bieten ihm einen Deal an. Zeige ihm die Argumente auf, warum du im Recht bist, und schlagen ihm dann „im Hinblick auf eine schnelle Erledigung der Angelegenheit“ eine 50 : 50 Lösung vor. Er zahlt die Hälfte und dann ist die Angelegenheit erledigt.

Um die Rufschädigung zu vermeiden, würde ich empfehlen noch einen Satz aufzunehmen, dass beide Seiten sich verpflichten, sich öffentlich nicht negativ über die andere Seite zu äußern.


Wenn du deinen Mitgliedsvertrag und die AGB auf den neuesten Stand bringen willst, schau dir gerne mal unser Beratungspaket „aktivAGB“ an.

Du bekommst individuelle Verträge und wirksame AGB, die zu deinem Studiokonzept passen. Damit Streit mit Mitgliedern, der Konkurrenz und Verbraucherverbänden gar nicht erst entsteht.




Viele sportliche Grüße

Julia



Julia beim Trainieren Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf

aktivKANZLEI


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