Terminabsage: Was kannst du und was dein Kunde verlangen?
28. März 2023
Lesedauer: 1:45 Minuten
Du kennst sicher die Situation, dass ein Kunde kurzfristig einen Termin absagt oder sogar ohne Absage einfach nicht erscheint.
Das ist nicht nur sehr ärgerlich, sondern kann auch finanziell nachteilig sein. Das Problem trifft dich beim Personal Training genauso wie in einer (Physio-)Therapiepraxis.
Was kann ich verlangen?
Als rettende Lösung fällt dann oftmals das Wort
„Vertragsstrafe“ (rechtlich korrekt: Konventionalstrafe) oder
pauschalierter Schadensersatz. Diese Formulierungen in den AGB sind jedoch oftmals unwirksam, weil die rechtlichen Anforderungen sehr hoch sind und die Voraussetzungen des Verbraucherschutzes nicht eingehalten wurden.
Die bessere Variante ist die sogenannte
Ausfallgebühr. Diese ist in § 615 BGB geregelt, aber recht kompliziert formuliert. Gemeint ist: Nimmt der Kunde einen vereinbarten Termin nicht wahr, so kannst du trotzdem die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.
Die konkrete Ausgestaltung der Ausfallgebühr solltest du im Vertrag oder deinen AGB regeln.
Gut zu wissen: Dem Kunden darf nicht das Recht genommen werden zu beweisen, dass der Schaden „wesentlich niedriger” war. Wenn der Kunde es also z.B. schafft nachzuweisen, dass du in der Zeit jemand anders betreut hast, dir also gar kein Schaden entstanden ist, muss er auch nicht zahlen.
Was kann der Kunde/ die Kundin verlangen?
Aber wie verhält es sich im umgekehrten Fall: Kann der Kunde/ die Kundin auch eine Ausfallgebühr verlangen, wenn du das Training bzw. den Behandlungstermin absagst?
Streng genommen schon.
Sollte dem Kunden/ der Kundin ein Schaden durch deine Absage entstanden sein, zum Beispiel weil er/sie eine Kinderbetreuung gebucht hat, die nicht mehr abgesagt werden kann, könnte auch der Kundin/ die Kundin diesen Schaden ersetzt verlangen. Voraussetzung ist natürlich auch, dass der Schaden wirklich entstanden ist. Den müsste der Kunde/ die Kundin auch nachweisen.
Jedoch entsteht dem Kunden in der Regel kein (finanzieller) Schaden, wenn du den Termin (rechtzeitig) absagst oder verschiebst. Auch hierzu kann man in den AGB geeignete Regelungen treffen.
Hast du Fragen zu dem Thema? Dann vereinbare gerne einen Beratungstermin mit mir:
Ich freu mich auf dich.
Julia
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Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf
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