Scheinselbstständigkeit: Was du bei deinen Rechnungen beachten musst
26. März 2024
Lesedauer: 3:00 Minuten
Wusstest du, dass du im B2B Bereich verpflichtet bist, innerhalb von 6 Monaten eine Rechnung auszustellen? Bei Leistungen gegenüber Privatpersonen gilt diese Verpflichtung hingegen nicht.
Die richtige Rechnungsstellung ist ein wichtiger Punkt bei der Verhinderung von Scheinselbstständigkeit. Die Rechnungen sind das Erste, was ein Betriebsprüfer unter die Lupe nimmt.
Daher beschränkt sich unsere Rundum-Absicherung bei unserem Beratungspaket zur Scheinselbstständigkeit nicht nur auf einen passenden Honorarvertrag, sondern umfasst auch die „offizielle“ Ausgestaltung der Tätigkeit und die „richtige“ Rechnungsstellung.
Neben dem Aspekt der Scheinselbstständigkeit muss eine Rechnung aber auch den allgemeinen rechtlichen Vorgaben entsprechen.
Allgemeine gesetzliche Pflichtangaben:
Bei der Rechnungsstellung muss man zwischen der Kleinbetragsrechnung und Rechnungen über brutto € 250,00 unterscheiden.
Bei Kleinbetragsrechnung sind folgende Angaben Pflicht:
- Vollständiger Name und Anschrift des Rechnungsstellers
- Rechnungsdatum
- Umfang und Art der Leistung
- Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe (Brutto-Entgelt)
- Steuersatz oder ggf. Hinweis auf eine Steuerbefreiung
Bei Rechnungen über brutto € 250,00 müssen folgende Angaben enthalten sein:
- Vollständiger Name und Anschrift des Rechnungsstellers
- Vollständiger Name und Anschrift des Rechnungsempfängers
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Rechnungsdatum
- Zeitpunkt / Zeitraum der Leistungserbringung
- Menge oder Umfang und Art der Leistung
- Nettohonorar
- Umsatzsteuersatz oder Angabe über Umsatzsteuerbefreiung
- ggf. eingeräumte Rabatte
Angaben zur Verhinderung von Scheinselbständigkeit:
Ich empfehle Worte wie Honorar und Dienstleistung zu erwähnen.
Bestenfalls sollte ein „Projekt“ als Auftragsgegenstand benannt werden. Dafür sollte dann ein Pauschalbetrag anstelle eines Stundenhonorars in Rechnung gestellt werden.
Werden größere/ langfristige „Projekte“ bearbeitet, so kann zwischendurch auch eine Abschlagszahlung in Rechnung gestellt werden. Damit entfällt eine lange Wartezeit auf das Honorar.
Beispiel 1 für die Beschreibung der Leistung:
Sehr geehrte Frau Muster,
hiermit stelle ich Ihnen mein Honorar für die vereinbarte Dienstleistung in Rechnung:
Kinderkurs „Fitness4Kids“
08.01.2024 – 31.03.2024
12 Trainingseinheiten Kinderfitness
Netto-Betrag: € 420,00
19 % Umsatzsteuer: € 79,80
Gesamt: € 499,80
Beispiel 2 für die Beschreibung der Leistung:
Vorbereitung und Umsetzung Tanzprojekt „XYZ“
08.01.2024 – 30.06.2024
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Position
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Anzahl
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Beschreibung
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Preis
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1
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5
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Aufbau Grundfitness
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160,00 €
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2
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10
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Ballett
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370,00 €
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3
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10
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Jazz Dance
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370,00 €
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4
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Gesamt
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25
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900,00 €*
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*Im Sinne der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG enthält der ausgewiesene Betrag keine Umsatzsteuer.
Bitte beachten: Alle Hinweise gebe ich nach bestem Wissen und Gewissen. Beim Thema Scheinselbstständigkeit gibt es aber aktuell keine Rechtssicherheit.
Es gibt keinen Kriterienkatalog, anhand dessen man rechtssicher sagen kann, wann eine Selbstständigkeit und wann eine abhängige Beschäftigung vorliegt. Es gibt jedoch verschiedene Indizien, die für eine Selbstständigkeit sprechen, die auch von Gerichten akzeptiert wurden. An diesen kann man die Ausgestaltung der Tätigkeit, die Verträge und die Rechnungen ausrichten.
Ob dies aber letztlich ausreicht, entscheidet der jeweilige Prüfer oder eben in letzter Instanz die Gerichte.
Gar nicht so einfach, sich immer korrekt zu verhalten und seine Rechte durchzusetzen, aber mit der
aktivKANZLEI durchaus machbar.
Wenn du Fragen zu dem Thema hast, vereinbare gerne ein kostenloses Kennlerngespräch. Wir zeigen dir gerne, wie wir dich dabei unterstützen können.
Viele sportliche Grüße
Julia
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Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf
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