So sichern Sie sich Ihr Honorar
22. Juni 2021
Lesedauer: 2:30 Minuten
Kennen Sie das Gefühl? Sie sind genervt und haben keine Lust mehr mit dreisten Kund:innen zu diskutieren, die Ihre Beiträge und Honorare nicht bezahlen wollen.
Sie wollen aber auch nicht einfach nachgeben?!
Die Lösung ist ganz einfach: Wer zum Beispiel als Trainer:in auf die Mitarbeit von Kund:innen angewiesen ist, um weiterarbeiten zu können, sollte vertraglich oder in den AGB regeln, was passiert, wenn die Mitarbeit ausbleibt.
WICHTIG: Der/ die Kund:in muss vor Vertragsschluss darauf hingewiesen werden, dass die Zahlungspflicht bestehen bleibt, wenn kein neuer Trainingsplan erstellt werden kann, weil er/ sie keine Trainingsdaten übermittelt.
Vorsicht vor pauschalen Formulierungen
Folgende Klausel wäre nutzlos:
„Die Gebühr wird auch dann fällig, wenn der Kunde am Training nicht teilnimmt oder die Angaben für eine weitere Trainingsplanerstellung nicht übermittelt.“.
Die
Klausel ist unwirksam, da sie den/ die Kund:in zur Zahlung verpflichtet, auch wenn er/ sie aus Gründen die er/ sie nicht beeinflussen kann, für einen längeren Zeitraum nicht trainieren kann.
Eine wirksame Klausel muss konkreter gefasst sein, damit sie den/ die Kund:in als Verbraucher:in nicht benachteiligt.
Wie eine wirksame Zahlungsklausel aussehen muss, erkläre ich in meinem Video-Blogbeitrag mit dem Titel „Kunde arbeitet nicht mit: Kann ich das Personal Training verweigern und trotzdem mein Honorar verlangen?“.
Hier der direkte Link zum Blog-Video:
https://www.aktivkanzlei.de/blog/honorar-personal-training-auch-wenn-kunde-nicht-trainiert
Sie haben auch eine Frage? - Her damit!
Egal vor welchem rechtlichen Problem Sie stehen - schicken Sie mir Ihre Frage!
Gerne greife ich Ihr Problem auf und gebe Ihnen in einem unserer nächsten Blog-Posts eine rechtssichere Antwort und eine Empfehlung zur fehlerfreien Umsetzung in der Praxis.
Haben Sie noch weitere Fragen? Nehmen Sie unverbindlich Kontakt über unser Kontaktformular zu uns auf oder rufen Sie uns an:
Tel.: 0151 – 68 18 30 84
Wir freuen uns auf Sie.
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Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf
aktivKANZLEI
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