Vorsicht: Sonderkündigungsrecht bei Betriebsferien
25. Januar 2022
Lesedauer: 2:20 Minuten
Es ist tatsächlich so, Corona bringt – neben den ganzen neuen Pflichten – auch Probleme ans Tageslicht, die schon immer da waren, aber bisher nur eine kleine Nebenrolle gespielt haben.
Auf einmal wird das Sonderkündigungsrecht bei Betriebsferien zum rettenden Helden, um doch noch aus dem Vertrag rauszukommen.
Was war passiert?
Ein Studio (wahrscheinlich eins von vielen) hatte vom 24.12.2021 um 14:00 Uhr bis einschließlich 26.12.2021 zu gemacht, obwohl es an Feiertagen normalerweise von 10:00 bis 16:00 Uhr geöffnet hat.
Ein Mitglied beschwerte sich und beharrte auf die Öffnung des Studios. Der Inhaber weigerte sich, woraufhin ihm das Mitglied eine Sonderkündigung übergab.
Die Frage war nun, ob er die Sonderkündigung akzeptieren muss.
Was steckt rechtlich dahinter?
Eine
vorübergehende Studioschließung aufgrund von „Betriebsferien“ ist möglich und rechtfertigt erstmal keine Kündigung. Voraussetzung ist jedoch, dass Du das Mitglied
vor Vertragsabschluss über die Schließungszeiten informiert hast.
War das nicht der Fall, weil Du je nach Auslastung und Personalkapazität die Schließung festlegst, kann das Mitglied dich auffordern, das Studio zu den vereinbarten Zeiten zu öffnen.
FAZIT: Kommst Du dem nicht nach, so kann das Mitglied den Vertrag
tatsächlich vorzeitig kündigen. Voraussetzung ist hier jedoch, dass Dich das Mitglied tatsächlich aufgefordert hat.
Wichtig zu wissen!
Manche Gerichte haben dem Mitglied sogar Recht gegeben, obwohl die Betriebsferien in den AGB erwähnt wurden. Die Begründung lautete: Betriebsschließungen sind derart wichtige Umstände, dass dies direkt auf dem Vertragsformular vermerkt sein muss, damit es wirksam ist.
In dem Fall hatte das Studio allerdings für zwei Wochen geschlossen. Bei
kurzzeitigen Schließungen bis zu drei Tagen kann dies nicht als wichtiger Umstand angesehen werden, da das Training dadurch nicht massiv bzw. nachhaltig beeinträchtigt wird.
Bist Du dir unsicher, wie Du es in Deinem Studio am besten machst? Dann vereinbare gerne ein kostenloses Kennlerngespräch per Telefon oder Zoom Call oder schreib mir eine E-Mail
|
Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf
aktivKANZLEI
|
d Artikel in E-Mail als Link verschickend Weitere interessante Artikel und Videos
Newsletter: Bleiben Sie auf dem Laufenden!
Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter zu den Blogbeiträgen. Melden Sie sich an und erhalten Sie einmal die Woche interessante Neuigkeiten aus der Welt des Sportrechts!
Verständlich und praxisnah erkläre Ich Ihnen in Artikeln und Videos interessante Rechtsprobleme und gebe Ihnen konkrete Tipps zur Fehlervermeidung in der Praxis.
d News abonnieren