Statusfeststellungsverfahren: Sicherheit oder Risiko für Studiobetreiber?
14. Oktober 2024
Lesedauer: 3:00 Minuten
Würdest du dich auf das Ergebnis des Statusfeststellungsverfahrens verlassen, wenn dein Honorartrainer dies für sich eingeleitet hat?
Das Thema Scheinselbstständigkeit bei Kurstrainern reißt nicht ab. Wir beraten seit März dieses Jahres verstärkt Fitnessstudios und Yoga-Studios zum Thema „Schutz vor Scheinselbstständigkeit“.
Dazu passt auch die interessante Überlegung von Manuel, Studiobetreiber aus Leipheim. Da dies für einige interessant sein dürfte, teile ich meine Antwort mit euch.
Frage:
Ich beschäftige eine Kursleiterin auf Honorarbasis. Diese hat von sich aus ein Statusfeststellungsverfahren eingeleitet. Allerdings hat sie dort Angaben gemacht, die so im Studioalltag bei uns nicht gelebt werden.
Kann ich mich auf das Ergebnis des Statusfeststellungsverfahren verlassen, welches die Trainerin eingeleitet hat, auch wenn da vielleicht nicht alles richtig angegeben wurde?
Antwort:
Auftragnehmer und Auftraggeber müssen bei dem Antrag für das Statusfeststellungsverfahren zusammenwirken. Es wird also keine Entscheidung ergehen, bevor du nicht auch befragt wurdest.
Für das Statusfeststellungsverfahren gibt es einen offiziellen Vordruck, das Formular V0027. Dieses muss sowohl der Auftragnehmer (= Honorartrainer) als auch der Auftraggeber (= Studio) ausfüllen.
Und mit der Unterschrift müssen die Trainerin wie auch du als Studioinhaber versichern, dass die „Angaben der Wahrheit und die Vereinbarungen in den übersandten Unterlagen / Verträgen den tatsächlichen Verhältnissen oder beabsichtigten Umständen der Vertragsdurchführung entsprechen“.
Es ist auch möglich, dass die Trainerin erst mal allein das Formular ausfüllt und abschickt, aber dann wirst du als Auftraggeber „zu dem Verfahren hinzugezogen“.
Wenn du bisher keine Angaben gemacht hast, wird die DRV noch auf dich zukommen. Und dann solltest du wahrheitsgemäße Angaben machen, auch wenn du weißt, dass dies wahrscheinlich dazu führt, dass die Tätigkeit nicht als selbstständig eingestuft wird.
Andernfalls besteht das Risiko, dass auch noch Jahre später nachträglich die Entscheidung über den Status rückgängig gemacht wird und die Sozialabgaben sowie Zinsen und Bußgelder bezahlt werden müssen.
Sollte entgegen dem üblichen Vorgehen eine Entscheidung ohne deine Mitwirkung ergehen, solltest du dich an die DRV wenden und eine „Änderung der tatsächlichen Verhältnisse“ mitteilen, also die Parts richtigstellen, die die Trainerin falsch dargestellt hat.
Warum?
Der Gesetzgeber sieht dich als Auftraggeber (nicht die Trainerin) in der Verantwortung für das richtige Abführen von Sozialabgaben zu sorgen.
Du solltest dich also nicht „blind“ auf das Ergebnis des Statusfeststellungsverfahrens verlassen.
Das Fiese an den Fragebögen der DRV ist, dass es scheinbar ganz simple ja oder nein Fragen sind. Jedoch erkennt der „juristische Laie“ oftmals nicht die Intention der Frage und die damit verbundenen Auswirkungen.
Selbst Astrid und ich haben bei verschiedenen Fragen darüber diskutiert, was die „optimale“ Antwort ist und was man als Erklärung noch beifügen muss.
ACHTUNG:
Wichtig ist auch, dass die Angaben zum Studiokonzept passen. Es macht wirklich keinen Sinn zu lügen. Besser ist es, wenn man sich mit den Honorartrainern auf eine „gemeinsame Kommunikationslinie“ einigt und einige Gegebenheiten in der Ausgestaltung der Tätigkeit und Zusammenarbeit mit dem Honorartrainer umstellt. So lassen sich zumindest schonmal die richtigen Weichen stellen.
Gerne unterstützen wir euch bei der richtigen Ausgestaltung und den derzeit optimalen Honorarverträgen.
Wir sind ehrlich zu euch: Eine 100%ige Sicherheit gibt es leider bei diesem Thema nicht.
Auch wenn ihr bereits in einer Betriebsprüfung steckt oder im Rahmen des Statusfeststellungsverfahrens beim Ausfüllen der Vordrucke Unterstützung braucht, sind wir für euch da.
Schütze dein Studio!
Wir sorgen für rechtliche Klarheit, bevor es teuer wird.
Schau dir gerne unser Beratungspaket „aktiv gegen Scheinselbstständigkeit“ an und vereinbare einen unverbindlichen Info-Termin.
Viele sportliche Grüße
Julia
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Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf
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