Testimonials im Gesundheitsbereich: Rechtliche Fallstricke & Lösungen

05. November 2024 Lesedauer: 3:00 Minuten
Internetwerbung

Wenn du dich bei der Konkurrenz umsiehst, sind dir sicher viele positive Feedbacks von deren Kunden aufgefallen. Das macht Eindruck. Aber Halt! Bevor du selbst anfängst Testimonials zu posten, lass mich dich über die wichtigsten Stolpersteine informieren.

Testimonials: Was ist das überhaupt und warum sind sie wichtig?

Testimonials sind Erfahrungsberichte von Klienten, die deine Leistungen oder Produkte ausprobiert haben oder Meinungen von Experten, die die Wirksamkeit bestätigen. Sie sind ein hervorragendes Werkzeug, um Vertrauen aufzubauen und potenzielle Neukunden zu überzeugen. Doch in der Gesundheitsbranche ist der Umgang mit Testimonials nicht ganz unkritisch – es gibt einige rechtliche Rahmenbedingungen, die du kennen solltet.


Rechtliche Fallstricke

Werbung mit Aussagen von Fachexperten

Ein zentraler Punkt ist der § 6 des Heilmittelwerbegesetzes (HWG), der besagt, dass Werbung mit „Gutachten und Zeugnissen“ von Personen nicht erlaubt ist, wenn diese nicht über eine wissenschaftliche oder fachliche Qualifikation verfügen.

Ein Dr. der Philosophie ist ein Doktor, aber er verfügt deshalb nicht über die Qualifikation, sich fachlich z.B. über eine Methode gegen Schulterschmerzen zu äußern. Dies darf auch nicht durch die Verwendung des Titels „Dr.“ dem potenziellen Kunden suggeriert werden.

Deswegen verpflichtet dich der § 6 HWG auch den Namen, den konkreten Beruf und den Wohnort der Person anzugeben sowie auch das Datum, wann die Person die Aussage getätigt hat.


Bezugnahme auf wissenschaftliche Veröffentlichung

Wenn du in deiner Werbung auf wissenschaftliche, fachliche oder sonstige Veröffentlichungen Bezug nimmst, musst du klar herausstellen, ob die Veröffentlichung konkret deine Methode, deine Behandlung, dein Produkt etc. betrifft oder lediglich etwas Ähnliches. Weiter musst du den Namen des Verfassers, den Zeitpunkt der Veröffentlichung und die Fundstelle benennen.

Bitte beachte: Wenn du Zitate, Tabellen oder sonstige Darstellungen aus der Fachliteratur entnimmst, musst du diese wortgetreu übernehmen. Du darfst diese nicht an deinen Sprachstil anpassen oder anderweitig verändern (= § 6 Nr. 3 HWG).


Werbung mit Wirkaussagen

Heilversprechen sind genauso verboten wie Wirkaussagen … außer es gibt einen wissenschaftlichen Nachweis für die Wirksamkeit.

Allerdings reicht ein bloßer Fachartikel oder eine einfache Studie nicht aus. Als wissenschaftlich belegt gilt z.B. eine Studie, wenn sie nach anerkannten Regeln und Grundsätzen durchgeführt wurden (z.B. randomisierte, placebokontrollierte Doppelblindstudie mit einer adäquaten statistischen Auswertung) UND die durch ihre Veröffentlichung in den Diskussionsprozess der Fachwelt einbezogen worden ist.

Wenn du einen solchen wissenschaftlichen Nachweis nicht hast, solltest du deine potenziellen Kunden immer mit einem „Health Disclaimer“ darüber aufklären, wozu deine Dienstleistung bzw. dein Produkt geeignet ist.

Du solltest auch erwähnen, dass wenn der Eindruck entsteht, dass deine Methode bzw. Dienstleistung oder dein Produkt zur Behandlung von Erkrankungen/ Leiden geeignet wäre, es sich nicht um ein Heilversprechen handelt, sondern um die persönliche Meinung von dir oder auf Erfahrungen von deinen Kunden beruht und dass die Wirkungen vermutet werden, aber nicht klinisch gesichert sind.


Wie du rechtssicher handelst

Was immer geht, ist eine Bezugnahme auf deine eigenen Erfahrungen, also wenn du über die Wirkung sprichst, die du ganz persönlich empfunden hast.

Auch unproblematisch sind zusammenfassende Aussagen mehrerer Kunden, vorausgesetzt es entspricht auch der Wahrheit. Beispiel: „Rund zwei Drittel meiner Kunden berichten nach nur drei Einheiten über mehr Beweglichkeit im Nacken- und Schulterbereich.“.

Genauso ist es möglich, dass deine Kunden über ihre Erfahrungen berichten.

Aber auch hier musst du darauf achten, dass eine Kundenmeinung oder Dankesbotschaft nur im Zusammenhang mit einer Methode oder einem Produkt veröffentlicht werden darf, wenn die Person tatsächlich mit der Methode behandelt wurde bzw. das Produkt genutzt hat.

ACHTUNG:
Eine Kunde darf für die Bewertung nicht bezahlt oder anderweitig entlohnt werden, also hinter der Bewertung darf kein wirtschaftliches Interesse stehen. Das bedeutet, dass du dem Kunden kein Geschenk, Rabatt oder ähnliches als Gegenleistung für die Bewertung versprechen darfst. Andernfalls riskierst du eine Abmahnung und läufst Gefahr alle Bewertungen löschen zu müssen.


Es warten viele Fallstricke, wenn du weiterhin Werbung nach Bauchgefühl machst. Rechtssicher werben ist nicht einfach – insbesondere im Gesundheitsbereich – aber definitiv machbar. Wir zeigen dir wie.

Wenn du dich und dein Business absichern willst, schau dir gerne mal unser Angebotspaket „Werbung ohne Sorgen“ an.



Viele sportliche Grüße

Julia



Julia beim Trainieren Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf

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