Umsatzsteuer: Bin ich als PT & Heilpraktiker befreit?
17. Oktober 2023
Lesedauer: 2:00 Minuten
Die beiden Bereiche Fitness und Gesundheit wachsen immer mehr zusammen. Das ist ja auch einer der Gründe, warum wir uns zusätzlich auf die Gesundheitsbranche spezialisiert haben.
Dazu past auch folgende
FRAGE:
„Ich bin Personal Trainer und sektoraler Heilpraktiker. Kann ich meine Dienstleistungen umsatzsteuerbefreit anbieten?“
Meine
ANTWORT:
Bei Heilpraktikern ist die Ausübung der Heilkunde am Menschen steuerbefreit. Vorausgesetzt man hat auch den Abschluss gemacht und hat die Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Heilpraktikergesetz.
ABER: Die Leistungen sind nur dann steuerfrei, wenn es sich um
Heilbehandlungen handelt.
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesfinanzgerichtshof (BFH) sind Heilbehandlungen Tätigkeiten, die dem Zweck der Vorbeugung, Diagnose, Behandlung und - soweit möglich - der Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen beim Menschen dienen.
Das therapeutische Ziel muss bei der Behandlung im Vordergrund stehen.
Damit fallen Maßnahmen, die lediglich der Steigerung des Wohlbefindens dienen ebenso wenig unter Heilbehandlungen im Sinne dieser Vorschrift wie Maßnahmen zur allgemeinen Gesundheitsförderung.
Damit muss bei der ausgeübten Tätigkeit eine klare Abgrenzung zwischen Personal Training und der sektoralen Heilpraktiker-Tätigkeit erfolgen.
Praxistipp: Wer als sektoraler Heilpraktiker ähnliche Leistungen wie als Personal Trainer anbieten will, wenn sich die Leistungen inhaltlich also nicht von der umsatzsteuerpflichtigen Trainerleistung unterscheiden (z.B. gerätegestützte Trainingstherapie), sollte sich besser beim Finanzamt vorab eine Bestätigung der Umsatzsteuerbefreiung einholen.
Wenn du mal in die Situation kommst, dass du dir unsicher bist, ob dein Vorgehen rechtlich möglich ist oder du einen schnellen Rat brauchst, was du am besten als nächsten Schritt tun sollst, dann melde dich.
Für die schnelle Hilfe zwischendurch nutze gerne unser
„quick & easy Rechtsrat“. Wir bieten dir eine rechtssichere Beantwortung deiner Frage für nur € 89,00 zzgl. MwSt. Schnell und einfach per E-Mail.
Viele sportliche Grüße
Julia
|
Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf
aktivKANZLEI
|
d Artikel in E-Mail als Link verschickend Weitere interessante Artikel und Videos
Newsletter: Bleiben Sie auf dem Laufenden!
Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter zu den Blogbeiträgen. Melden Sie sich an und erhalten Sie einmal die Woche interessante Neuigkeiten aus der Welt des Sportrechts!
Verständlich und praxisnah erkläre Ich Ihnen in Artikeln und Videos interessante Rechtsprobleme und gebe Ihnen konkrete Tipps zur Fehlervermeidung in der Praxis.
d News abonnieren