Unwirksame Wettkampfbedingungen: Bestätigung der Sportgesundheit

19. November 2019 Lesedauer: 0:45 Minuten
Radwettkampf

„Ich erkläre ausdrücklich, dass ich gesund und bei einer Krankenkasse versichert bin.”

Eine formularmäßige Bestätigung in den Wettkampfbedingungen (AGB), nach der die Teilnehmer bestätigen, dass sie sportgesund sind, ist unwirksam. Die Klausel verändert in unzulässiger Weise die Beweislast zum Nachteil des Teilnehmers. Vielmehr sollte der Hinweis erfolgen, um was für eine Art Veranstaltung es sich handelt und ob für diese eine besondere Vorbereitung erforderlich ist.

Ich rate daher zu folgender Formulierung:

"Der Veranstalter weist darauf hin, dass es sich bei der Veranstaltung um einen mehrstündigen Ausdauerwettbewerb handelt, welcher einer intensiven physischen und psychischen Vorbereitung bedarf. Ausreichend Erfahrung im Freiwasserschwimmen wird dringend angeraten."
Julia beim Trainieren Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf

aktivKANZLEI


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