Unwirksame Wettkampfbedingungen: Bestätigung der Sportgesundheit
19. November 2019
Lesedauer: 0:45 Minuten
„Ich erkläre ausdrücklich, dass ich gesund und bei einer Krankenkasse versichert bin.”
Eine formularmäßige Bestätigung in den Wettkampfbedingungen (AGB), nach der die Teilnehmer bestätigen, dass sie sportgesund sind, ist unwirksam. Die Klausel verändert in unzulässiger Weise die Beweislast zum Nachteil des Teilnehmers. Vielmehr sollte der Hinweis erfolgen, um was für eine Art Veranstaltung es sich handelt und ob für diese eine besondere Vorbereitung erforderlich ist.
Ich rate daher zu folgender Formulierung:
"Der Veranstalter weist darauf hin, dass es sich bei der Veranstaltung um einen mehrstündigen Ausdauerwettbewerb handelt, welcher einer intensiven physischen und psychischen Vorbereitung bedarf. Ausreichend Erfahrung im Freiwasserschwimmen wird dringend angeraten."
|
Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf
aktivKANZLEI
|
d Artikel in E-Mail als Link verschickend Weitere interessante Artikel und Videos
Newsletter: Bleiben Sie auf dem Laufenden!
Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter zu den Blogbeiträgen. Melden Sie sich an und erhalten Sie einmal die Woche interessante Neuigkeiten aus der Welt des Sportrechts!
Verständlich und praxisnah erkläre Ich Ihnen in Artikeln und Videos interessante Rechtsprobleme und gebe Ihnen konkrete Tipps zur Fehlervermeidung in der Praxis.
d News abonnieren