Unwirksame Wettkampfbedingungen: Haftungsbefreiung nur nach Aufklärung

26. November 2019 Lesedauer: 0:40 Minuten
Laufveranstaltung

Gerne wird versucht die Haftung für Unfälle mit folgender Klausel auszuschließen:

„Die Läufer/innen haben keinen Anspruch auf gesperrte Straßen und Strecken. [...]”

Die Klausel ist jedoch unzureichend für einen Haftungsausschluss, da die Rechtsprechung vom Veranstalter verlangt, dass dieser den Teilnehmern ihre Pflichten aufzeigen und Verhaltensanweisungen gegeben muss, um sich wirksam von der Haftung befreien zu können.

Ich rate daher zu folgender Formulierung:

„Die Veranstaltung findet auf öffentlichen und nicht gesperrten Straßen statt, so dass insbesondere die folgenden wichtigen Grundregeln bei der Teilnahme einzuhalten sind: ...”

Julia beim Trainieren Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf

aktivKANZLEI


d Artikel in E-Mail als Link verschicken


d Weitere interessante Artikel und Videos



Newsletter: Bleiben Sie auf dem Laufenden!


Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter zu den Blogbeiträgen. Melden Sie sich an und erhalten Sie einmal die Woche interessante Neuigkeiten aus der Welt des Sportrechts! Verständlich und praxisnah erkläre Ich Ihnen in Artikeln und Videos interessante Rechtsprobleme und gebe Ihnen konkrete Tipps zur Fehlervermeidung in der Praxis.

d News abonnieren








Ho Ho Ho ...


Den Adventskalender 2024 verpasst?

Kein Problem, wir haben alle 24 Türchen des Adventskalenders in ein e-Book gepackt.
Ja, auch als Anwältin nutze ich Cookies ...

Generell sind Cookies gar nicht böse. Einige sind nötig, damit die Website funktioniert, andere helfen mir, Ihnen künftig noch gezielter Tipps & Tricks für Ihr rechtssicheres Business zu geben. Dazu nutze ich z.B. Google Analytics, Facebook Pixel und LinkedIn Insight Tag.

Daher helfen Sie mir, aber auch sich, wenn Sie alle Cookies akzeptieren.
Cookie



Mehr Informationen zu den Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.