Corona: Wann verjähren die Rückforderungen der Studiobeiträge?
14. Juni 2022
Videodauer: 1:40 Minuten
Das Corona Urteil des BGH hat viele Fragen aufgeworfen.
Bist Du auch verunsichert, wem Du was zurückzahlen musst, welche Kündigungsfristen gelten, ob die Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht haben usw.?
Ich kann Dir sagen, damit bist Du nicht allein. Viele Studiobetreiber haben aktuell einen hohen Beratungsbedarf. Einige der Fragen habe ich im Blog auf meiner Website auch schon beantwortet. Heute geht es um die Frage nach der Verjährungsfrist für die Rückzahlungsansprüche.
Da meine Antwort für mehrere von Euch interessant sein könnte, gibt es heute einen neuen Video-Beitrag aus der Rubrik: „Ihr fragt, die
aktivKANZLEI antwortet.“.
Jana, Studiobetreiberin für Ladyfitness, hat mir geschrieben und sie fragt:
„Gibt es eine Verjährungsfrist für die Rückforderung der Studiobeiträge?“
Im Video findest Du meine Antwort.
Wenn Du weitere Fragen zum Corona Urteil des BGH hast, vereinbare gerne ein Beratungsgespräch mit mir. Ich freu mich auf Dich.
Sportliche Grüße
Julia
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Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf
aktivKANZLEI
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