Neues Urteil zur Videoüberwachung in Fitnessstudios
03. Mai 2022
Lesedauer: 3:00 Minuten
Viele Studios bieten ihren Mitgliedern einen tollen Service und öffnen 24 Stunden. Um sich abzusichern werden dann Videokameras aufgehängt. Warum das zum Verlust von Mitgliedern führt, erkläre ich Dir in den nächsten 3 Minuten.
Was ist das Problem bei der Videoüberwachung?
Einen 24 Stunden Service anbieten ist nicht immer mit persönlicher Betreuung möglich. Um Betrieb und Training sicherzustellen, werden Kameras aufgehängt.
Da sich Mitglieder leicht in Ihrem Persönlichkeitsrecht eingeschränkt fühlen, wenn Sie nicht wissen, wann und wozu Kameras da sind, sollte man diese nicht ohne vorherige Kommunikation und Einwilligung installieren.
Was war passiert?
Ein Studio hatte auf den Trainingsflächen Videokameras installiert. Ein Mitglied beschwerte sich beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht über die Videokameras. Der Datenschutzbeauftrage prüfte die Angelegenheit und ordnete an, die Videoüberwachung zu unterlassen. Dagegen wehrte sich das Studio und klagte.
Das Landgericht Koblenz hatte 2013 noch entschieden, dass eine Videoüberwachung möglich ist, wenn der Zweck und der Umfang der Kameraüberwachung klar und deutlich geregelt sind.
Bisher war es daher ausreichend, wenn aussagekräftige Hinweisschilder aufgehängt und die Videoüberwachung in den AGB und der Datenschutzerklärung erklärt wurde.
Nach vier Jahren Rechtsstreit hat das Verwaltungsgericht Ansbach nun entschieden, dass das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Mitglieds mehr wiegt, als das rechtliche Interesse des Studios an einer Diebstahlprävention und der Gewährleistung der Sicherheit bei fehlenden Trainern.
Kurzum: Das Mitglied bekam Recht und die Kameras mussten entfernt werden.
Das Gericht stellte aber auch fest:
Eine eingegrenzte Überwachung konkret gefährdeter Bereiche ist möglich (z.B. im Eingangsbereich).
Was muss ich tun?
Hier ging es um einen Streit zwischen einer Fitnessstudio-Betreiberin und dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht. Zumindest für Studios in Bayern ist es daher ratsam, sich vor Installation der Kameras auf der Trainingsfläche sich eine aktive Einwilligung aller Mitglieder geben zu lassen.
Neue Mitglieder informierst Du bereits bei Vertragsschluss über die Videoüberwachung und lässt Dir durch anhaken auf dem Mitgliedsvertrag bestätigen, dass Du das Mitglied informiert hast und dieses damit einverstanden ist.
Und wenn das Mitglied nicht einwilligt?
Den Mitgliedern, die mit den Videokameras nicht einverstanden sind, räumst Du ein Sonderkündigungsrecht ein. Ein mehrjährigerer Streit darüber lohnt sich nicht.
Weigert sich das Mitglied „aus Prinzip“ und will auch nicht kündigen, dann bleibt (zumindest in Bayern) nur die Möglichkeit, die Erstlaufzeit abzuwarten und dann dem Mitglied fristgerecht zu kündigen.
Hast du Fragen zur Videoüberwachung?
Melde Dich und vereinbare gerne ein kostenloses Kernlerngespräch.
Sportliche Grüße
Julia
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Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf
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